Meine Frage bezieht sich auf §206 Abs. 1 und 3 StGB
Ist es möglich dass eine Strafe auf Bewährung ausgesetzt werden kann?
Es wurde ein Gutachten erstellt das bestätigt dass das Opfer langjährige, schwere psychische Folgen der Taten erlitten hat.
Bewährungsstrafe möglich?
Re: Bewährungsstrafe möglich?
Das hängt immer von den Umständen ab, aber bei einer Strafdrohung von 5 bis 15 Jahren ist eine Bewährungsstrafe so gut wie unmöglich.
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