Erpressung ? durch nicht Bezahlung der Miete

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cipria
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Erpressung ? durch nicht Bezahlung der Miete

Beitrag von cipria » 12.09.2018, 15:19

Ich bin vor vielen Jahre aus der Elterlichen Wohnung ausgezogen und bin nun angeblich immer noch Hauptmieter in der Elterlichen Wohnung ,was ich aber erst vor kurzer Zeit erfahren habe, obwohl ich eine eigene Wohnung habe vom gleichen Vermieter. Nach dem Ableben unserer Eltern übernahm mein Bruder die Wohnung und wohnt dort alleine. Nun möchte er der alleinige Hauptmieter sein und er droht so quasi , das er die Miete nicht bezahlen wird und als ich erwähnte , das ich nicht gewillt bin seine Miete zu bezahlen ,will er es so weit kommen lassen ,das ich gepfändet werde. Wir haben eine gemeinsame Schwester , die dort auch Hauptmieter ist , der er das gleiche androht wie mir und auch sie hat eine Wohnung vom gleichen Vermieter. Ich erwäge die Wohnungsweitergabe an eines meiner Enkelkinder nach meinem Ableben mit dem Einverständnis meine Schwester.
Ist es strafbar absichtlich einen Zahlungsverzug herbeizuführen ?
lG.



Heron
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Re: Erpressung ? durch nicht Bezahlung der Miete

Beitrag von Heron » 12.09.2018, 22:02

Ich fasse kurz zusammen: Sie und Ihre Schwester sind Hauptmieter einer Wohnung, die sie beide derzeit nicht benützen. Diese Wohnung wird vom Bruder bewohnt. Der Bruder hat Ihnen bisher die Aufwendungen ersetzt und nun angekündigt, das nicht mehr tun zu wollen.

Diese Ankündigung dürfte keinen Straftatbestand erfüllen (keine Erpressung, da diese Gewalt oder gefährliche Drohung erfordert; allenfalls kommt Betrug in Betracht, sofern vorsätzliche Schädigung durch Täuschung und Irrtumserweckung vorliegt).

Sofern das MRG voll anwendbar ist kann das Mietverhältnis unter Lebenden oder im Todesfall abgetreten werden. Die genauen Voraussetzungen finden Sie zB hier zusammengefasst: https://mietervereinigung.at/9895/Weitergabe-Mietrechte

Sofern Sie kein vertragliches Weitergaberecht haben (und keine Sonderregelungen greifen, zB bei Gemeindewohnungen), wäre eine Weitergabe der Wohnung an Ihre Enkelkinder entsprechend der gesetzlichen Regelung nicht möglich, da es dafür nach § 12 MRG Voraussetzung ist, dass Sie in dieser Wohnung 2 Jahre im gemeinsamen Haushalt mit dem übernehmenden Enkelkind wohnen (auch die Meldung des Hauptwohnsitzes alleine ist nicht ausschlaggebend, Sie müssen die Wohnung tatsächlich mit den Enkelkindern bewohnen).
Zuletzt geändert von Heron am 12.09.2018, 22:49, insgesamt 1-mal geändert.

cipria
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Re: Erpressung ? durch nicht Bezahlung der Miete

Beitrag von cipria » 12.09.2018, 22:45

Mein Bruder , meine Schwester und ich wohnten in dieser Wohnung zusammen mit unseren Eltern seit der Kindheit. Meine Schwester und ich sind ausgezogen , da wir geheiratet haben. Nun fordert unser Bruder meine Schwester und ich sollen auf das gemeinsame Hauptmietrecht verzichten ,andernfalls wird er die Miete nicht bezahlen um auf diese Weise zu erreichen ,das meine Schwester und ich das Hauptmietrecht zurück legen.

Heron
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Re: Erpressung ? durch nicht Bezahlung der Miete

Beitrag von Heron » 12.09.2018, 23:38

Dann wird es so sein, dass Sie seinerzeit zu dritt in das Mietverhältnis eingetreten sind.

Zur Abtretung Ihrer Mietrechte an den Bruder können Sie nicht gezwungen werden, auch eine Kündigung Ihres Mietverhältnisses durch den Vermieter (zB. wegen Nichtbenützung) wäre nicht möglich, da Ihr Bruder als Mieter (und eintrittsberechtigte Person) noch die Wohnung bewohnt und ein dringendes Wohnbedürfnis hat.

Letzten Endes obliegt es Ihrer Entscheidung, ob Sie die Mietrechte an der Wohnung überhaupt behalten wollen. Denn immerhin haften mehrere Mitmieter idR solidarisch für sämtliche Pflichten aus dem Mietvertrag, müssen also voll dafür einstehen. Denkbar wäre auch, dass Ihr Bruder von Ihnen und Ihrer Schwester die anteilige Miete verlangt (bei Möglichkeit zur Benützung der Wohnung), denn Sie sind ja Mitschuldner. In der jetzigen Konstellation können Sie die Mietrechte ohnehin nur dem Bruder übertragen bzw. überlassen; für die Übertragung an andere nahe Angehörige (unter Lebenden) müssten Sie zusammen mit diesen zumindest 2 Jahre gemeinsam in der betreffenden Wohnung wohnen. Wenn Sie aus dem Mietverhältnis ausscheiden wollen bzw. Ihre Rechtsstellung an Ihren Bruder übertragen möchten, genügt eine Mitteilung von Ihnen (und Ihrem Bruder) an den Vermieter, dass Sie die Wohnung verlassen und Ihr Bruder (auch) in Ihre Rechtsstellung eintritt.

Zahlt der Bruder die Miete bzw. seinen Anteil nicht, können Sie, wenn Sie die Zahlung übernehmen, sich bei ihm regressieren. Wenn Sie Mitmieter der Wohnung bleiben wollen, sollten Sie Sorge tragen, dass der Vermieter den vollen Mietzins erhält; andernfalls könnte der Vermieter das Mietverhältnis bei qualifiziertem Mietzinsrückstand aufkündigen.
Zuletzt geändert von Heron am 18.09.2018, 16:10, insgesamt 1-mal geändert.

cipria
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Re: Erpressung ? durch nicht Bezahlung der Miete

Beitrag von cipria » 13.09.2018, 13:04

Es ist unklar wie das Mietverhälnis enstanden ist. Wir vermuten das unsere Mutter nach dem Ableben unseres Vaters uns alle als Hauptmieter in das Mietverhältnis eintragen lies.

Vielen Dank für Ihre Hilfe.

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