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Das_Pseudonym
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Beitrag von Das_Pseudonym » 27.05.2018, 12:08

Hi
Ich habe eine Straftat beobachtet und wollte das ein Streifenwagen vorbeikommt um die Beweise zu sichern bevor die Örtlichkeit sich verändert. Jedoch meinte der Disponent unter 133 das sei eine Zivilrechtliche Geschichte und legte auf. :evil:

a) Muss die Polizei nicht Anzeigen aufnehmen?
b) Kann man gegen den Disponenten etwas machen da die Gespräche ja sowieso aufgezeichnet werden.



Gegengleis
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Re: Anzeige aufnehmen lassen?

Beitrag von Gegengleis » 15.06.2018, 13:59

Was für eine Straftat?

Das_Pseudonym
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Re: Anzeige aufnehmen lassen?

Beitrag von Das_Pseudonym » 15.06.2018, 14:51

Überladung ist denke Ich mal das was es am besten beschreibt.

Gegengleis
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Re: Anzeige aufnehmen lassen?

Beitrag von Gegengleis » 04.07.2018, 01:43

Überladung?

Was soll das für eine Straftat sein?

Das_Pseudonym
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Re: Anzeige aufnehmen lassen?

Beitrag von Das_Pseudonym » 04.07.2018, 10:34

Ka wie es genau heisst aber wenn ein Fahrzeug für 5 Leute zugelassen ist und es sind 7 drinnen wie ist die korrekte bezeichnung?

FHoll
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Re: Anzeige aufnehmen lassen?

Beitrag von FHoll » 04.07.2018, 12:33

Nennt man "Verstoß gegen § 106 (1) KFG" :wink:
Dürfte dann aber eben keine "Straftat" sein, sondern nur eine Ordnungswidrigkeit, und entsprechend ganz unten auf der polizeilichen Prioritätenliste stehen, neben Falschparkern und erhöhter Geschwindigkeit. Eine zivilrechtliche Geschichte ist es zwar nicht, aber man sollte nicht damit rechnen, dass extra eine Streife losgeschickt wird.

"Überladung" gibt es als Rechtsbegriff meines Wissens nicht, und im allgemeinen Sprachgebrauch stünde es eher für eine zu schwere Beladung, ist also jedenfalls missverständlich.

Das_Pseudonym
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Re: Anzeige aufnehmen lassen?

Beitrag von Das_Pseudonym » 04.07.2018, 14:52

Nur das schlimme das kommt sehr oft vor das auf Busse überbelgegt sind und die sicherheit aller dadurch massiv gefährdet ist.

FHoll
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Re: Anzeige aufnehmen lassen?

Beitrag von FHoll » 05.07.2018, 06:32

Sind die auch wirklich überbelegt? Linienbusse haben keine Sitzplatz- und Gurtenpflicht, entsprechend gibt es neben Sitzplätzen auch Stehplätze im Fahrzeug. Auch, wenns eng wird, heißt das noch nicht, dass das Fahrzeug auch überfüllt ist - bei den neuen Bussen der Linz AG gibts etwa nur 53 Sitzplätze, aber 126 Stehplätze...

Aber darum geht es ja eigentlich nicht. Vielleicht sollte die Frage abstrakter formuliert werden: "Angenommen, der Polizei wird eine Ordnungswidrigkeit gemeldet, wie darf sie reagieren? Wenn sie unangemessen reagiert, welche weiteren Möglichkeiten hat man bzw. was wäre die Konsequenz für das ausführende Organ?"

Das_Pseudonym
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Beitrag von Das_Pseudonym » 05.07.2018, 11:47

Ja es darf nur ein Kinderwagen oder Rollstuhl drinnen sein und es kommt dazu das oft mehrere drinnen sind was die Sicherheit der Passagiere gefährdet.

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