Arbeitslosigkeitsversicherung, Arbeitslosengeld, Urlaubstage

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Mark2
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Arbeitslosigkeitsversicherung, Arbeitslosengeld, Urlaubstage

Beitrag von Mark2 » 11.07.2018, 17:37

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe zwei Fragen:

1) ich war im Dienstverhältniss 2,5 Jahre lang. Nach der einvernehmlichen Kündigung des Dienstverhältnisses habe ich erwartet, dass ich das Geld im Fall der Arbeitslosigkeit (bezahlt vom Arbeitgeber) erhalten kann. Die Versicherung hat mir mittgeteilt, dass ich keinen Anspruch auf das Geld habe, weil ich unter 3 Jahre lang im Dienstverhältniss war. Komischerweise hat mir die Versicherung auch gesagt, dass das Geld in mein Pensionsfond auch nicht geht. Gemäß Versicherung bekomme ich überhaupt das Geld nicht, sondern das Geld landet in ein gemeinsames Fond.
--> Meine Frage ist: ist das richtig und ob ich etwas von meiner Seite machen kann, um mein Geld zu bekommen.
Gibt es bestimmte Bedingungen unter welchen ich mein Geld bekommen kann?

2) Mit dem Ende meines Dienstverhältnisses hatte ich ziemlich viele Urlaubstage, die ich während meines gesamten Dienstverhältnisses akkumuliert habe. Die AMS hat mir mittgeteilt, dass ich deswegen kein Arbeitslosengeld erhalten darf, weil mir mein ehemaliger Arbeitgeber die Urlaubstage als Geld auszahlen wird. Das Arbeitslosengeld bekomme ich nicht von dem ersten Tag der Arbeitslosigkeit bis zu dem Datum zu dem ich die Urlaubstage verbraucht hätte.
---> Meine Frage ist: wie ist das möglich??? Das Urlaubsgeld habe ich während meines gesamten Dienstverhältnisses akkumuliert/verdient. Wie ist es möglich, dass AMS mir das Arbeitslosengeld für fast 2 Monate nicht auszahlen möchte, weil ich restliche Urlaubstage habe???? Diese Uralubstage habe ich gleich wie mein Gehalt verdient. Nach der Logik soll die AMS nichts zahlen, weil ich mein Gehalt während meines gesamten Dienstverhältnisses verdient habe. Richtig?
----> Bitte um Erklärung, ob die Mitteilung von der AMS richtig ist, und ob ich etwas von meiner Seite machen kann, um mein verdientes Geld (als Urlaubstage) ausbezahlt zu bekommen. und ab dem Datum der Arbeitslosigkeit das Arbeitslosengeld erhalten kann.

Vielen Dank!



JohnHannibalSmith
Beiträge: 56
Registriert: 01.06.2018, 19:54

Re: Arbeitslosigkeitsversicherung, Arbeitslosengeld, Urlaubstage

Beitrag von JohnHannibalSmith » 11.07.2018, 19:25

Hallo,

deine erste Frage verstehe ich nicht ganz

zur Frage 2: Da hat das AMS recht. Sobald du Urlaub ausbezahlt bekommst (pro Arbeitsjahr stehen dir 5 Wochen Urlaub, = 30 Werktage zu, wenn du diese nicht verbraucht hast, müssen diese Tage bzw. die Resttage ausbezahlt werden), verlängert sich die Pflichtversicherung. Man darf hier nicht den Urlaubszuschuss mit dem Urlaubsentgelt bzw. der Urlaubsersatzleistung verwechseln. Hier der § 12 ALVG:

§ 12. (1) Arbeitslos ist, wer

1. eine (unselbständige oder selbständige) Erwerbstätigkeit (Beschäftigung) beendet hat,

2. nicht mehr der Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung unterliegt oder dieser ausschließlich auf Grund eines Einheitswertes, der kein Einkommen über der Geringfügigkeitsgrenze erwarten lässt, unterliegt oder auf Grund des Weiterbestehens der Pflichtversicherung für den Zeitraum, für den Kündigungsentschädigung gebührt oder eine Ersatzleistung für Urlaubsentgelt oder eine Urlaubsabfindung gewährt wird (§ 16 Abs. 1 lit. k und l), unterliegt und

3. keine neue oder weitere (unselbständige oder selbständige) Erwerbstätigkeit (Beschäftigung) ausübt.


