Hallo.
Habe gerade vom Makler erfahren, dass es Probleme gibt und bitte um Hilfe. Danke sehr.
Sachlage:
*Scheidungshaus
*Mann ist ausgezogen, Frau wohnt weiterhin darin
*Makler wurde von beiden beauftragt, das Haus zu verkaufen
Grundbuch:
* ER: 6/12 + 1/12
* SIE: 5/12
Ein Makler einer seriösen Bank hat ein Haus zum Verkauf angeboten.
Wir haben es besichtigt und insgesamt 3 Kaufanbote gestellt. Wir waren nicht die Einzigen.
Bei allen Terminen war die Frau Ansprechpartner für den Makler. ER ( Exmann) hat sich um nichts mehr gekümmert
Unser letztes Anbot wurde schließlich angenommen und die Frau hat unterschrieben.
Unser Anbotspreis lag nur € 7000,- unter dem veranschlagten Kaufpreis von € 429000,-.
Nun hat mich der Makler informiert, dass ER nicht unterschreibt, weil eine andere Familie nun draufgekommen ist,
dass Sie € 5000,- mehr gezahlt hätten.
Ich habe dem Makler mitgeteilt, dass für mich die Annahme des Kaufanbotes bindend ist und ich auf den Kauf bestehe.
Immerhin kam es durch Annahme des Kaufanbotes bereits zu einem bindenden Vertrag.
Frage:
Ist es möglich, dass der Kauf seitens Verkäufer abgebrochen werden kann, obwohl ein Makler beauftragt wurde?
Was mache ich bzw. wen klage ich, wenn sich ER weigert das Haus nun zu diesem Preis zu verkaufen?
Bedanke mich für kompetente Hilfe.
LG, Flo
Hauskauf: Kaufanbot vom VK angenommen. Nun Probleme
Re: Hauskauf: Kaufanbot vom VK angenommen. Nun Probleme
Ab Annahme des Anbots durch die Verkäuferseite kommt der Kaufvertrag mit seinem wesentlichen Inhalt zustande. Verkäufer sind in Ihrem Fall 2 natürliche Personen. Wenn Sie ein Anbot für den Erwerb sämtlicher Liegenschaftsanteile legen, müssen zur Annahme beide Verkäufer zustimmen.
Der 7/12 Eigentümer (ER) kann sich prinzipiell über Bevollmächtigung durch die 5/12 Eigentümerin (SIE), den Makler oder auch durch jede andere (zumindest beschränkt geschäftsfähige) Person vertreten lassen. Ohne Bevollmächtigung kann die 5/12 Eigentümerin (SIE) aber keine wirksame Erklärung für den 7/12 Eigentümer (ER) abgeben. Wenn ER dem Anbot nicht zustimmt ist der Kaufvertrag über sämtliche Liegenschaftsanteile nicht zustande gekommen.
Der 7/12 Eigentümer (ER) kann sich prinzipiell über Bevollmächtigung durch die 5/12 Eigentümerin (SIE), den Makler oder auch durch jede andere (zumindest beschränkt geschäftsfähige) Person vertreten lassen. Ohne Bevollmächtigung kann die 5/12 Eigentümerin (SIE) aber keine wirksame Erklärung für den 7/12 Eigentümer (ER) abgeben. Wenn ER dem Anbot nicht zustimmt ist der Kaufvertrag über sämtliche Liegenschaftsanteile nicht zustande gekommen.
Re: Hauskauf: Kaufanbot vom VK angenommen. Nun Probleme
Hallo und danke für die rasche und kompetente Antwort.
Da SIE ja unterschrieben hat:
Ist diese Unterschrift nicht für IHRE Anteile bindend?
Da SIE ja unterschrieben hat:
Ist diese Unterschrift nicht für IHRE Anteile bindend?
Re: Hauskauf: Kaufanbot vom VK angenommen. Nun Probleme
Jein! Das hängt davon ab, ob nach außen erkennbar wurde, dass die Eigentümer auch einzeln jeweils ihre Anteile verkaufen würden.
Dass die beiden Verkäufer sich gemeinsam auf einen Makler geeinigt haben und ein gemeinsamer Kaufpreis genannt wurde, legt eher nahe, dass ihnen nicht unterstellt werden kann nur einen Teil zu verkaufen.
