Der Vermieteralptraum geht weiter :( Wir können weder WC noch Dusche nutzen

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hans1957
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Der Vermieteralptraum geht weiter :( Wir können weder WC noch Dusche nutzen

Beitrag von hans1957 » 22.06.2018, 22:44

Liebe Leser,
hier lese ich von vielen Problemen, die Andere mit ihren Vermietern haben, auch wenn das schlimm ist, bin ich froh, das wir nicht die Einzigen sind, die nicht weiterwissen. Gut, das es dieses Forum gibt und hilfreiche Antworten.
Hoffentlich gibt es jetzt auch wieder eine hilfreiche Antwort für uns. Wir haben noch ca. 3 Monate, dann ist der Alptraum hier für uns endlich vorbei, dann können wir zum Glück ausziehen. Aber unsere Nerven liegen auch blank, da hier jeden Tag wieder Stress dazu kommt.

Unser neues Problem : Wir wohnen auf einem Berg, in einem alten Bauernhaus, hier gibt es natürlich keine Kanalisation, nur eine Grube. Die Grube ist bereits veraltert und nicht mehr in Ordnung, sollte lt. Mietvertrag bereits im vergangenen Jahr erneuert werden. Man kann nicht sehen, wann die Grube voll ist, plötzlich drückt das Wasser im WC und im Badezimmer hoch und dann muss sie geleert werden.

Ausgerechnet heute Nachmittag, wo sämtliche Firmen bereits im Wochenende sind, musste es wieder so weit sein.
Also rief ich die Vermieterin an, damit sie den Bauern nebenan kurz beauftragt, die Grube leer zu pumpen, der es auch im vergangenen Jahr gemacht hatte. Sie sagte, darum müsste sich ihr Mann kümmern, der käme aber erst später heim. Ich hab ihr eine höfliche Nachricht geschickt, das nicht ihr Mann, sondern sie die Vermieterin ist und dafür zuständig und das wir innerhalb von zwei Stunden Jemanden zum Auspumpen hier haben müssen. Denn wir können weder das WC, noch die Dusche nutzen, überhaupt kein Wasser laufen lassen, sonst drückt das Wasser ja im WC und der Dusche hoch.
Nach 1 Stunde kam die Antwort der Vermieterin: "Montag Vormittag kommt eine Entsorgungsfirma".
Ich habe ihr geschrieben, das ich dann jetzt einen Notdienst anrufe, was ich auch getan habe.
Die Firma sagte mir, das sie selbstverständlich kommen, da sie 24 Std. Notdienst haben, der Einsatz würde jedoch ca. 1.000 Euro kosten und die Vermieterin müsste den Auftrag geben, ansonsten müssten wir in Vorleistung treten.

Was können wir jetzt machen? Müssen wir das so hinnehmen, das wir jetzt das ganze Wochenende bis Montag Vormittag kein WC benützen und uns nicht einmal duschen können? Ich könnte in Vorleistung treten, aber das Geld würde ich mit Sicherheit nie wieder sehen.

Der Mann unserer Vermieterin ist sonst ständig hier, fährt fast täglich über 160 km, nur um uns durch Lärmbelästigung und anderen Gehässigkeiten das Leben schwer zu machen, aber jetzt kommt er extra nicht. Was gibt es für kranke Leute....




Heron
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Re: Der Vermieteralptraum geht weiter :( Wir können weder WC noch Dusche nutzen

Beitrag von Heron » 27.06.2018, 22:31

Da das Forum am Wochenende sich nur leidlich öffnen ließ, darf ich noch eine Antwort nachreichen.

Ich hoffe, das unangenehme Problem ist mittlerweile beseitigt.

Die Ersatzvornahme, die der Vorposter eingeworfen hat, kommt erst nach behördlichem oder gerichtlichem Einschreiten zum Tragen und ist hier nicht direkt anwendbar.

Wenn Sie das gemietete Objekt nicht wie vertraglich vereinbart nutzen können, steht Ihnen Anspruch auf Mietzinsminderung zu. Nach der Rechtsprechung wird bei nicht nur kurzzeitigem Entfall der Wasserversorgung eine Mietzinsminderung von ca. 50% für die Dauer der Störung (dh bei Ihnen 2-3 Tage) zugesprochen. Sollte Ihnen ein Schaden entstanden sein, können Sie Schadenersatz verlangen. Ich rate aber eine detaillierte Beratung in Anspruch zu nehmen, in der alle Umstände berücksichtigt werden können.

