Mit welcher Strafe ist zu rechnen, wenn man - ohne sonst eine Übertretung begangen zu haben - ein unklares Zeichen eines Polizisten zur Anhaltung übersieht / bzw. so deuted, dass es einem anderen Fahrer gilt und daher ohne zu bremsen oder zu beschleunigen am Polizisten vorbeifährt und dieser auch keine "Verfolgung" (Blick Rückspiegel) aufnimmt? Natürlich alles nur unter der Annahme, dass sich der Polizist das Kennzeichen merkt.
Könnte in einer Anzeige die Behauptung auftauchen, man hätte sich zb damit einer (in weiterer Folge geplanten) Alkoholkontrolle entzogen und es gelte daher die Annahme 1,6 Promille oder man habe vielleicht kein Pannendreieck etc. dabei gehabt oder ähnliches?
Verkehrskontrolle übersehen
Re: Verkehrskontrolle übersehen
Sie befolgten nicht das Zeichen des Polizeibeamten. Strafe 70EUR Punkte in FLNSBRG 1
Sie befolgten nicht das Haltgebot des Polizeibeamten. Strafe 70EUR Punkte in FLNSBRG 1
Sie befolgten nicht das Haltgebot des Polizeibeamten. Strafe 70EUR Punkte in FLNSBRG 1
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Re: Verkehrskontrolle übersehen
Danke, aber es geht hier um die österreichische Rechtslage.
Wo ist der Unterschied zwischen Zeichen und Haltgebot?
Wo ist der Unterschied zwischen Zeichen und Haltgebot?
Re: Verkehrskontrolle übersehen
Also da es beides gleich bewertet wird macht es denke ich keinen so großen unterschied jedoch zur frage:
mit einem Zeichen wird dem fahrer dann gezeigt die Spur zu wechseln etc. kann auch manchmal sein das der beamte dir das zeichen gibt direkt zu halten und rechts ran zu fahren
haltegebot ist nun wie der name sagt nur das halten was der beamte von einem erwartet
mit einem Zeichen wird dem fahrer dann gezeigt die Spur zu wechseln etc. kann auch manchmal sein das der beamte dir das zeichen gibt direkt zu halten und rechts ran zu fahren
haltegebot ist nun wie der name sagt nur das halten was der beamte von einem erwartet
Re: Verkehrskontrolle übersehen
Also hier steht glaube ich das passende zu deiner Situation. Denk die deutsche Rechtslage kommt der österreichischen auch sehr nah dabei also bewegt sich auch in dem Bereicht. https://www.bussgeld-info.de/bussgeldkatalog-polizei/ also die Anweisung zur Durchführung einer Verkehrskontrolle der Polizei nicht befolgt wären dann eine Strafe von 20€. (Wenn sie dich überhaupt aufgeschrieben haben )
Lg Calli
Lg Calli
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