DSGVO Das Recht auf Löschung und Vergessenwerden

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Max Leiter
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DSGVO Das Recht auf Löschung und Vergessenwerden

Beitrag von Max Leiter » 26.06.2018, 08:31

Hallo zusammen,

stünde mir nach der neuen DSGVO das Recht zu, dass mein Name beispielsweise aus im Netz veröffentlichten Protokollen von Gemeinderatssitzungen oder sonstigen Dokumenten entfernt wird? Die Sitzungen waren zwar öffentlich, aber ich habe dazu nie meine schriftliche Zustimmung erteilt.

Danke
LG



FHoll
Beiträge: 235
Registriert: 05.03.2018, 12:21

Re: DSGVO Das Recht auf Löschung und Vergessenwerden

Beitrag von FHoll » 26.06.2018, 10:43

Das wird sich so pauschal nicht beantworten lassen. Bei Gemeinderatssitzungen ist ja beispielsweise eine Verhandlungsschrift zu führen - zumindest laut dem oberösterreichischen Landesrecht, schätze aber das ist anderswo ähnlich - und in dieser müssen auch die Namen der Anwesenden enthalten sein.
Waren Sie anwesend, so ist die Gemeinde rechtlich verpflichtet Ihren Namen in der Verhandlungsschrift anzuführen, und darf diesen auch auf Verlangen nicht löschen.

Bei "sonstigen Dokumenten" muss ebenfalls jeweils die rechtliche Grundlage in Betracht gezogen werden. Ist Ihr Name ein Pflichtbestandteil, so kann er nicht einfach gelöscht werden. Ähnliche Gründe können das Öffentliche Interesse sowie Forschungs- und statistische Zwecke sein. Da unbekannt ist, worum es genau geht, empfehle ich Ihnen sich den Artikel 17 der DSGVO für einen Überblick durchzulesen.

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