dauernde Sachentziehung

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hobbyjuristen
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dauernde Sachentziehung

Beitrag von hobbyjuristen » 20.09.2018, 09:08

Hallo,

ich dachte bisher immer eine dauernde Sachentziehung ist eine "aktive" Tat, die sich vom Diebstahl nur dadurch unterscheidet, dass man die Sache nicht behält.

Jetzt hat mir aber ein Polizist folgendes erzählt: wenn meine Kinder den Ball unabsichtlich auf Nachbars Grundstück schießen und dieser trotz höflicher Nachfrage den Ball nicht herausgibt bzw. es nicht zulässt, dass die Kinder den Ball selber holen, dann begeht er die Straftat der dauernden Sachentziehung. Stimmt das wirklich? Er hat ja den Ball nicht zu sich rüber geholt.

Falls ja, kann man dann den Sachverhalt letztlich so bewerten: häufiges Rüberschießen eines Balls kann zivilrechtliche Folgen haben (wenn nicht ortsüblich), die Verweigerung der Rückgabe kann strafrechtliche Folgen haben.



jansia
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Re: dauernde Sachentziehung

Beitrag von jansia » 20.09.2018, 09:48

na ja, letztendlich liegt der ball ja auf einem privat grundstück also auf seinem eigenen grundstück, wenn es der polizist so sagt sollte es stimmen

FHoll
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Re: dauernde Sachentziehung

Beitrag von FHoll » 20.09.2018, 12:12

Naja, theoretisch wohl schon, wenn der Nachbar den Vorsatz hat, durch die Nichtherausgabe Ihre Kinder zu schädigen. Ich denke aber auch, es müsste ein Diebstahl sein, wenn der Nachbar den Vorsatz hat, sich den Ball zu Eigen zu machen.

Ich bezweifle aber, dass es sich auch so verhält, wenn der Nachbar den Ball erst am nächsten Tag aushändigen würde - insbesondere, wenn er offen sichtbar in seinem Garten liegt, so dass er sich immer noch in gelockerter Gewahrsam des Eigentümers befindet.
Und wenn man wegen eines Balls von einer Straftat sprechen will, müsste man auch bereit sein, ein paar Cent für den Aushändigungsaufwand springen zu lassen (Obacht, wenn der Nachbar Mechaniker ist, dann wirds auf die angebrochene halbe Stunde Zeitaufwand hochgerechnet :D)

schanzenpeter
Beiträge: 414
Registriert: 02.02.2011, 16:48

Re: dauernde Sachentziehung

Beitrag von schanzenpeter » 20.09.2018, 16:35

Ich weiß von folgendem Gartenbesitzer: "der Ball hat meine Narzissen geknickt, danach die Tulpen und jezt die Lilien. Ich geb doch das Geschoss, das meinen Garten zerstört nicht nochmals zurück!" Auf Drängen seiner Freunde, wäre er bereit gewesen, den Ball herauszugeben, aber er sah nicht ein, dass er aktiv werden müsse um den Ball zurückzugeben, fremde Leute (Sachbeschädiger) lässt er aber nicht auf sein Grundstück. Irgendwie hat der Ball dann doch zurückgefunden - allerdings waren dann seine Astern kaputt. Die Ballwerfer erhielten dann einen Brief vom Rechtsanwalt. Ich weiß aber nicht, wie es weiterging.

hobbyjuristen
Beiträge: 7
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Re: dauernde Sachentziehung

Beitrag von hobbyjuristen » 20.09.2018, 17:57

ja eben, das ist klar, dass man da nicht den Ball selber holen kann, da Hausfriedensbruch. Deshalb meinte der Polizist ja, man kann da die Polizei wegen dauernder Sachentziehung holen. Mir kommt es halt trotzdem etwas spanisch vor, ob diese Anzeige dann wirklich hält. Weil der Nachbar ja im Prinzip nichts dazu getan hat, den Ball an sich zu nehmen, noch dazu wenn er ihn einfach im Gestrüb liegen lässt.

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