In § 16. ALVG werden dann die Ruhensbestimmungen aufgezählt. Unter anderem findest du unter § 16 (1) lit l Folgendes:

Der Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht während des Zeitraumes, für den Anspruch auf eine Ersatzleistung (Entschädigung, Abfindung) für Urlaubsentgelt nach dem Urlaubsgesetz, BGBl. Nr. 390/1976, in der jeweils geltenden Fassung, oder eine Urlaubsersatzleistung nach dem Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz (BUAG), BGBl. Nr. 414/1972, in der jeweils geltenden Fassung, besteht oder eine Urlaubsabfindung nach dem BUAG gewährt wird, nach Maßgabe des Abs. 4,

Somit ruht das Arbeitslosengeld solange, bis die Verlängerung der Pflichtversicherung aufgrund des bezahlten Uurlaubes endet.

Kleines Beispiel:

Ein Arbeitsverhältnis wird per 30.06.2018 mit einvernehmlicher Auflösung beendet. Es sind noch genau 12 Werktage Urlaub offen (=2 Wochen Urlaub). Somit beginnt die Urlaubsersatzleistung am 01.07.2018 und endet am 14.07.2018. Arbeitslosengeld bekommt man dann erst ab 15.07.2018.

Andreas Hofer4
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Re: Arbeitslosigkeitsversicherung, Arbeitslosengeld, Urlaubstage

Beitrag von Andreas Hofer4 » 12.07.2018, 08:39

Zur Frage 1: aus den Angaben lese ich heraus, dass es sich um Ansprüche an die Mitarbeitervorsorgekasse handeln könnte ("Abfertigung-neu").
Hier ist es richtig, dass ein Auszahlungsanspruch erst nach 3 Jahren entsteht. Die Beiträge gehen nicht verloren. Es werden alle Dienstverhältnis für die drei Jahre zusammengerchnet. Eine Auszahlung kann erst erfolgen, wenn die drei Jahre Einzahlungszeit erfüllt sind, und das letzte Dienstverhältnis nach Erreichung dieser drei Jahre durch einvernehmliche Auflösung oder Kündigung durch Dienstgeber aufgelöst wird.

Mark2
Beiträge: 14
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Re: Arbeitslosigkeitsversicherung, Arbeitslosengeld, Urlaubstage

Beitrag von Mark2 » 12.07.2018, 09:12

Andreas Hofer4 hat geschrieben:
12.07.2018, 08:39
Zur Frage 1: aus den Angaben lese ich heraus, dass es sich um Ansprüche an die Mitarbeitervorsorgekasse handeln könnte ("Abfertigung-neu").
Hier ist es richtig, dass ein Auszahlungsanspruch erst nach 3 Jahren entsteht. Die Beiträge gehen nicht verloren. Es werden alle Dienstverhältnis für die drei Jahre zusammengerchnet. Eine Auszahlung kann erst erfolgen, wenn die drei Jahre Einzahlungszeit erfüllt sind, und das letzte Dienstverhältnis nach Erreichung dieser drei Jahre durch einvernehmliche Auflösung oder Kündigung durch Dienstgeber aufgelöst wird.
Genau - es geht um die Mitarbeitervorsorgekasse (bei BAWAG bzw. Alianz). Aus deiner Antwort lese ich heraus, dass die Beiträge nicht verloren gehen. Ich möchte nur sicherstellen, dass das richtig ist, weil mein Verständnis basiered auf dem Telefonat mit der Versicherung war, dass die Beiträge tatsächlich verloren gehen. Er hat es so erklärt, dass die Beiträge in ein gemeinsames Fond einfließen, und dass ich keinen Anspruch auf Sie habe. Der Grund dafür ist, dass ich mein Arbeitsverhältnis unterbrochen ist. Ab dem 1. Juli bin ich arbeitslos.
Wenn ich dich richtig verstehe, die Beträge von den letzten 2,5 Jahre gehen nicht verloren, obwohl ich zu diesem Zeitpunkt arbeitslos bin. Wenn ich zum Beispiel in 1 oder 2 Monate mit dem neuen Joob beginne, und circa 1 Jahr arbeite, und wenn es dann zum Beispiel zu der einvernehmlicher Künndigung kommt, darf ich in dem Fall die Beiträge von der Mitarbeitervorsorgekasse ausbezahlt bekommen (Beiträge die innerhalb 3,5 Jahre entstanden sind bezahlt von den beiden Arbeitgebern).

