ZWANGSRÄUMUNG OHNE KLAGE??

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mmagnolia2018
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ZWANGSRÄUMUNG OHNE KLAGE??

Beitrag von mmagnolia2018 » 17.07.2018, 19:14

I
    • ch hätte Frage bezgl. Zwansgräumung ohne Räumungsklage!

      Ixh habe eine Kündisgunsfrist von Vermietersvertretung bekommen, die ich leider nicht einhalten kann.

      Nach Rücksprache mit dem Wohnvermieter soll es auch bei der Kündigung bleiben und muss sowieso am Ende Juli das Zimmer wegräumt werden. Nach unserem tel. Gesprach habe ich den Eindruck gehabt, sie wird die Sachen raußschmeissen lassen auch wenn ich keine andere Wohnung habe. Von Räumungsklage habe nichts gehört!
      Wäre das möglich?
      Was könnte ich machen, wenn ich nach dem Rückkehr nach Hause meine Sachen draußen auf der Straße finden würde?

      Ich denke mir, wenn das passieren wäre , einfach ein Schlosser holen der mir die Tür aufsperrt und dann die Polizei verständigen, denn es iist doch machbar aber strafbar!! :?



Heron
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Re: ZWANGSRÄUMUNG OHNE KLAGE??

Beitrag von Heron » 18.07.2018, 15:58

Zuerst einmal ist zu prüfen, ob Ihr Mietverhältnis überhaupt rechtswirksam gekündigt wurde. Kommt das MRG zur Anwendung (zB. Wohnung in klassischem Zinshaus) muss der Vermieter das Mietverhältnis gerichtlich aufkündigen.
Fällt das Mietverhältnis gar nicht unter das MRG (zB Einliegerwohnung in Einfamilienhaus, Studentenwohnheim) kann das Mietverhältnis bei befristeten Verträgen nur bei wichtigem Grund aufgelöst werden (1118 ABGB), bei unbefristeten Mietverhältnissen zu jedem Monatsletzten unter Einhaltung der Kündigungsfrist nach § 560 ZPO (1 bzw. 3 Monate).

In allen Fällen ist der Vermieter aber nicht berechtigt das Mietobjekt eigenmächtig zu räumen, er macht sich dabei schadenersatzpflichtig. Sollte das Mietverhältnis tatsächlich wirksam aufgekündigt worden sein, haben Sie für die Kosten, die durch den späteren Auszug bzw. die eventuelle Räumungsklage entstehen, aufzukommen.

Ratsam ist es zeitnah eine Beratung in Anspruch zu nehmen (erste anwaltliche Auskunft, Mietervereinigungen, AK; in Wien auch: kostenlose Beratung bei der Gebietsbetreuung, Volkshilfe Wien).

mmagnolia2018
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Re: ZWANGSRÄUMUNG OHNE KLAGE??

Beitrag von mmagnolia2018 » 18.07.2018, 21:07

Sie vermietet Zimmer an Stundenten privat, IN einer Art Wohnung mit getrenntem Küchenbereich und Badezimmer.
das ist in einem alten Gebäude. Es gibt auch andere normale Wohnungen drinnen, die mit unsrer WG gar nicht zu tun haben- Nachbar X

Ob die Aufkündigung wirksam ist, weiss ich nicht genau. Es ist einfach ein Schreiben von einem Antwalt der mir die Gründe für die Kündigung aufzählt und eine Frist von einem Monat gibt anderenfalls er bereits JETZT den Auftrag hat, ohne weitere Korrespondez gerichtlich die Räumung zu erwirken!!
Ist das also so zu verstehen als, wenn ich nicht bis zu Ende Juli das Zimmer räume, kommt enfach jemand mit einer Räumungsurteil und muss sofort ausziehen?

Soweit ich weiß, das würde nicht gehen also Räumungstitel ohne Klage, Verhandlung. Deshalb denke ich das die Aufkündigung nicht wirksam ist.

