Einbruch

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FloDoppel
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Einbruch

Beitrag von FloDoppel » 25.09.2018, 21:49

Ich habe eine Frage bezüglich schulfremden Veranstaltungen!

In der neuen Mittelschule befindet sich eine große Turnhalle, in der auch der Turnverein tätig ist und mehrere kleinere Räume unter anderem auch eine Kraftkammer, in der der Judoverein und Turnverein ein gemeinsames nutzrecht haben. Die Kraftkammer befindet sich im Kellerbereich, die mit einer steilen Böschung von etwa 2 bis 3m von der Straße getrennt wird, die Böschung beinhaltet seit Bau des Schulgebäudes ein Art "Trampelpfad". Wir steigen immer übers Fenster zu, da es für 10 Personen nur 1 Schlüssel für den Haupteingang gibt. Da wegen der Lage der Räumlichkeit kein Handy-Empfang vorhanden ist und genau die eine Person mit dem Schlüssel sich bereits in der Räumlichkeit befindet, haben wir keine andere Wahl, als über die Böschung durchs Fenster in die Kraftkammer "einzusteigen". Denn immerhin wird das Fenster für uns von innen geöffnet, durch den Schlüsselbesitzer. Außerdem wird die Räumlichkeit nie vor 18:00 besucht, liegt das somit im Aufgabenbereich der Direktorin, denn diese hat uns mit einer Anzeige verwarnt, dass es nicht erlaubt sei die Kraftkammer übers Fenster zu betreten, da sie den Sachverhalt anscheinend unter einen Einbruch subsumiert.... Wir hätten bereits probiert, mit ihr ordentlich und höflich eine gute Lösung herauszufinden, aber keine Chance. Die Direktorin, drohte uns nur mit einer Anzeige und der Polizei, falls sie uns nochmal sehen sollten. Ich denke wir sind komplett im Recht, da es weder Sachbeschädigung noch einen anderen Nachteil für die Schule gibt. Oder wie seht ihr das? (Wir sind alle volljährig)
Danke für eure Hilfe!



FHoll
Beiträge: 235
Registriert: 05.03.2018, 12:21

Re: Einbruch

Beitrag von FHoll » 27.09.2018, 09:13

Es gibt keinen "Einbruch".
Es gibt Einbruchsdiebstahl - das kann es nur sein, wenn was gestohlen wird.
Es gibt Hausfriedensbruch - das wäre ein gewaltsames Eindringen.
Es gibt Besitzstörung - das wäre eine unbefugte Verwendung.

Das greift hier alles nicht. Natürlich kann die Polizei gerufen werden, und bei einer so verdächtigen Handlung wird die auch kommen. Dann dürft ihr euch ausweisen und den Sachverhalt erklären, aber das wirds dann auch gewesen sein - strafrechtlich.

Allerdings ist es ansonsten etwas komplizierter und abhängig davon, wie die Nutzungsrechte genau geregelt sind. Generell hätte die Direktorin das Hausrecht und kann somit festlegen, ob jemand durchs Fenster klettern darf oder nicht. Sie kann das nicht direkt gültig machen, da keine direkte Verbindung zwischen ihr und den Vereinsmitgliedern besteht; die Vereinsmitglieder erhalten ihre Rechte ja über den Verein. Zwischen Verein und Schule wird es wohl einen Vertrag geben, welcher dem Verein Nutzungsrechte einräumt - und da wird wohl auch festgelegt werden, dass sich der Verein an die Hausordnung zu halten hat. (So sollte es zumindest sein, denn immerhin muss die Schule auch sichergehen, dass ihr euch zB. an das Rauchverbot haltet)

Letzten Endes wird es der Direktorin wahrscheinlich möglich sein, mit einer Auflösung des Vertrags zu drohen, so dass euer Verein einfach gar nicht mehr rein darf, wenns eskaliert. Insofern wäre es schon sinnvoll, nach einer alternativen Lösung zu suchen - etwa durchs Fenster rufen, dass man rein will, und dann das Stück zum Haupteingang gehen.

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