Die Chancen, dass an diese Dame weitergeleitete PNs vor Gericht als Beweismaterial angenommen werden sind dann hoch, wenn genau diese PNs Ihre Schuld beweisen können. Irgendwelche anderen PNs, die zB. darauf hindeuten könnten, dass Sie fremdgehen, würden hingegen nicht als Beweismaterial angenommen, da für den Fall nicht relevant.
Also mit anderen Worten: Sollten Sie Cybermobbing betrieben haben, indem Sie an mehrere Personen PNs versandten, in welchen Sie die Beklagte oder irgendeine andere Person mobbten, so kann Ihnen ein Strick daraus gedreht werden. Sollte auch, denn das wäre ja echt bescheuert, jemanden zu klagen, weil er die Wahrheit sagt.
Haben Sie kein Cybermobbing betrieben, so werden die PNs entweder gar nicht erst als Beweismittel zugelassen - weil eh nix drinsteht - oder zumindest alles, was den Fall nicht betrifft, geschwärzt. So oder so hätten Sie nichts zu befürchten.
Ich würde aber noch ganz anders denken: Wenn diese Dame jemanden findet, der Ihre PNs an sie weiterleitet - würde sie dann nicht auch jemanden finden, der selber als Zeuge auftreten könnte, wodurch die Frage, wer Empfänger sein könnte, belanglos wird?