In Österreich gibt es wohl eine Richtlinie, dass Kindern nur "gebräuchliche" Namen gegeben werden dürfen - sagen zumindest diverse Webseiten ohne Verweis auf einen entsprechenden Gesetzestext.
Sehe ich das richtig, dass das Standesamt verweigern kann, dass das Kind den Vornamen des geschlechtsentsprechenden Elternteils bekommt, wenn der Name des Elternteils zwar offensichtlich in Gebrauch ist, aber eben nicht gebräuchlich ist? Der Vorname meiner Frau, gebürtige Amerikanerin, ist beispielsweise ungebräuchlich genug, dass eine Google Suche nach dem Vornamen zu ~1/3 auf sie verweist, und auch Facebook kennt nur zwei weitere Personen, die den Namen in dieser Form tragen.
Namensrecht - Name der Eltern nicht gebräuchlich
Re: Namensrecht - Name der Eltern nicht gebräuchlich
wo steht das?
Re: Namensrecht - Name der Eltern nicht gebräuchlich
Auf diversen Elternratgebern, aber meine relevanteste Quelle wäre wohl help.gv.at:
https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd ... 82101.html
https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd ... 82101.html
Bezeichnungen, die nicht als Vornamen gebräuchlich sind oder dem Wohl des Kindes abträglich sind, dürfen nicht in das Geburtenbuch eingetragen werden. Auch muss zumindest der erste Vorname des Kindes dem Geschlecht entsprechen.
Re: Namensrecht - Name der Eltern nicht gebräuchlich
Guten Tag,
ich habe ein sehr ähnliches Problem und würde mich um eine juristische Antwort sehr freuen.
MfG
ich habe ein sehr ähnliches Problem und würde mich um eine juristische Antwort sehr freuen.
MfG
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