Cannabisbesitz

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niklas
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Cannabisbesitz

Beitrag von niklas » 26.07.2018, 23:40

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich wäre sehr dankbar für Hilfe zu folgendem Problem:
Ein Freund von mir hat im Wald geringe Mengen Cannabis angebaut (<50g Ernte) und ist aber von der Polizei erwischt worden. Aus Angst er könnte mit dem Cannabis-Öl, das er noch zuhause hatte, über einer geringen Menge zu sein (was er ganz sicher nicht war) sagte er bei der Polizei aus, dass mir die Hälfte davon gehöre (er sprach nicht über eine genaue Beteiligung beim Anbau) und ich auch öfters bei kleinen Treffen bei ihm Cannabis konsumiert hätte. Ich will wenn möglich einer Probezeit und eventuellen Problemen mit meinem Führerschein ausweichen ohne das Verfahren von dem Freund negativ zu beeinflussen. Die Polizisten haben ihm gesagt, dass das Verfahren mit großer Wahrscheinlichkeit fallengelassen wird. Er wurde aber auch schon vor 2 Jahren erwischt.

Nun Folgende Fragen:
Soll ich bei einer sicher kommenden Einvernahme eine Aussage machen und muss ich überhaupt erscheinen?
Ist es eventuell klüger es einfach zu gestehen dass ich zur Hälfte finanziell beteiligt war und ausgemacht war dass mir somit die Hälfte davon gehört, da das Verfahren eh fallengelassen werden muss (außer eine finanzielle Beteiligung zählt auch schon zum Anbau)
Wie lange dauert es ca bis die Polizei dem nachgeht? (bin nämlich ab Mitte August 2 Wochen in Kenya, dann 4 Tage in einem anderen Bundesland und dann 3 Wochen in Japan)
Falls ich auf einem Drogentest positiv bin, hilft es vor 2 Wochen in Amsterdam gewesen zu sein?

Danke im voraus!



SK
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Re: Cannabisbesitz

Beitrag von SK » 27.07.2018, 10:49

Die Frage stellt sich, ob es noch straflose Vorbereitungshandlungen waren oder aber bereits ein strafbarer Versuch.

Hier können Sie hilfreiche Infos nachlesen: https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q ... MVHbS4fIQ1

Wurden die Blüten schon abgeerntet?

MfG RA Sebastian Kinberger

niklas
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Re: Cannabisbesitz

Beitrag von niklas » 27.07.2018, 11:16

Ja die Blüten wurden schon geerntet mit einem Trockengewicht von ca 30g, also noch eine geringe Menge.

Heron
Beiträge: 385
Registriert: 31.05.2018, 14:13

Re: Cannabisbesitz

Beitrag von Heron » 27.07.2018, 20:56

Zuerst wäre abzuklären, ob Sie als Verdächtiger/Beschuldigter oder als Zeuge geführt werden. Sollten Sie zu einer Vernehmung geladen werden (schriftliches Ladungsgebot) müssen Sie dieser Ladung Folge leisten. Als Beschuldigter steht Ihnen ein umfassendes Entschlagungsrecht zu, als Zeuge ein eingeschränktes. Sagen Sie als Zeuge aus unterliegen Sie der Wahrheitspflicht (strafrechtliche Folgen bei Nichteinhaltung). Sind Sie unter 21 Jahre alt, können Sie eine beliebige erwachsene Vertrauensperson (Eltern, Streetworker, etc.) mitnehmen, Anwalt sowieso.

Sie können sich bei der ermittelnden Dienststelle erkundigen, ob Sie als Beschuldigter geführt werden, im gegebenen Fall Akteneinsicht nehmen (unbedingt vor der Vernehmung), und um einer Terminkollision zu entgehen, ihre terminlichen Verpflichtungen bekannt geben. Ob darauf tatsächlich Rücksicht genommen wird, ist von Dienststelle zu Dienststelle unterschiedlich. Weiters können Sie nach Zugang der Ladung noch zeitnah eine Vertagungsbitte an die ermittelnde Behörde richten.

Über Ihre Rechte als Beschuldigter oder Zeuge finden Sie im Netz Zusammenfassungen von verschiedenen Institutionen wie zB die folgenden:
https://www.kija.at/a-z/polizei-securit ... invernahme
https://www.toplaw.at/wp-content/upload ... fahren.pdf

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