Kauf einer PS4 auf willhaben - defekt

Diskutieren Sie über allgemeine rechtliche Themen.
Antworten
Renate33
Beiträge: 1
Registriert: 01.10.2018, 17:40

Kauf einer PS4 auf willhaben - defekt

Beitrag von Renate33 » 01.10.2018, 17:49

Hallo! Ich habe für meinen Sohn über willhaben ein PS4 gekauft. Die PS4 ist auch gekommen, aber leider ist sie defekt. 220 Euro haben wir dafür bezahlt. Im Fachgeschäft haben wir die Auskunft bekommen, dass eine Reperatur 170 Euro kosten würde. Der Verkäufer meint, die PS4 sei bei ihm noch gegangen. Sie muss beim Transport beschädigt worden sein. Äußerlich war an der Schachtel nichts zu erkennen, darum bekommen wir auch von der Post keinen Schadenersatz. (hätten wir versucht)
Ich hätte dem Verkäufer vorgeschlagen, er überweist 150 Euro retour und ich schicke die Playstation zu ihm zurück. Sicherlich ist das eine dumme Situation, wenn sie beim Verkäufer wirklich noch gegangen ist. Ich glaube es allerdings nicht ganz. Allerdings sehe ich auf keinen Fall ein, dass mein Sohn den Schaden davon tragen soll. Ich finde, dass ich ihm schon entgegen gekommen bin, aber jetzt meldet er sich gar nicht mehr.
Kann man da rechtlich was machen?
Danke im Voraus für die Hilfe!



Heron
Beiträge: 385
Registriert: 31.05.2018, 14:13

Re: Kauf einer PS4 auf willhaben - defekt

Beitrag von Heron » 04.10.2018, 20:51

Es handelt sich um einen sogenannten Versendungskauf. Dabei gehen gehen Eigentum und Gefahr bereits mit Übergabe der Sache an den Transporteur auf den Käufer über (§ 429 ABGB), sofern Sie als Käufer die Versendungsart selbst bestimmt oder eine verkehrsübliche Versendung genehmigt haben. Anderes würde gelten, falls Sie von einem Unternehmer gekauft haben.

Sie tragen also die Gefahr für einen zufälligen Defekt des Geräts auf dem Transportweg. Falls Gewährleistung nicht ausgeschlossen wurde, können Sie den Verkäufer dennoch primär zum Austausch/Verbesserung auffordern (gesetzliche Vermutung der Mangelhaftigkeit nach § 924 ABGB - Beweislastumkehr). Der Verkäufer müsste dann beweisen, dass der Mangel bei Übergabe der Sache noch nicht angelegt war.

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: Bing [Bot], Google [Bot] und 117 Gäste