ALso wenn ich sie recht versthe ..Wenn es ein Kredit des Verstorbenen ist, sind zuerst die Erben und dann die Buergin zu belangen? Zahlen die Erben wird der Buerge nicht belangt. Die Buergin hatte in diesem Fall ja auch 50% (der Liegenschaft) geerbt (wir sind uns sicher dass es einen Grund gibt weshalb die Klaegerin nur diesen einen Zettel VOR Abwicklung der Aktive/Passiva vorlegt). Die KLaegerin behauptet noch viele Jahre spaeter einen grossen Teil der Schulden ueber einen Kredit abgezahlt zu haben. Fuer die Existens des Kredites legt sie trotz mehrfacher Aufforderung keine Belege vor -muss sie nicht, das Gericht glaubt ihr auch so).
Das mit dem Erschuettern hat bisher leider nicht geklappt. Sobald wir die Geschichten widerlegen denkt sie sich eine neue aus (die sie dann auch nicht belegen muss). So hat sie Z.B im vorbereitenenden Schriftsatz (als Antwort auf unsere Anmerkung dass die Forderung haltlos is weil die Erbschulden durch eine Schenkung der (anderen) Grossmutter abgedeckt wurden) angefuehrt dass es 'keine Zahlung oder Schenkung der Grossmutter (muetterlicherseits) zur Entschuldung des Erbes' gab. Uns wurde in der ersten Verhandlung noch vom Richter aufgetragen ' dass es am Beklagen ist die Existenz einer solchen Zahlung zu belegen'. Worauf hin wir den Onkel ausfindig machen, der 2x in emails bestaetigt dass die Grossmutter eine Zahlung geleistet hat weil 'die Schuldlast getilgt werden musste' und auf Nachfrage nochmal dass er nur weiss dass es war 'weil eine Schuld auf dem Hof lag'.
Daraufhin aendert die Klaegerin sie ihre Aussage in 'dass es sehr wohl eine Zahlung gab diese aber ohne Verwendungszweck erfolgte und ein vorzeitiges Erbe war' (was der Onkel dann speater auch in seiner Aussage vor Gericht bestaetigt und bestreitet dass die KLaegerin ihn wegen des Prozeses jemals kontaktiert haette - was er auch in der der email erwaehte 'so ein Zufall heute kam ein Brief deiner Mutter zur gleichen Sache' *ein Schelm wer boeses dabei denkt*). Die Emailbelege werden komplett ignoriert, der Zeuge ist 100% glaubwuerdig (auch das Berufungsgericht folgt der Ansicht)
Sie fordert ein 'Dahrlehen' von ATS5025 und legt als Beweis einen Einzahlschein vor. Sie behauptet das Geld in das Konto meines Mannes gezahlt zu haben um es auszugleichen. Wir koennen belegen dass es nicht ausgeglichen wurde und auch dass mein Mann zur gleichen Zeit ATS500 jeden Monat pauschal als Unterhalt fuers Haus gezahlt hat (auch als er schon gar nicht mehr dort wohnte). Sie kann den krummen Betrag nicht erklaeren und kann auch nicht belegen dass es sich ueberhaupt um IHR Geld handelte .. bekommt aber trotzdem auch dieses 'Dahrlehen' zugesprochen.
Sie verschwieg die Existenz von Nachbarschaftsauszahlungen und behauptete (als die aufflogen) vor Gericht, dass vereinbart war 'das Geld beim Haus zu belassen'. DAs Gleiche mit einer groesseren Einmalzahlung der Kelag. Die Kelag Zahlung koennen wir mit einem von ihr handgeschriebenen Brief wiederlegen in dem sie nach einer Vollmacht oder unseren Kontodaten fragt. Das Kelag Geld wird uns anerkannt (ihren Forderungen gegengerechnet), das andere nicht und es aendert auch an dem 'grundauf ehrlichen Eindruck' (1. Urteil) der Klaegerin nichts.
Sie bekam Verfahrenshilfe bewilligt obwohl sie aus einem Grundverkauf weniger als 2 Jahre vor dem Prozess 70000Euro bekommen hat. Die hat sie (natuerlich ohne Belege) komplett 'ins Haus investiert'. Sie hatte in ihrem Antrag 'vergessen' eines ihrer Konten anzugeben (weil es BANKkonto und nicht GIROkonto auf dem Zettel sagt

) erst wurde ihr so geglaubt und erst auf nachboren musste sie dann ueber 1Jahr spaeter einen aktuellen Kontoauszug vorlegen der Belegt dass
aktuell nur '200Euro' drauf sind..
Haette mir einer vor 10 Jahren eine solche Geschichte erzaehlt ich haette es nicht geglaubt (Rechtsstaat und so) aber man lernt nie aus. Leider. Vielen Dank fuer ihre Hilfe. Einiges ist jetzt etwas klarer.