Das_Pseudonym
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Re: Der Vermieteralptraum geht weiter :( Wir können weder WC noch Dusche nutzen

Beitrag von Das_Pseudonym » 27.06.2018, 23:14

Die Ersatzvornahme, die der Vorposter eingeworfen hat, kommt erst nach behördlichem oder gerichtlichem Einschreiten zum Tragen und ist hier nicht direkt anwendbar.
Nicht unbedingt wenn es notwendig ist kann du es auch veranlassen.
Nehmen wir einmal an du hast einen Rohrbruch in der Wohnung da kannst du auch nicht erst ein ganzes WE warten.

Heron
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Re: Der Vermieteralptraum geht weiter :( Wir können weder WC noch Dusche nutzen

Beitrag von Heron » 28.06.2018, 16:18

Kurz der Vollständigkeit halber noch: Wenn man notwendige oder nützliche Arbeiten, die eigentlich dem Vermieter obliegen, selbst vornehmen lässt, spricht man von Geschäftsführung ohne Auftrag nach § 1097 ABGB iVm § 1036, 1037 ABGB. Der Mieter, der zB einen Wasserrohrbruch beheben lässt, hat einen klagbaren Anspruch für die enstandenen Kosten. Die Erstposterin hätte das, wenn sie selbst die Behebung veranlasst hätte, unter Umständen in Anspruch nehmen können.

Das_Pseudonym
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Re: Der Vermieteralptraum geht weiter :( Wir können weder WC noch Dusche nutzen

Beitrag von Das_Pseudonym » 29.06.2018, 01:02

Man könnte auch schauen ob nicht Gefahr im Verzug war weil die Fäkalien Krankheitskeime beinhalten können die Lebensbedrohlich sein könnten. Dann müsste man die Senkgrube sofort abpumpen um ein Austreten der Fäkalien zu verhindern.
Es stellt sich natürlich auch die frage ob die Senkgrube durch den Vermieteter (Technisch) überwacht wird so das es erst garnicht zu einen überlaufen kommen kann. Falls nicht könnte man schauen ob der Vermieter nicht fahrlässig handelt und riskiert das die Senkgrube überlauft.

isidoro
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Re: Der Vermieteralptraum geht weiter :( Wir können weder WC noch Dusche nutzen

Beitrag von isidoro » 30.06.2018, 08:02

Das Bauernhaus ist anscheinend nicht im Kanalisationsbereich der Gemeinde, bzw. ist ein Einzelgehöft. Für diese Objekte ist für die Abwasserentsorgung nicht mehr die Gemeinde, sondern die jeweilige Bezirkshauptmannschaft als Wasserrechtsbehörde zuständig. So wie in der Schilderung angeführt, entspricht die Abwasserentsorgung nicht mehr den letzten Stand der Technik. Ich würde einmal bei der Bezirkshauptmannschaft (Wasserrecht) nachfragen, welche Abwasserentsorgung das Bauernhaus hat. Aber Vorsicht - wenn grobe Mängel vorhanden sind, kann die Bezirkshauptmannschaft die Benützung des Bauernhauses untersagen, bzw. Sie dürfen nicht mehr im Bauernhaus wohnen.

hans1957
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Re: Der Vermieteralptraum geht weiter :( Wir können weder WC noch Dusche nutzen

Beitrag von hans1957 » 09.07.2018, 00:52

Heron hat geschrieben:
27.06.2018, 22:31
Da das Forum am Wochenende sich nur leidlich öffnen ließ, darf ich noch eine Antwort nachreichen.

Ich hoffe, das unangenehme Problem ist mittlerweile beseitigt.

Die Ersatzvornahme, die der Vorposter eingeworfen hat, kommt erst nach behördlichem oder gerichtlichem Einschreiten zum Tragen und ist hier nicht direkt anwendbar.

