Pflichtteil Aus Schenkung

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Pema
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Pflichtteil Aus Schenkung

Beitrag von Pema » 20.09.2018, 09:08

Hallo,
beim Todesfall meines Vaters im Herbst 2016 war kein Vermögen vorhanden und ich erhielt vom Notar einen Brief mit dem Testament, in dem ich nicht bedacht wurde, sondern nur seine zweite Frau bzw. die Tochter aus dieser Ehe.
Es fand jedoch in den 90-Jahren eine Schenkung von Haus und Grund an diese zweite Frau statt und soweit meine Informationen richtig sind, besteht ein Pflichtteilsanspruch daran.
2 Fragen diesbezüglich hätte ich:
Inwieweit ist die im Jänner 2017 stattgefundene Gestzesänderung im Erbrecht dafür relevant?
Hätte die Beschenkte diese Schenkung beim Notar im Rahmen der Verlassenschaftssache erwähnen müssen?
Würde mich über Antworten diesbezüglich sehr freuen!



Heron
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Re: Pflichtteil Aus Schenkung

Beitrag von Heron » 20.09.2018, 19:25

Auf Todesfälle bis zum 31.12.2016 ist die Rechtslage vor der mit 01.01.2017 in Kraft getretenen Erbrechtsreform anzuwenden (§ 1503 Abs 7 ABGB).

Zuwendungen des Erblassers an die Erben bzw. an andere Pflichtteilsberechtigte können aufgrund der sog. Anrechnung auf den Erbteil bzw. Pflichtteil dazu führen, dass Ihr Pflichtteil höher ausfällt. Nach alter Rechtslage wird noch zwischen Vorempfängen, Vorschüssen und Schenkungen unterschieden. Die Anrechnung der Schenkung auf den Erbteil bzw. Pflichtteil ist auf Antrag eines Berechtigten durchzuführen, Sie müssen sich also darauf berufen.

Ich würde Ihnen raten, professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen; dabei kann auch der Schenkungsvertrag über die Liegenschaft beurteilt werden (Einsichtnahme/Kopieren des Vertrags bei der Grundbuchsabteilung des zust. Bezirksgerichts möglich).
Zuletzt geändert von Heron am 21.09.2018, 21:39, insgesamt 1-mal geändert.

Pema
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Re: Pflichtteil Aus Schenkung

Beitrag von Pema » 21.09.2018, 07:20

Danke für die Antwort.
Ich habe bereits Einsicht in dieSchenkung genommen und die entsprechenden Unterlagen kopiert.
Ich nehme an, dass auch nach altem Erbrecht ein Pflichtteilsnspruch auf die Schenkung besteht, der innerhalb von 3 Jahren nach der Verlassenschaftserklärung geltend gemacht werden muss.
Bin ich als Pflichtteilsanpruchberechtigter vor der Gesetzesänderung 2017 in einer schlechteren Ausgangslage?
Wie wird der Wert der Sacher ermittelt? Welcher Zeitpunkt ist dafür maßgeblich? Der des Todes des Erblassers?

Heron
Beiträge: 385
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Re: Pflichtteil Aus Schenkung

Beitrag von Heron » 21.09.2018, 21:52

Nach alter Rechtslage ist der Wert des Geschenks im Zeitpunkt des Erbanfalls zu bestimmen, dabei aber der Zustand der Sache im Zeitpunkt des Empfangs zugrunde zu legen (dh nachträgliche Verbesserungen der Liegenschaft bleiben unberücksichtigt). Im Vergleich zur neuen Rechtslage (Wert des Geschenks ist im Zeitpunkt der Zuwendung zu bestimmen und dann entsprechend der allgemeinen Preissteigerung bis zum Erbanfall aufzuwerten) dürfte die Bewertung der verschenkten Liegenschaft nach alter Rechtslage vorteilhafter sein, da bei vielen Liegenschaften in den letzten Jahren eine über der allgemeinen Teuerung liegende Preissteigerung zu beobachten war.

Wie Sie richtig ausführen, verjährt der Pflichtteilsanspruch innerhalb von 3 Jahren ab Kenntnis der anspruchsbegründenden Tatsachen bzw. ab Kenntnis des Anspruchs (absolute Frist: 30 Jahre ab Todesfall).

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