Anonyme Anzeige bei der Polizei wegen Tierhaltung!

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Monus
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Anonyme Anzeige bei der Polizei wegen Tierhaltung!

Beitrag von Monus » 25.07.2018, 11:22

Gestern hatten wir überraschend Besuch von der Polizei!
Und wieder hat sich jemand bemüssigt gefühlt uns die Polizei vorbeizuschicken - angeblich wegen der vielen Hunde. Nachdem bereits die Amtstierärztin bei uns war und keinerlei Bemängelungen feststellen konnte, versucht man es mit der Polizei. Zur Info auch die Polizei konnte nichts negatives erkennen, ganz im Gegenteil sie waren überrascht das weder die Tiere vernachlässigt waren, keinerlei Verunreinigungen auf der ca. 500 qm großen Fläche welche ausschließlich den Tieren zur Verfügung steht vorhanden sind. Das Biotop welches sich darin befindet war für die Polizei sogar ein Foto wert. Das ganze Areal fand großen Gefallen. Jetzt meine Fragen: " 1. Was kann ich gegen solche Willkür tun! 2. wie geht das Verfahren nach diesem Besuch weiter, bekomme ich eine Benachrichtigung von der Polizei? Danke LG Monika



Das_Pseudonym
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Re: Anonyme Anzeige bei der Polizei wegen Tierhaltung!

Beitrag von Das_Pseudonym » 01.08.2018, 16:06

2. wie geht das Verfahren nach diesem Besuch weiter, bekomme ich eine Benachrichtigung von der Polizei?
Ich schätze mal das wird eingestellt werden wenn nix war. :wink: Ob du Post bekommst oder nicht kann Ich nicht sagen aber selbst wenn passiert erst mal nichts.
Du könntest dich erkundigen ob es nicht was mit Verleumdung zu tun hat.

Heron
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Re: Anonyme Anzeige bei der Polizei wegen Tierhaltung!

Beitrag von Heron » 01.08.2018, 17:09

Kurz zu den Fragen von Monus:

1. Ob der "Besuch" der Polizei auf verwaltungsrechtlicher oder strafrechtlicher Grundlage beruht, können Sie mittels Akteneinsicht bei der Bezirksverwaltungsbehörde bzw. Polizei klären. Wird Ihnen bei der Bezirksverwaltungsbehörde Einsicht in Aktenbestandteile (zB Name des Anzeigers) verweigert, können Sie mittels Antrag auf Akteneinsicht einen Bescheid erwirken und gegen diesen Rechtsmittel einlegen. Wird Ihnen so der Name des Anzeigers schließlich bekannt, können Sie allenfalls gegen diesen zivilrechtlich oder auch strafrechtlich (Verleumdung) vorgehen. Voraussetzung um den Anzeiger haftbar zu machen ist, dass er Sie wissentlich falsch verdächtigt hat, bzw. die Unwahrheit seiner Vorwürfe kennen musste.
2. Wird seitens der Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren eingestellt, erhalten Sie eine Verständigung. Wird bei der Bezirksverwaltungsbehörde der Akt geschlossen, erhalten Sie in der Regel keine Verständigung, können dies aber mittels Akteneinsicht in Erfahrung bringen.

Monus
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Re: Anonyme Anzeige bei der Polizei wegen Tierhaltung!

Beitrag von Monus » 01.08.2018, 17:52

Danke

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