Hallo!
Ich muss aus berfuflichen Gründen einen Fragebogen ausfüllen indem man unter anderem von mir wissen will ob 1. Gerichtliche Strafverfahren bzw. 2. Verwaltungsbehördliche Verfahren gegen mich gelaufen sind. Meine Frage ist nun: Was genau ist der Unterschied zwischen einem gerichtlichen und einem verwaltungsbehördlichen Verfahren?
Ich bitte um Entschuldigung falls diese Frage schon irgendwo beantwortet wurde aber die Suchfunktion hilf mir nicht weiter da 'juristisch' leider eine Fremdsprache für mich ist.
Danke im Voraus
MfG
Strafrechte
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Re: Strafrechte
Ich würde mal sagen
könnte sein wenn du zb "nur" zu Schnell gefahren wärst und so ne Strafe hast zahlen müsstest aber ned vor Gericht erscheinen hast müssen.verwaltungsbehördlichen Verfahren
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Re: Strafrechte
Laienhaft verstanden: Wenn die Strafe wegen Schnellfahrens nicht bezahlt wurde, kommt es zu einem verwaltungsbhördlichen Verfahren ???
Bitte um die Juristen!
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Re: Strafrechte
ich bin zwar kein jurist aber ich denke mal, zu den verwaltungsbehördlichenn verfahren gehören die relativ ''kleinen'' straftaten wie eine ordnungswidrigkeit, bußgeldbescheid etc und das andere eben die gravierenden straftaten die letztendlich vor gericht geklärt werden
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Re: Strafrechte
Ich denke, der untenstehende Link erklärt das ganz gut und ausführlich.
https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd ... 60102.html
https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd ... 60102.html
Re: Strafrechte
danke hab das auch gesucht
Re: Strafrechte
was würden wir nur ohne google tun
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