Erbe/Verlassenschaft

Diskutieren Sie über allgemeine rechtliche Themen.
Antworten
Nestorale
Beiträge: 8
Registriert: 16.02.2018, 19:35

Erbe/Verlassenschaft

Beitrag von Nestorale » 13.09.2018, 17:51

Guten Tag

Es geth um die Verlassenschaftssache meiner verstorbenen Muter.
Welche im Jänner verstorben ist.
Daraufhin habe ich eine Einladung zum öffentlichen Notar erhalten.
Dort habe ich etwas unterschrieben, ich denke mal das war der Antrag.
Seitdem habe ich auf einen weiteren Termin gewartet.
Jedoch habe ich heute einen Beschluss erhalten.

Meine Frage ist, hätte ich nicht nochmal zum Notar berufen werden sollen?
Ich habe den Beschluss eingescannt.

https://imgur.com/a/UQ3Bs2r

Sind von mir nur die Gebühren des Notars zu begleichen oder mehr?
Ich kenn mich da vorn und hinten nicht aus.

Vielen Dank



Heron
Beiträge: 385
Registriert: 31.05.2018, 14:13

Re: Erbe/Verlassenschaft

Beitrag von Heron » 13.09.2018, 23:47

Aufgrund der Überschuldung der Verlassenschaft wurde das Verfahren über Ihren Antrag durch sog. Überlassung an Zahlungsstatt beendet. Ziel dieser Abwicklung ist, aufgrund der Überschuldung der Verlassenschaft ein der Abwicklung einer Insolvenz entsprechendes Ergebnis unter Vermeidung der Kosten eines formellen Insolvenzverfahrens zu erzielen. Dies führt dazu, dass Ihnen die im Beschluss bezeichneten Vermögensgegenstände übertragen werden unter der Verpflichtung die bestehenden Forderungen wie angeführt zu zahlen.

In Ihrem Fall bedeutet das, dass Sie nach Eintritt der Rechtskraft von den übernommenen Aktiva von € 4016,20 zuerst die Gerichtskommissionsgebühr an den Notar bezahlen. Es verbleiben Ihnen noch € 3451,36.

Zu entrichten sind dann die unter Punkt 2) angeführten Masseforderungen (gesamt € 4356,10). Da diese alle der gleichen Gruppe angehören (übrige Masseforderungen – Kosten eines einfachen Begräbnisses) ist der Restbetrag von € 3451,36 entsprechend der sich ergebenden Quote von 79,23 Prozent zu verteilen (bitte noch selbst nachrechnen!). Jede der unter Punkt 2) angeführte Forderung ist demnach mit 79,23 Prozent des angegebenen Betrages zu erfüllen.

Im Gesamten haben Sie dann die gesamten Aktiva von € 4016,20 eingesetzt. Die übrigen nicht bevorrechteten Nachlassgläubiger erhalten daher keine Zahlung. Sollten Sie noch unsicher sein, nehmen Sie bitte noch Kontakt zu Notar oder Gericht auf.

Nestorale
Beiträge: 8
Registriert: 16.02.2018, 19:35

Re: Erbe/Verlassenschaft

Beitrag von Nestorale » 14.09.2018, 10:47

Vielen vielen Dank

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: Google [Bot] und 65 Gäste