verjährung von privatschulden

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etom291272
Beiträge: 1
Registriert: 21.06.2010, 13:30

verjährung von privatschulden

Beitrag von etom291272 » 21.06.2010, 14:06

guten tag

ich habe jetzt einige zeit im internet gesucht bin aber leider nicht fündig geworden.
kann mir bitte jemand helfen was die gültigen verjährungsfristen in österreich für privatschulden betrifft?
also wenn z.b jemand einen schuldschein unterschrieben hat und dafür geldmittel erhalten hat?

danke im vorraus



pirke29
Beiträge: 7
Registriert: 10.07.2010, 17:33

Verjährung von privatschulden

Beitrag von pirke29 » 31.07.2010, 10:04

Verjährung im Privatrecht
Im Zivilrecht unterscheidet man zwischen einer allgemeinen, langen (30 Jahre) und einer besonderen, kurzen (drei Jahre) Verjährungsfrist. Die Verjährung eines Rechts durch Nichtgebrauch beginnt mit der Entstehung des Rechts.

• Dreijährige Verjährungsfrist
Forderungen des täglichen Lebens (z.B. Lieferung eines Buches, Installation einer Heizung)
Wiederkehrende Einzelleistungen (z.B. Zinsen, Renten, Unterhaltsbeiträge)
Schadenersatzansprüche ab Kenntnis des Schadens und der Schädigerin/des Schädigers
Finanzielle Ansprüche aus einem Arbeitsvertrag (z.B. Urlaubsgeld)
Entgeltforderungen freier Berufe (z.B. Ärztinnen/Ärzte, Notarinnen/Notare)
Einzelne Raten bei Ratenzahlungen

• 30-jährige Verjährungsfrist
Ansprüche einer Gesellschafterin/eines Gesellschafters auf Gewinnanteile
Anspruch auf Rückzahlung eines Darlehens
Gutschriften, die in Kulanz gewährt wurden
Forderungen aus einem bestätigten Konkurs
Ansprüche aus einem rechtskräftigen Urteil

Beachte dass dies nur Beispiele sind mfg pirke29

Pipi1960
Beiträge: 3
Registriert: 18.08.2018, 13:40

Re: verjährung von privatschulden

Beitrag von Pipi1960 » 22.08.2018, 00:49

Hallo..ich bin neu hier..hab dazu auch ne Frage...was ist wenn es die Firma schon lange ca. 9 jahre nicht mehr gibt...kann diese firma bzw.der ehemalige Gechäftsinhaber noch immer Forderungen einfordern...Danke für die info

FHoll
Beiträge: 235
Registriert: 05.03.2018, 12:21

Re: verjährung von privatschulden

Beitrag von FHoll » 22.08.2018, 07:12

Bloß weil das Unternehmen nicht mehr existiert bedeutet das nicht, dass die Forderung verschwindet. Diese kann an einen Rechtsnachfolger übertragen werden, im Prinzip genau so, wie eine Forderung einer Privatperson nicht mit deren Tod erlischt, sondern von Erben eingefordert werden kann. Ob der ehemalige Geschäftsinhaber jedoch der Rechtsnachfolger ist kann so nicht beantwortet werden, und ohne zu wissen, wie die Forderung entstanden ist, lässt sich auch kaum sagen, ob sie verjährt wäre.
(Nicht, dass ich es selbst mit allen Details könnte - andere hier aber schon. Wenn also eine bessere Antwort als "Kann schon sein" gewünscht wird bräuchte es mehr Details ;) )

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