Person A bezieht Hartz 4 seit 3 Jahren. Die Miete dieser Person wird seitdem vom Jobcenter übernommen. Seit Anfang letzen Jahres wohnt die Großmutter von Person A zur Pflege mit in der Wohnung und da es dieser oft fröstelte, als die Temperaturen noch nicht so hoch waren wurde auch dementsprechend mehr geheizt von Person A. Daraus ergab sich nun eine hohe Heizkostenrechnung am Ende des Jahres, welche Person A nun beim Jobcenter geltend machen will. Hat Person A rechtlichen Anspruch darauf, dass die Nachzahlung vom Jobcenter übernommen wird?
Die anfängliche Online-Recherche ergab, dass ein Anspruch bestehen könnte, wenn eine ältere Person mit im Haushalt lebt. (Quelle: https://www.hartz4.org/heizkosten-hartz ... ebernommen)
Allerdings steht diese nicht im Mietvertrag und somit wäre nicht beweisbar, dass die Großmutter bei Person A lebt. Muss dies beweisbar sein? Besteht hier ein Anspruch gemäß § 21 SGB II ? (https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__21.html)
Ich hoffe ich habe keine wichtigen Angaben vergessen. Sonst gerne nachfragen.
Heizkostennachzahlung vom Jobcenter übernommen?
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Re: Heizkostennachzahlung vom Jobcenter übernommen?
Wollen Sie wirklich im österreichischen Forum über Hartz 4 dikutieren?
Stützen sich Ihre anderen Ratschläge auch auf deutsches Recht?
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