Veräußerung von Immobilien

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fratelli
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Veräußerung von Immobilien

Beitrag von fratelli » 06.04.2017, 13:34

Liebe Community!

Ich habe folgende Angelegenheit. Da seit dem 1. April 2002 die 25% KESt auf Veräußerung von Immobilien (welche nicht als Hauptsitz dienen) anfallen, bin ich mir folgender Situation nicht klar:

- Beispiel: ich kaufe mir eine Immobilie im Wert von 50.000€. Falls ich diese um 70.000€ wiederverkaufe, sind 20.000€ Gewinn, davon 5.000€ KESt.

- Beispiel: ich kaufe mir eine Immobilie im Wert von 50.000€. Ich renoviere und statte diese mit Möbeln aus (Gesamtinvestition 20.000€). Verkaufe die Immobilie um 90.000€. Wie wird in diesem Fall die KESt berechnet?

90.000 - 50.000 = 40.000 Gewinn, sohin 10.000€ KESt oder,
90.000 (Verkaufspreis) - 50.000 (Kaufpreis) - 20.000 (Investition) = 20.000 Gewinn, sohin 5.000€ KESt.

Wird die Investition beim Verkauf mitberechnet oder dient hier rein der Verkaufs- und der Kaufpreis für die Berechnung?

(Als Privatperson)

Danke!



MG
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Beitrag von MG » 06.04.2017, 17:24

Inzwischen ist die ImmoESt 30%!

Gewisse "Investitionen" können Sie dem Ankaufspreis hinzu schlagen (wodurch sich der Gewinn verringert), aber leider nicht alle!

Hierzu empfehle ich Ihnen im Detail Informationen einzuholen und allenfalls dies auch mit Ihrem Steuerberater vorab zu besprechen, damit es nicht zu unliebsamen Überraschungen kommt.

Als erste Übersicht z.B.:

https://www.bmf.gv.at/steuern/immobilie ... ungskosten

mfG
RA Michael Gruner
www.grupo.at

fratelli
Beiträge: 4
Registriert: 04.11.2016, 09:23

Beitrag von fratelli » 07.04.2017, 09:20

Vielen Dank! Sie konnten mir weiterhelfen!

Judikator
Beiträge: 2
Registriert: 05.09.2018, 15:20

Re: Veräußerung von Immobilien

Beitrag von Judikator » 05.09.2018, 15:32

Das mit der Steuer hast du nicht ganz richtig erkannt.
Seit dem 1.April 2012 gibt es die sogenannte Immobilienertragsteuer.
Die ist zu zahlen, wenn man nicht zwei Jahre durchgehend oder in den letzten 10 Jahren mindestens 5 Jahre in der Immobilie seinen Hauptwohnsitz angemeldet hat.
Die Immobilienertragsteuer wird nur von den Anschaffungskosten sprich du kaufst eine Immobilie zum Preis x und zahlst dazu noch Nebenkosten (Grunderwerbsteuer, Notargebühr, Eintragungsgebühr, Provision Immobilienmakler) berechnet.
Beispiel: Du kaufst eine Immobilie für € 100.000 und hast 10% Nebenkosten dann kostet dich die Immobilie € 110.000,- nach einem Jahr willst du die Immobilie wieder verkaufen und erhälst € 140.000,-. Nun wird die Immobilienertragsteuer vom Gewinn berechnet (€140.000 - € 110.000,-) Gewinn 30.000,- Nun musst du € 10.000 Immobilienertragsteuer bezahlen.
Du kannst auch noch Aufwände wie zB. eine neue Küche in den Betrag mit einberechnen.
Allgemeines zur Immobilienertragsteuer findest du hier einfach erklärt:

http://www.wirkaufendeineimmo.at/immobilienertagsteuer/

Liebe Grüße

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