Gleichstellung - Rechte -

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Eigenbau
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Gleichstellung - Rechte -

Beitrag von Eigenbau » 27.06.2018, 15:09

Liebe Forumsmitglieder!

Ich erlaube mir, nachdem ich mich beim Thema Gleichstellung von slowakischen zu österreichischen Staatsbürgern nicht auskenne folgende Fragen zu stellen:

Ist eine slowakische Staatsbürgerin - wenn sie schon seit über 10 Jahre in Österreich wohnt - gegenüber einer österr. Staatsbürgerin gleichgestellt ?

Muss man für eine Gleichstellung einen Antrag stellen ?

Wie sieht es aus, wenn die Staatsbürgerin - verheiratet mit einem slowakischem Staatsbürger welcher über eine "Gleichstellung" verfügt - pflegebedürftig wird. Kann bzw. gibt es das Recht in einem österr. Krankenhaus bzw. einer Pflegeanstalt versorgt zu werden ?

Betrifft in diesem Fall sozusagen meine Schwiegereltern.

Recht herzlichen Dank für alle Antworten.



FHoll
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Re: Gleichstellung - Rechte -

Beitrag von FHoll » 27.06.2018, 15:48

Ich bin kein Experte, aber in jedem Text zu Ausländern in Österreich wird immer wieder betont, dass EU/EWG-Bürger den Österreichern gleichgestellt sind, was auch von der EU selbst so propagiert wird. Also ohne genaueren Kontext sind auch Slowaken, die nie in ihrem Leben in Österreich waren, den Österreichern gleichgestellt.

Es gibt die Patientencharta, welche die Rechte von Patienten gegenüber Gesundheitseinrichtungen festlegen. Dazu gehört auch das Recht auf Behandlung und Pflege, unabhängig von Alter, Geschlecht, Herkunft, Vermögen, Religion, Art oder Ursache der Krankheit.
Gerade wenn es um Pflegeheime geht, sind halt oft Plätze knapp. Dh. man mag wohl ein Recht auf Pflege haben, aber wenn ein Heim voll ist, bringt einem das auch nichts. Zudem schließt das Recht auf Pflege nicht mit ein, dass niemand diese bezahlen müsste. Wenn nicht in das österreichische Sozialsystem eingezahlt wurde wird da auch nicht viel rauskommen.

Also es ist sicher möglich, Ihre Schwiegermutter in einem österreichischen Pflegeheim unterzubringen, aber bezahlen wird es jemand müssen.

Eigenbau
Beiträge: 72
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Re: Gleichstellung - Rechte -

Beitrag von Eigenbau » 27.06.2018, 16:04

An FHoll!

Vorerst einmal Danke für Ihre Antwort.

Möchte aber noch mitteilen, dass meine Schwiegermutter weder pflegebedürftig noch krank ist - wollte dies als "generelle" Auskunft -.

Es wird in diesem konkreten Fall also KEINESFALLS der österr. Steuerzahler für etwas aufkommen.

Möchte dies nicht unerwähnt lassen.

LG
Eigenbau

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