Betrug Ja oder Nein !?

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f.nowak3
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Betrug Ja oder Nein !?

Beitrag von f.nowak3 » 25.09.2018, 18:19

Hallo,
habe vor kurzem erfahren das ein bekannter von mir für den ich Verträge angemeldet habe seine Rechnungen nicht bezahlt hat und jetzt stehe ich kurz vor einer Gehaltspfändung kann ich dagegen etwas machen bzw unter welchen Schwerpunkt würde es fallen.
Danke im Voraus



Heron
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Re: Betrug Ja oder Nein !?

Beitrag von Heron » 25.09.2018, 18:45

Wenn die Verträge auf Ihren Namen lauten sind Sie der Schuldner der Vertragspartner. Natürlich können Sie vom Bekannten den Ersatz der Aufwendungen verlangen; gegebenenfalls hilft auch die Androhung, die Forderungen auf dem Gerichtsweg einzuklagen. Die reine Nichtzahlung durch den Bekannten (ohne Täuschungs-/Schädigungsvorsatz) stellt kein Straftatbestand dar, zur Beurteilung braucht es mehr Details. Gibt es hinsichtlich der erwähnten Gehaltspfändung überhaupt schon einen Exekutionstitel, dh wurden die Forderungen gegen Sie bereits erfolgreich eingeklagt?

f.nowak3
Beiträge: 2
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Re: Betrug Ja oder Nein !?

Beitrag von f.nowak3 » 25.09.2018, 18:53

danke für die Rückmeldung bei einen der 2 Vertägen ja beim 2. noch nicht ich habe aber Chat-Protokolle wo er auch sagt das er die Rechnungen zahlt bzw bezahlt hat sowie das er die Verträge auf seinen namen umschreiben lässt.

Heron
Beiträge: 385
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Re: Betrug Ja oder Nein !?

Beitrag von Heron » 25.09.2018, 19:26

Leider kann ich auch mit den nachgereichten Informationen keine genauere Einschätzung treffen, man bräuchte mehr Details und den zeitlichen Ablauf. Betrug nach § 146 StGB verlangt kumulativ als objektive Voraussetzungen die Täuschung über Tatsachen, die Herbeiführung eines Irrtums und die Verleitung des Getäuschten zu einer Handlung (Duldung/Unterlassung), die ihn oder einen Dritten am Vermögen schädigt. Als subjektive Voraussetzungen müssen Täuschungs- und Schädigungsvorsatz sowie Vorsatz unrechtmäßiger Bereicherung beim Täter vorliegen.

Schauen Sie, dass Sie die Außenstände so rasch wie möglich begleichen; alles andere wird nur höhere Kosten zur Folge haben. Ein "Umschreiben" bzw. die Übernahme von Verträge durch den Bekannten geht nur in Ausnahmefällen einseitig, in der Regel erfordert es eine Einigung der drei Parteien.

Morbeck
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Re: Betrug Ja oder Nein !?

Beitrag von Morbeck » 02.10.2018, 15:16

Da würde ich den bekannten kontaktieren, ansonsten geht das leider auf sie

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