Laut Vertrag unterliege das Mietobjekt die allgemeine Bestimmungen des ABGB.

Aber was kann man tun, wenn jemand kommt und zwingt mich das Zimmer frei zu lasssen?
Polizei rufen?

Vielen Dank für Rat nochmals!

mmagnolia2018
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Re: ZWANGSRÄUMUNG OHNE KLAGE??

Beitrag von mmagnolia2018 » 18.07.2018, 21:48

Übrigens die Kündigungsgründe finde ich ungenügend also nicht als wichtige BEGRÜNDUNG für eine sofortige Kündigung. Es geht um Kleinichkeiten wie Zb eine kaputte Glasscheibe an meiner Zimmertür oder Lärm, der andere MB stören soll und eine einmalige Verstopfung im KLO.
nach ABGB sind eher grob ungehöriges Verhalten, oder schlechter Gebrauch vom Mietgegenstand sowie Mietrückstände!! aufgezählte Gründe sein.

Wenn es zu Klage kommt, würde der R4ichter ihr das Recht geben?

danke

Heron
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Re: ZWANGSRÄUMUNG OHNE KLAGE??

Beitrag von Heron » 18.07.2018, 23:31

So wie Sie das beschreiben, befinden sich im Gebäude mehr als 2 Wohneinheiten, wodurch eher anzunehmen ist, dass das MRG zur Anwendung kommt. Die zwingenden Bestimmungen insbesondere zur Kündigung können auch nicht vertraglich ausgeschlossen werden.

Ob sich bei der Benachrichtigung durch den Anwalt um ein anwaltliches Mahnschreiben, mit dem Ihnen die einvernehmliche Auflösung und Auszug bis Monatsende nahe gelegt wird oder tatsächlich um eine fristgerechte Kündigung handelt, kann bei genauer Kenntnis des Schreibens im Rahmen einer Beratung geklärt werden. Es gibt dazu mehrere Stellen (für Studenten auch ÖH), die diese kostenlos anbieten. Nach Ihrer bisherigen Schilderung ist eher ersteres (also ein anwaltliches Mahnschreiben) anzunehmen.

Jedenfalls müsste die Vermieterin (durch ihren Anwalt), sofern das MRG anwendbar ist, erst eine Klage auf Aufkündigung und Räumung einbringen. Davon werden Sie benachrichtigt und müssen innerhalb von 4 Wochen Einwendungen erheben (es genügt die Mitteilung "Ich erhebe Einwendungen gegen die gerichtliche Aufkündigung"). In der Folge würde eine Tagsatzung anberaumt werden. Wäre tatsächlich nur das ABGB anwendbar, muss Räumungsklage erhoben werden und im Zuge dieses Verfahrens findet jedenfalls eine Tagsatzung statt.

Wird eigenmächtig ohne Aufkündigung geräumt stellt das eine Besitzstörung, bei Eindringen mit Gewalt ev. auch Hausfriedensbruch, dar. Bei schwerwiegender Besitzstörung (Verharren vor Ort) kann die Polizei gerufen werden und muss einschreiten, bei Hausfriedensbruch ebenso.

Wollen Sie aufgrund des angespannten Verhältnisses sowieso ausziehen, nur eben zu einem etwas späteren Zeitpunkt, ist eine nochmalige Kontaktaufnahme zur Vermieterin und die Findung einer einvernehmlichen Lösung (oder ggf. nach Beratung eine Kündigung Ihrerseits) anzuraten, um Ihnen im Nachgang weitere Auseinandersetzungen mit der Vermieterin zu ersparen.

jansia
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Re: ZWANGSRÄUMUNG OHNE KLAGE??

Beitrag von jansia » 25.07.2018, 08:08

Ohne Räumungsklage dürfen die Sie auf jeden Fall nicht einfach auf die Straße setzen. Sprechen Sie unbedingt mit Ihrem Anwalt darüber.

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