Dass die beiden Verkäufer sich gemeinsam auf einen Makler geeinigt haben und ein gemeinsamer Kaufpreis genannt wurde, legt eher nahe, dass ihnen nicht unterstellt werden kann nur einen Teil zu verkaufen.
Re: Hauskauf: Kaufanbot vom VK angenommen. Nun Probleme
Ich könnte echt durchdrehen.
Am Freitag ruft mich der Makler an und gratuliert mir zum Kauf, woraufhin das Haus auch von der Homepage entfernt wurde.
Am Montag meldet er sich und sagt mir, dass der Kauf nicht stattgefunden hat.
Wenn das nicht ein Fall für die Medien wird.
Am Freitag ruft mich der Makler an und gratuliert mir zum Kauf, woraufhin das Haus auch von der Homepage entfernt wurde.
Am Montag meldet er sich und sagt mir, dass der Kauf nicht stattgefunden hat.
Wenn das nicht ein Fall für die Medien wird.
Re: Hauskauf: Kaufanbot vom VK angenommen. Nun Probleme
was ich aber noch nicht ganz versteh: ist der Maklervertrag überhaupt aufrecht?
beide (er/sie) haben doch den Makler beauftragt (den Maklervertrag unterschrieben)
dann nehme ich das angebot an (somit mit annahme) kommt der Vertrag zustande!
nicht beide Verkäufer müssen zur Annahme zustimmen (das taten sie schon zum makler!) ich nehme das angebot an!!!
kann man nun nicht auf Abschluss des Hauptvertrags klagen, denn der Makler war ja vertretungsbefugt für beide!
ob der Makler nun etwas unterschreibt oder nicht, ist mir als käufer (ich habe keinen maklervertrag mit ihm) relativ egal!
hab ich da was übersehn?
beide (er/sie) haben doch den Makler beauftragt (den Maklervertrag unterschrieben)
dann nehme ich das angebot an (somit mit annahme) kommt der Vertrag zustande!
nicht beide Verkäufer müssen zur Annahme zustimmen (das taten sie schon zum makler!) ich nehme das angebot an!!!
kann man nun nicht auf Abschluss des Hauptvertrags klagen, denn der Makler war ja vertretungsbefugt für beide!
ob der Makler nun etwas unterschreibt oder nicht, ist mir als käufer (ich habe keinen maklervertrag mit ihm) relativ egal!
hab ich da was übersehn?
--
ohne Gewähr für Rechtsrichtigkeit, -verbindlichkeit oder -vollständigkeit!
dies ist keine Beratung, kein Ratschlag und auch keine verbindliche Auskunft!
alles ohne jede Gewähr, denn das o.a. sind nur grobe Einschätzungen u. Gedankengänge!
ohne Gewähr für Rechtsrichtigkeit, -verbindlichkeit oder -vollständigkeit!
dies ist keine Beratung, kein Ratschlag und auch keine verbindliche Auskunft!
alles ohne jede Gewähr, denn das o.a. sind nur grobe Einschätzungen u. Gedankengänge!
Re: Hauskauf: Kaufanbot vom VK angenommen. Nun Probleme
Nach herrschender Ansicht stellt ein Inserat oder auch ein Werbeprospekt kein Anbot, sondern eine Einladung zur Anbotslegung dar. Zudem hat der Kaufinteressent hier ja ein Anbot mit einem niedrigeren als dem inserierten Kaufpreis gelegt. Es bedarf der Annahme durch die Verkäuferseite, damit ein Kaufvertrag zustande kommt.
Ein Makler vermittelt in der Regel nur. Er kann zwar von seinen Kunden auch bevollmächtigt werden ein Anbot (meist innerhalb eines vorgegebenen Preisrahmens) anzunehmen, war es aber in diesem Fall offenbar nicht.
Ein Makler vermittelt in der Regel nur. Er kann zwar von seinen Kunden auch bevollmächtigt werden ein Anbot (meist innerhalb eines vorgegebenen Preisrahmens) anzunehmen, war es aber in diesem Fall offenbar nicht.
Re: Hauskauf: Kaufanbot vom VK angenommen. Nun Probleme
Hat sich nun erledigt.
Wir haben ein neues Anbot gestellt und beide haben unterschrieben.
Danke für die Ratschläge.
Wir haben ein neues Anbot gestellt und beide haben unterschrieben.
Danke für die Ratschläge.
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