Wenn Sie das gemietete Objekt nicht wie vertraglich vereinbart nutzen können, steht Ihnen Anspruch auf Mietzinsminderung zu. Nach der Rechtsprechung wird bei nicht nur kurzzeitigem Entfall der Wasserversorgung eine Mietzinsminderung von ca. 50% für die Dauer der Störung (dh bei Ihnen 2-3 Tage) zugesprochen. Sollte Ihnen ein Schaden entstanden sein, können Sie Schadenersatz verlangen. Ich rate aber eine detaillierte Beratung in Anspruch zu nehmen, in der alle Umstände berücksichtigt werden können.
Danke für die hilfreiche Antwort. Ja, das Problem wurde dann am Montag - natürlich nicht durch eine Firma, wie zugesagt - sondern durch den Nachbarn in Gegenwart des Ehemannes der Vermieterin behoben. Wir hatten uns inzwischen am Samstag eine Tauchpumpe geliehen, um einen Teil des ungefährlichen Abwassers abzupumpen. Wir hätten sonst mit 3 Erwachsenen, Kleinkind, Hund und zwei Katzen in ein Hotel, bzw. eine Pension, gehen müssen. Meine Waschmaschine, die im Badezimmer in einer kleinen Absenkung steht, hat durch den Rückfluss für ca. 3 Stunden im stinkenden Dreckwasser gestanden, zum Glück nur 4 cm hoch. Ob die Geräusche, die die Maschine jetzt macht, davon kommen, oder einfach altersgemäß sind, konnte mir der Techniker ohne persönliche Überprüfung nicht zuverlässig sagen.
Auch sonst stinkt es hier im Haus, trotz intensiver Reinigung immer noch, denn das Haus hat uralten Holzboden in der Diele.
Wir haben die Angelegenheit dem Rechtsanwalt übergeben, der Stress hört nicht auf, fast jeden Tag gibt es neue Angriffe. Wir zählen die Tage, bis wir endlich ausziehen können.

hans1957
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Re: Der Vermieteralptraum geht weiter :( Wir können weder WC noch Dusche nutzen

Beitrag von hans1957 » 09.07.2018, 00:59

isidoro hat geschrieben:
30.06.2018, 08:02
Das Bauernhaus ist anscheinend nicht im Kanalisationsbereich der Gemeinde, bzw. ist ein Einzelgehöft. Für diese Objekte ist für die Abwasserentsorgung nicht mehr die Gemeinde, sondern die jeweilige Bezirkshauptmannschaft als Wasserrechtsbehörde zuständig. So wie in der Schilderung angeführt, entspricht die Abwasserentsorgung nicht mehr den letzten Stand der Technik. Ich würde einmal bei der Bezirkshauptmannschaft (Wasserrecht) nachfragen, welche Abwasserentsorgung das Bauernhaus hat. Aber Vorsicht - wenn grobe Mängel vorhanden sind, kann die Bezirkshauptmannschaft die Benützung des Bauernhauses untersagen, bzw. Sie dürfen nicht mehr im Bauernhaus wohnen.
Ja richtig, hier oben im Berg gibt es keine Kanalisation, jedes Gehöft hat eine Grube und diese funktioniert nicht mehr richtig. Deshalb sollte sie auch bereits im letzten Jahr erneuert werden. Ich werde mal bei der BH nachfragen. Danke für den Tipp.

hans1957
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Re: Der Vermieteralptraum geht weiter :( Wir können weder WC noch Dusche nutzen

Beitrag von hans1957 » 09.07.2018, 01:04

Das_Pseudonym hat geschrieben:
29.06.2018, 01:02
Man könnte auch schauen ob nicht Gefahr im Verzug war weil die Fäkalien Krankheitskeime beinhalten können die Lebensbedrohlich sein könnten. Dann müsste man die Senkgrube sofort abpumpen um ein Austreten der Fäkalien zu verhindern.
Es stellt sich natürlich auch die frage ob die Senkgrube durch den Vermieteter (Technisch) überwacht wird so das es erst garnicht zu einen überlaufen kommen kann. Falls nicht könnte man schauen ob der Vermieter nicht fahrlässig handelt und riskiert das die Senkgrube überlauft.
Nein, die Senkgrube wird nicht überwacht und man sieht nicht, wann sie plötzlich überläuft.
Dieses Problem ist nur ein Teil des Alptraumes hier. Danke für den Tipp, werde morgen mal unseren Rechtsanwalt darauf ansprechen.

hans1957
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Re: Der Vermieteralptraum geht weiter :( Wir können weder WC noch Dusche nutzen

Beitrag von hans1957 » 09.07.2018, 01:13

Heron hat geschrieben:
28.06.2018, 16:18
Kurz der Vollständigkeit halber noch: Wenn man notwendige oder nützliche Arbeiten, die eigentlich dem Vermieter obliegen, selbst vornehmen lässt, spricht man von Geschäftsführung ohne Auftrag nach § 1097 ABGB iVm § 1036, 1037 ABGB. Der Mieter, der zB einen Wasserrohrbruch beheben lässt, hat einen klagbaren Anspruch für die enstandenen Kosten. Die Erstposterin hätte das, wenn sie selbst die Behebung veranlasst hätte, unter Umständen in Anspruch nehmen können.
Wir wollten die Behebung veranlassen. Ich habe der Vermieterin auch mitgeteilt, das ich den Auftrag erteilen werde.
Aber die Firma war dazu leider nicht bereit, wie ich in meinem Post beschrieben habe.

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