Wohnung nicht rechtzeitig geräumt - 1 Monatsmiete Abzug?

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j00hii
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Wohnung nicht rechtzeitig geräumt - 1 Monatsmiete Abzug?

Beitrag von j00hii » 06.08.2018, 19:28

Folgender Fall:
Wir wollten die Wohnung mit 31.07. räumen und hatten am 31.07. um 14:30 Uhr einen Übergabetermin. Leider schafften wir es nicht, die Wohnung zu diesem Termin komplett auszuräumen, das schafften wir erst an diesem Tag bis 22:00 Uhr (wir haben ein Beweisvideo davon).

D.h. die Wohnungsübergabe an die Hausverwaltung erfolgte erst am 01.08. von 9:00 bis 9:30 Uhr und wurde da aber ganz normal übernommen, ein paar Verschmutzungen wurden notiert, aber nix mehr, was wir als Mieter noch nachbessern hätten müssen.

Die Hausverwaltung will uns jetzt eine gesamte Monatsmiete von der Kaution abziehen, weil wir es nicht bis zum Stichtag am 31.07. geschafft haben, die Wohnung zu räumen (wobei sie darunter bis 16:00 Uhr verstehen, d.h. deren Büroöffnungszeiten), und die Schlüssel erst am 01.08. um 9:30 übergeben haben. Haben die eine rechtliche Grundlage für diesen Schritt? Aus unserer Sicht wirken über 1000,- Euro relativ unverhältnismäßig für eine Verspätung von 17,5 Stunden.

Danke für Kommentare und Ratschläge!



MG
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Re: Wohnung nicht rechtzeitig geräumt - 1 Monatsmiete Abzug?

Beitrag von MG » 09.08.2018, 16:16

Ich halte die Verrechnung einer gesamten Monatsmiete für nicht zulässig, weil es auszuschließen ist, dass die Wohnung bereits ab dem nächsten ERsten schon vermietet gewesen wäre.

Erklären Sie der Vermieterseite, dass der Abzug nicht gerechtfertigt ist und dass Sie sich vorbehalten, ungerechtfertigt einbehaltene Beträge einzufordern.

https://wien.arbeiterkammer.at/beratung ... eiten.html

mfG
RA Michael Gruner
RA Mag. Michael Gruner
www.vertragsbegleiter.at

j00hii
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Re: Wohnung nicht rechtzeitig geräumt - 1 Monatsmiete Abzug?

Beitrag von j00hii » 14.08.2018, 00:36

Vielen Dank für den Beitrag! Wir haben das der Hausverwaltung bereits so ähnlich mitgeteilt und können diese Formulierung verwenden, falls wir in den nächsten Tagen nochmals nachhaken müssen - in zwei Tagen wäre nämlich die 14-tägige Frist verstrichen, nach welcher uns die Kaution laut Mietvertrag rückgezahlt werden müsste.

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