GrundKauf - Schwarzgeld vor 22 Jahren (1996) - heute noch strafbar?

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Christine2017
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GrundKauf - Schwarzgeld vor 22 Jahren (1996) - heute noch strafbar?

Beitrag von Christine2017 » 06.10.2018, 15:45

Wir haben 1996 ein Grundstueck verkauft. Neben 2 regulaeren Teilzahlungen gab es eine zusaestliche Zahlung von ATS60900.

3 Eigentuemer (Mutter & 2 Soehne). Mutter wickelt den Verkauf ab und leitet den jeweiligen 1/3tel Anteil weiter, unterschlaegt aber das Schwargeld, weil sie damit gemeinsame Ausgaben bezahlt (naja eigentlich leitet sie das Schwargeld weiter und unterschlaegt eine Teilzahlung :)).

In einem Prozess fordert sie nun diese Ausgaben noch einmal von uns. Wir bekommen die Zahlungsbelege von den 2 regulaeren Zahlungen allerdings ist der Kaeufer nicht gewillt die Schwargeldzahlung zu belegen aus Angst vor Strafverfolgung.

1) lt google sieht es aus als wurde Schwargeld erst NACH 1996 strafbar? richtig oder falsch?
2) wie saehe das mit Verjaehrungsfristen aus. 1996 ist ja nun auch schon 22Jahr her - google sagt 7Jahre (10JAhre maximum?)

Kann das jemand hier bestaetigen bzw mit §§ unterlegen?



Heron
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Re: GrundKauf - Schwarzgeld vor 22 Jahren (1996) - heute noch strafbar?

Beitrag von Heron » 07.10.2018, 15:03

Das hängt davon ab, welche Abgaben konkret verkürzt wurden. Was ist mit der Schwarzgeldzahlung gemeint? Wurde der Kaufpreis der Liegenschaft mit nicht versteuertem Geld bezahlt? Oder wurde im Kaufvertrag ein zu niedriger Kaufpreis angeführt und in der Folge außerhalb des Kaufvertrags noch eine Zahlung abgewickelt? In diesem Fall könnten (neben der strafrechtlichen Seite) auch folgende Gebühren/Abgaben verkürzt worden sein:
- Grundbuchseintragungsgebühr (Verjährung nach § 8 GEG (5 Jahre) bzw. § 26 Abs 4a GGG)
- Grunderwerbssteuer (§ 207 BAO - Verjährungsfrist bei hinterzogenen Abgaben 10 Jahre (für vor dem 01.01.2003 entstandene Abgabenansprüche: 7 Jahre))
- ImmoESt (§ 207 BAO - Verjährungsfrist bei hinterzogenen Abgaben 10 Jahre (für vor dem 01.01.2003 entstandene Abgabenansprüche: 7 Jahre))

Christine2017
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Re: GrundKauf - Schwarzgeld vor 22 Jahren (1996) - heute noch strafbar?

Beitrag von Christine2017 » 07.10.2018, 18:47

Danke fuer ihre Antwort.

Es ist neben dem Kaufpreis wie er im KV steht vorab eine Zahlung geleistet worden. Es wurden also ATS100 pro m2 mehr gezahlt = ATS60900 insgesamt. Ich nehme an dass die Zahlungan sich aber mit legal versteuertem Geld erfolgte.

Nach Ihren Ausfuehrungen ist nach 22Jahren alles lange verjaehrt weil es maximal 10 Jahre sind?

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