Zu der Frage bezüglich des Urlaubsgelds - ehrlich macht das Gesetz keinen Sinn - das Geld habe ich verdient während meines gesamten Diensverhältnisses gleich wie mein Gehalt, Bonus was-auch-immer.
Allerdings wenn ich zum Beispiel mit meinem ehemahligen Arbeitgeber zu der Vereinbarung komme, dass er mir die Urlaubstage als Überstunden auszahlt, kann ich in dem Fall das Arbeitslosengelt ab dem Start meiner Arbeitslosigkeit bekommen???
Beziehen sich die Gesätze, die du erwähnt hast, nur auf Urlaubstage oder auch auf Überstunden, die mir ausbezahlt werden sollen? Ich möchte vermeinden, dass AMS mir auch das nimmmt...
Gibt es sonst etwas was ich machen kann, um das Arbeitslosengeld ab dem Datum meiner Arbeitslosigkeit erhalten kann?

JohnHannibalSmith
Beiträge: 56
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Re: Arbeitslosigkeitsversicherung, Arbeitslosengeld, Urlaubstage

Beitrag von JohnHannibalSmith » 12.07.2018, 13:40

Mark2 hat geschrieben:
12.07.2018, 09:12
Zu der Frage bezüglich des Urlaubsgelds - ehrlich macht das Gesetz keinen Sinn - das Geld habe ich verdient während meines gesamten Diensverhältnisses gleich wie mein Gehalt, Bonus was-auch-immer.
Allerdings wenn ich zum Beispiel mit meinem ehemahligen Arbeitgeber zu der Vereinbarung komme, dass er mir die Urlaubstage als Überstunden auszahlt, kann ich in dem Fall das Arbeitslosengelt ab dem Start meiner Arbeitslosigkeit bekommen???
Beziehen sich die Gesätze, die du erwähnt hast, nur auf Urlaubstage oder auch auf Überstunden, die mir ausbezahlt werden sollen? Ich möchte vermeinden, dass AMS mir auch das nimmmt...
Gibt es sonst etwas was ich machen kann, um das Arbeitslosengeld ab dem Datum meiner Arbeitslosigkeit erhalten kann?
Noch einmal: das hat nichts mit dem Urlaubsgeld zu tun (=Sonderzahlung!). Die Urlaubsersatzleistung bezieht sich auf die aliquoten Urlaubstage die du nicht verbraucht hast.

Beispiel:
Du beginnst am 05.02.2018 zu arbeiten (5 Tage pro Woche). Im Juli gehst du 2 Wochen auf Urlaub (=10 Arbeitstage). Du beendest das Dienstverhältnis per 31.08.2018. Dein aliquoter Urlaubsanspruch ist also 14,25 Arbeitstage (25 Arbeitstage/365 Kalendertage * 208 Kalendertage). Da du bereits 10 Arbeitstage konsumiert hast, hast du einen Resturlaub von 4,25 Arbeitstagen, welche ausbezahlt werden. Somit endet dein Dienstverhältnis arbeitsrechtlich am 31.08.2018, sozialversicherungsrechtlich (Pflichtversicherung!) aber erst am 04.09.2018 (man muss beachten, dass in diesem Beispiel für jeden fünften Urlaubstag ein Tag SV Verlängerung dazu kommt! Beispiel: 5 Tage Resturlaub = 7 Kalendertage SV Verlängerung). Dadurch kannst du dann erst ab 05.09.2018 Arbeitslosengeld beziehen.

Sofern kein Urlaub ausbezahlt wird, kannst du am nächsten Tag Arbeitslosengeld beziehen.

Die Gesetze beziehen sich auf Urlaubstage und Kündigungsentschädigungen, nicht jedoch auf Überstunden.

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