KFZ Gebrauchtkauf, versteckte Mängel wie stehen meine Chancen als Käufer jetzt oder gerichtlich?

Diskutieren Sie über allgemeine rechtliche Themen.
Antworten
leecher8888
Beiträge: 1
Registriert: 02.08.2018, 13:03

KFZ Gebrauchtkauf, versteckte Mängel wie stehen meine Chancen als Käufer jetzt oder gerichtlich?

Beitrag von leecher8888 » 02.08.2018, 13:05

Hallo liebe Gemeinde

Bitte um eure eventuell juristische Meinung und Hilfe

Ich habe vor 3 Tagen in Österreich (ich selbst wohne auch in Österreich) nähe Wien ein gebrauchtes Auto privat gekauft also nicht von einem Händler, welches ein TÜV besitzt bis 2019 April. Habe das Auto nur kurz probegefahren und 1 Tag später am 30.7.2018 gekauft ohne dabei zu sehen ob es Mängel hat (leider da ich Laie bin). Ich bin 1-2 km gefahren und als ich aufs Gaspedal voll gedrückt habe gesehen es gibt ein Problem, das ganze Auto ruckelte und schaltete in den Notlauf.

Mercedes ML 280 2007 BJ mit 220.000 KM

Im Kauf Vertrag (vorlage Öamtc) stehen folgende Sachen

Hier kann man die Vorlage einsehen

https://www.oeamtc.at/%C3%96AMTC+Kaufve ... 17.930.500



- Das Fahrzeug ist verkehrssicher und betriebssicher

- Die Gewährleistung ist ausgeschlossen

- Kilometerstand schrieben wir 220.000 daweil waren es 220.350 leider hat er nicht angekreuzt „ich garantiere den Kilometerstand“

- bei seiner Pickerlüberprüfung war der Km Stand 220.050 welche im Mai 2018 beim ÖAmtc war (so etwas wie Dekra oder TÜV SÜD)

- mir sind keine Vorschäden bekannt, leider hat er das nicht angekreuzt

-

Der Verkäufer hatte eine Kaufüberprüfung/ Ankaufstest sogar gemacht das erste mal negativ weil schwerer Ölverlust beim zweiten Mal leichter Ölverlust also das TÜV dann bekommen.

Danach bin ich zum Mercedes und ÖAMTC gefahren und sie haben rissige Bremsschläuche festgestellt. Das Auto habe ich mit 220.350km gekauft. Außerdem ruckelt es stark beim Beschleunigen und man weiß noch nicht genau was das Problem es könnte der Turbolader sein oder ein Kabel, welches allein für den Ausbau 2-3 Tage dauern würde damit man den genauen fehler findet. Weiters Stossdämpfer hinten Manschette und ROST, Gelenkscheibe rissig, Ölwärmetauscher abdichten, Bremsleitungen bei Hinterachse erneuern. Radialwellendichtring undicht rechts.

Reperaturkosten laut Mercedes ca. 6800 dieses Geld habe ich nicht und habve fürs Auto 10.500 bezahlt

Ich habe leider keine Rechtsschutzversicherung, habe jedoch bei Mercedes, ÖAMTC und bei einem gerichtlichen KFZ Sachverständiger das Auto anschauen lassen und alle sagen das Auto ist in einem schlechten Zustand und nicht mehr verkehrssicher. Wie stehen meine Chancen nun

Der Verkäufer wehrt sich und möchte es nicht zurücknehmen. Bitte um jegliche Hilfe und Rat und ob es einen Sinn hat vor Gericht zu gehen

Danke



Heron
Beiträge: 385
Registriert: 31.05.2018, 14:13

Re: KFZ Gebrauchtkauf, versteckte Mängel wie stehen meine Chancen als Käufer jetzt oder gerichtlich?

Beitrag von Heron » 02.08.2018, 16:16

Da die Gewährleistungsrechte vertraglich abbedungen wurden, verbleibt Ihnen nur das Rechtsinsitut der Irrtumsanfechtung, um eine Vertragsanpassung (Wertausgleich) oder Wandlung zu erzielen.

Vereinbart war der Kauf eines mehr als 10 Jahre alten Fahrzeugs mit hoher Kilometerleistung. Insofern können Sie als Käufer kein Neufahrzeug sondern nur ein Fahrzeug in einem entsprechenden Allgemeinzustand, gegebenenfalls auch mit Mängeln, erwarten. Der Verkäufer hat Ihnen aber die Verkehrs- bzw. Betriebssicherheit ausdrücklich zugesichert, das Nichtvorliegen stellt ein erheblicher Mangel dar.

Voraussetzung für die Irrtumsanfechtung ist aber, dass der Irrtum von der Gegenseite veranlasst wurde bzw. der Gegenseite hätte auffallen müssen oder rechtzeitig aufgeklärt wurde. Das Veranlassen bzw. Auffallen müssen des Irrtums scheint mir hier nicht gegeben: Der Verkäufer hat in zeitlicher Nähe zum Verkauf eine § 57a-Überprüfung (Pickerl) vornehmen lassen und zusätzlich noch einen Ankaufstest. Sofern die Mängel hinsichtlich der fehlenden Verkehrs- bzw. Betriebssicherheit nicht bei normaler Fahrt bzw. Begutachtung von außen wahrnehmbar waren (Ihnen sind sie bei der Begutachtung und Probefahrt auch nicht aufgefallen), kann dem Verkäufer also nicht angelastet werden, er hätte die nicht vorhandene Verkehrssicherheit erkennen müssen.

Was den Irrtumsanfechtungsgrund wegen rechtzeitiger Aufklärung betrifft, wäre dies nur dann möglich, wenn der Verkäufer noch keine wirtschaftlichen Dispositionen im Vertrauen auf Ihre Erklärung getroffen hat. Also dann, wenn er den von Ihnen erhaltenen Kaufpreis noch nicht wirtschaftlich eingesetzt hat (Neuanschaffung eines Fahrzeugs oder ähnliches). Dies ist aber für Sie schwierig zu beweisen.

Jene Mängel des Fahrzeugs, die die Verkehrs- bzw. Betriebssicherheit nicht gewährleisten, hätten aber im Rahmen des Ankaufstests dem Sachverständigen bzw. Mechaniker auffallen müssen. Daraus erwächst Ihnen aber nur dann ein Anspruch auf Schadenersatz gegen das Unternehmen, das mit der Durchführung des Ankaufstests beauftragt wurde, wenn erkennbar war, dass im Rahmen des Ankaufstests Ihre Interessen mitverfolgt werden. Hat der Verkäufer des Fahrzeugs vor Ihrer Besichtigung den Ankaufstest durchführen lassen, ist dies nicht gegeben.

Kurz zusammengefasst scheint die Durchsetzung der von Ihnen gewünschten Rückabwicklung des Vertrags nicht aussichtsreich. Sofern Sie Mitglied beim ÖAMTC sind, würde ich Ihnen raten, dort eine Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen.

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: alles2 und 23 Gäste