Hilfe Ende Privatkonkurs

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MayerM
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Hilfe Ende Privatkonkurs

Beitrag von MayerM » 23.08.2018, 07:16

Sehr geehrte Forumsmitglieder,

ich habe eine Frage zum Ende meines Privatkonkurs genauer gesagt zur
letzten Zahlung.

Folgendes steht in meiner Insolvenzdatei.
----------------------------------------------------------
Bekannt gemacht am 29. August 2011
Zahlungsplan:
Der Zahlungsplan wurde nicht angenommen.
Beteiligter:
KSV v. 1870 Treuhänder
.
Wagenseilgasse 7
1120 Wien
Abschöpfungsverfahren:
Das Abschöpfungsverfahren wird am 29.08.2011 eingeleitet.
Beschluss vom 29. August 2011

Bekannt gemacht am 26. September 2011
Aufhebung:
Das Abschöpfungsverfahren ist rechtskräftig eingeleitet.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Beschluss vom 26. September 2011
--------------------------------------------------------------
Meine Frage ist nun ob das Gehalt vom August noch in das
Abschöpfverfahren fällt oder nicht? Auszahlung wäre der 1 September.
Ich bekomme leider unterschiedliche Aussagen darüber.


Das es vorab bei der Abrechnung abgezogen wird ist mir klar da noch kein
Beschluss aufliegt. Die Frage ist ob es noch in den Konkurs fällt oder
nicht da der erste Monat des Privatkonkurses ja auch der August 2011 war. Somit wären das ja dann eigentlich 7 Jahre + 1 Monat.

Aussage KSV:

"Enddatum ist der 29.08.18 Rechtskraft 12.09.18. Grundsätzlich wäre es aber egal ob 29.08 oder 05.08 es würde immer das ganze Monatsgehalt zur Pfändungsberechnung herangezogen ."

Vielen Dank im Voraus für ihre Antworten.



Heron
Beiträge: 385
Registriert: 31.05.2018, 14:13

Re: Hilfe Ende Privatkonkurs

Beitrag von Heron » 23.08.2018, 17:13

Was mich in Ihrer Schilderung etwas irritiert, sind die angegebenen Termine und Fristen.

Die 7-jährige Laufzeit der Abtretungserklärung im Abschöpfungsverfahrens beginnt mit Rechtskraft des Beschlusses, mit dem das Abschöpfungsverfahren eingeleitet wurde. Aufgrund der Änderungen im Zuge des Insolvenzrechtsänderungsgesetzes 2017 (insb. Verkürzung des Abschöpfungsverfahrens und Entfall der Mindestquote) wurde für „Altverfahren“ die Übergangsregelung des § 280 IO geschaffen:
§ 280 IO Anhängige Abschöpfungsverfahren
Nach Einleitung des Abschöpfungsverfahrens bis zur Entscheidung über die Restschuldbefreiung ist auf Antrag des Schuldners das Abschöpfungsverfahren zu beenden, wenn die Abtretungserklärung abgelaufen ist oder seit dem 1. November 2017 fünf Jahre der Abtretungserklärung abgelaufen sind. § 213 Abs. 1 zweiter bis vierter Satz in der vor dem Insolvenzrechtsänderungsgesetz 2017 vorgesehenen Fassung sind anzuwenden.

Zusammengefasst würde das in Ihrem Fall bedeuten: Beschluss über die Einleitung des Abschöpfungsverfahrens vom 29.08.2011, wird rechtskräftig angenommen am 13.09.2011. Das heißt die 7-jährige Laufzeit der Abtretungserkärung endet 7 Jahre später am gleichen Tag, gleichen Monat (13.09.2018).

Zeitnah nach Ende der Laufzeit der Abtretungserklärung stellen Sie bei Gericht einen Antrag auf Beendigung des Abschöpfungsverfahrens und Erteilung der Restschuldbefreiung nach § 280 IO idF IRÄG 2017. Der Treuhänder erstattet Rechnung und Bericht an das Gericht. Das Gericht beendet mit Beschluss das Abschöpfungsverfahren und erteilt – sofern Wohlverhalten seitens des Schuldners vorlag - Restschuldbefreiung. Dieser Beschluss wird dann mit ungenutztem Verstreichen der Rechtsmittelfrist rechtskräftig.

Genau genommen endet das Abschöpfungsverfahren also mit Einstellung durch das Gericht (und nicht "automatisch" durch Ablauf der 7 Jahre). Überbezahlte Beträge wären aber bei der Verteilung am Ende des Verfahrens zurückzuzahlen.

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