Grundstückserwerb
Grundstückserwerb
habe im jahre 1994 von der röm.kath. pfarrpfründe st. georgen zu keutschach ein grundstück erworben-würde es aber jetzt gerne verkaufen-da sich meine lebensumstände verändert haben und ich in kärnten nicht mehr ortsansässig bin-im vertrag hat sich nun das bischöfl. ordinariat das wiederkaufsrecht im sinne der bestimmungen der §§ 1068-1070 ABGB vorbehalten-wie komme ich da nun raus-ohne hohe kosten zu haben ??? HILFE - die löschung des wiederkaufrechtes der kirche aus dem grundbuch über einen notar ist nicht teuer-doch das ordinariat will quasi einen differenzbetrag haben-es kann mir aber niemand sagen wie hoch dieser ist
RE: Grundstückserwerb
das Wiederkaufsrecht müsste m.E. im seinerzeitigen Kaufvertrag zwischen Ihnen und dem bischöfl. Ordinariat inhaltlich genauer geregelt sein.
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