Mein Freund wurde am 5.5.2010 rechtskräftig zu 15 Monaten freiheitsstrafe verurteilt und diese wurde auf eine Probezeit von 3 Jahren bedingt nachgesehen. Nun braucht der Dienstgeber ein Strafregister. Ist diese Sache noch vermerkt bzw ersichtlich für den Dienstgeber wenn er solch einen Auszug holt?
Geboren 1989. Tatzeitpunkt unter 21.
Auszug strafregister
Re: Auszug strafregister
Vorausgesetzt dies ist die einzige Verurteilung und es liegt keine Jugendstraftat (zwischen 14 und 18 Jahren) vor, beträgt die Tilgungsfrist hier gemäß § 3 Abs 1 Z 3 Tilgungsgesetz 10 Jahre ab rechtskräftiger Verurteilung.
Der Dienstgeber kann sich aber nicht selbst eine Strafregisterbescheinigung "holen", sondern nur vom Betroffenen die Vorlage einer solchen verlangen.Tilgungsfrist bei einer einzigen Verurteilung
§ 3. (1) Ist jemand nur einmal verurteilt worden, so beträgt die Tilgungsfrist[...]
2. fünf Jahre, wenn er zu einer höchstens einjährigen Freiheitsstrafe oder nur zu einer Geldstrafe oder weder zu einer Freiheitsstrafe noch zu einer Geldstrafe verurteilt worden ist oder wenn er außer im Falle der Z 1 nur wegen Jugendstraftaten verurteilt worden ist;
3. zehn Jahre, wenn er zu einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr und höchstens drei Jahren verurteilt worden ist;
Zuletzt geändert von Heron am 08.08.2018, 11:02, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Auszug strafregister
Ok, vielen Dank.
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Re: Auszug strafregister
Fragen nach kriminellen Aktivitäten des Bewerbers sind prinzipiell nicht erlaubt. Dies betrifft vergangene und laufende Strafsachen. Ein Strafregisterauszug darf ebenfalls nicht verlangt werden. Ausgenommen sind hier bestimmte Berufe, die ein besonderes Vertrauensverhältnis erfordern und für die sich Personen mit einem Hang zu bestimmten Straftaten nicht eigenen. Menschen, die bereits wegen Diebstahl oder Betrug verurteilt wurden und sich als Angestellter für eine Bank oder als Security bewerben, können ungeeignet sein und müssen sich Fragen zu ihrer Vergangenheit gefallen lassen.
WICHTIG: Falschaussagen zur eigenen kriminellen Vergangenheit im Rahmen eines Bewerbungsgespräch können einen Entlassungsgrund darstellen.
WICHTIG: Falschaussagen zur eigenen kriminellen Vergangenheit im Rahmen eines Bewerbungsgespräch können einen Entlassungsgrund darstellen.
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Re: Auszug strafregister
§ 3. (1) Ist jemand nur einmal verurteilt worden, so beträgt die Tilgungsfrist[...]
2. fünf Jahre, wenn er zu einer höchstens einjährigen Freiheitsstrafe oder nur zu einer Geldstrafe oder weder zu einer Freiheitsstrafe noch zu einer Geldstrafe verurteilt worden ist oder wenn er außer im Falle der Z 1 nur wegen Jugendstraftaten verurteilt worden ist;
3. zehn Jahre, wenn er zu einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr und höchstens drei Jahren verurteilt ist;
2. fünf Jahre, wenn er zu einer höchstens einjährigen Freiheitsstrafe oder nur zu einer Geldstrafe oder weder zu einer Freiheitsstrafe noch zu einer Geldstrafe verurteilt worden ist oder wenn er außer im Falle der Z 1 nur wegen Jugendstraftaten verurteilt worden ist;
3. zehn Jahre, wenn er zu einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr und höchstens drei Jahren verurteilt ist;
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