Mehrere Mieter, einer will gehen und weigert sich seinen Mietanteil zu zahlen

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Basti02
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Mehrere Mieter, einer will gehen und weigert sich seinen Mietanteil zu zahlen

Beitrag von Basti02 » 05.08.2018, 12:12

Hallo alle zusammen,

Aus aktuellem Anlass hab ich eine Frage:
Meine Ex- Partnerin und ich haben mit meinen Eltern zusammen ein Haus gemietet und sind alle als Hauptmieter eingetragen.
Einzug und Unterschrift war am 1.1.18.

Da meine Ex-Partnerin und ich uns nun getrennt haben, weigert Sie sich, ihren ausstehenden Teil der August Miete zu bezahlen, mit der Begründung, sie könne ja kommen und gehen wie sie wolle, das wäre ihr Recht und sie müsse nicht zahlen.

Sie hat immer noch einen Haustür Schlüssel, es stehen Sachen von Ihr im Haus und sie steht immernoch als mit uns als Hauptmieterin im Mietvertrag.

Ebenfalls belästigt Sie Freunde und Bekannte von mir in sozialen Medien.

Meine Fragen wären jetzt:
Wie sieht hier die Rechtslage aus ?
Welche Möglichkeiten haben wir zwecks der Ausstehenden Miete ?
Lässt sich etwas tun, damit sie aufhört meine Freunde und Bekannten zu belästigen ?

Ich danke euch vielmals für die Antworten.
Die SuFu habe ich zwar genutzt aber die Fälle sind scheint's recht verschieden.

LG
Basti



Heron
Beiträge: 385
Registriert: 31.05.2018, 14:13

Re: Mehrere Mieter, einer will gehen und weigert sich seinen Mietanteil zu zahlen

Beitrag von Heron » 05.08.2018, 14:36

Es kommt darauf an, wie im Mietvertrag die Haftung der Mieter für den Mietzins geregelt ist. Überwiegend ist dies bei Mietverträgen dergestalt geregelt, dass mehrere Mieter solidarisch für den Mietzins haften, dh. der Vermieter könnte von einem einzelnen Mitmieter den gesamten Mietzins verlangen.

Angenommen dies ist zutreffend, müssen Sie jedenfalls dem Vermieter den vollen Mietzins entrichten. Gegen die Mitmieterin besteht natürlich ein Regressanspruch, dieser ist auch klagbar. Damit die frühere Lebensgefährtin aus dem Mietverhältnis ausscheiden kann, braucht es eine Mehrparteieneinigung (mit Vermieter und allen Mietern). Bis dahin ist die frühere Lebensgefährtin am Mietobjekt nutzungsberechtigt.

Bezüglich des Belästigens genügt eventuell der Hinweis, dass bei beharrlicher Fortsetzung des Verhaltens dies nach § 107a StGB ("Stalking") zur Anzeige gebracht werden kann.

Basti02
Beiträge: 2
Registriert: 03.08.2018, 18:43

Re: Mehrere Mieter, einer will gehen und weigert sich seinen Mietanteil zu zahlen

Beitrag von Basti02 » 17.08.2018, 12:36

Vielen Dank für die schnelle Antwort.

Hat uns/mir schon sehr weitergeholfen :)

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