Europäischer Zahlungsbefehl

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0x7
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Europäischer Zahlungsbefehl

Beitrag von 0x7 » 20.06.2018, 22:34

Liebe Forengemeinde,

ich hätte hier mal ein kleines Anliegen mit der Hoffnung, dass mir hier weitergeholfen wird.

Habe gestern einen RSb Brief erhalten - mit einem Europäischem Zahlungsbefehl als Inhalt. Gefordert wird von einem deutschen Inkassobüro eine Summe X. (rund 900 EUR inkl. Inkassokosten, Mahnungskosten etc.)

Kurz zur Vorgeschichte: Hatte einen Artikel im Internet bestellt, mit der Bezahloption Nachnahme. Erhalten hatte ich nichts. Somit auch nie etwas bezahlt. Lt. Inkassobüro wurde die Ware als normales Paket verschickt, also ein Fehler vom Unternehmen welches die Ware verkauft. Das Paket wurde angeblich an meiner Adresse zugestellt, lt. Nachforschungsbericht beim Spediteur liegt eine Unterschrift vor von einer Person die ich nicht kenne. Somit habe ich das Paket auch nicht entgegengenommen.

Angeblich hatte mir das unternehmen damals bereits zwei Mahnschreiben geschickt - wohlgemerkt per Email - landeten anscheinend in meinem Spam Ordner. Anschließend kamen zwei Mahnschreiben - wohlgemerkt wieder per Email - vom Inkassobüro. Denen habe ich geantwortet, dass ich das nicht bezahle weil hier entweder das Unternehmen einen Fehler gemacht hat oder der Spediteur das ganze falsch zugestellt hat.


Nun habe ich eben einen Europäischen Zahlungsbefehl bekommen und bin mir nicht zu 100 Prozent sicher was damit zu tun ist.
Noch extrem wichtig anzumerken ist, dass beim Zahlungsbefehl eine Rechnung angeführt ist, auf der bei der Bezahlart "RECHNUNG" angeführt ist und nicht wie damals ausgewählt Nachnahme. Mir liegt ein schreiben des Unternehmens vor welches Ihre Fehler einräumt das sie das Paket falsch versendet hatten. Auch habe ich einen Ausdruck der Bestellung von mir wo Nachnahme angeführt ist.

Zu meiner ersten Frage: Ist dies Urkundenfälschung wenn hier die Rechnung gefälscht wird damit sich hier das Inkassobüro bzw. das Unternehmen das den Artikel verkauft hatte einen Vorteil verschafft?


Ich will Einspruch erheben - was ich gelesen habe muss ich das mit dem Formblatt "F" machen.

Nun zu meiner zweiten Frage: muss ich nur dieses Formblatt "F" ausfüllen und zum Handelsgericht retounieren? Oder muss ich denen schon ein Schreiben beilegen warum und weshalb ich unschuldig bin samt Dokumenten welche ich gegen die in der Hand habe, Email verkehr, Bestätigungen etc?

Ich hoffe man versteht die Geschichte ein wenig und hoffe auf Tipps eurerseits,

Vielen Dank im Voraus,

0x7



Heron
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Re: Europäischer Zahlungsbefehl

Beitrag von Heron » 21.06.2018, 16:46

Auch ein "leerer" Einspruch (dh ohne Begründung) unter Verwendung des Formblatt F ist wirksam. Begründung und Vorlage von Beweisen ist noch nicht notwendig, erst sofern es zu einem ordentlichen Zivilprozess kommt.

Was aus Ihrer Schilderung nicht hervorgeht ist, ob der online abgeschlossene Kaufvertrag noch aufrecht ist oder eine der Vertragsparteien den Rücktritt vom Vertrag erklärt hat.

Hinsichtlich der Rechnung sehe ich kein Urkundendelikt erfüllt, allenfalls könnte es nach österreichischem Recht eine Beweismittelfälschung nach § 293 StGB sein. Viel naheliegender aber ist, dass es sich um einen einfachen Fehler bei der Datenverarbeitung und um keine vorsätzliche Begehung handelt.

Soweit die Gegenseite davon ausgeht, dass Sie das Paket erhalten haben, gewinnen Sie auch nichts aus dieser Argumentation. Denn Sie wären auch bei "Zahlung auf Rechnung" zahlungspflichtig, sofern Sie die Ware erhalten und nicht rechtzeitig vom möglichen Widerruf im Fernabsatzgeschäft Gebrauch gemacht hätten.

0x7
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Re: Europäischer Zahlungsbefehl

Beitrag von 0x7 » 21.06.2018, 19:50

Lieber @Heron, vielen Dank für deine Antwort!
Heron hat geschrieben:
21.06.2018, 16:46
Auch ein "leerer" Einspruch (dh ohne Begründung) unter Verwendung des Formblatt F ist wirksam. Begründung und Vorlage von Beweisen ist noch nicht notwendig, erst sofern es zu einem ordentlichen Zivilprozess kommt.

Was aus Ihrer Schilderung nicht hervorgeht ist, ob der online abgeschlossene Kaufvertrag noch aufrecht ist oder eine der Vertragsparteien den Rücktritt vom Vertrag erklärt hat.
Keiner beider Vertragsparteien hat einen Rücktritt des Vertrags erklärt, kann ich dies noch machen? Nützt es mir nun noch was?
Für mich wurde der Vertrag nie erfüllt, ich habe kein Paket erhalten, und auch kein Nachnahme Paket (wie damals bestellt).
Heron hat geschrieben:
21.06.2018, 16:46
Hinsichtlich der Rechnung sehe ich kein Urkundendelikt erfüllt, allenfalls könnte es nach österreichischem Recht eine Beweismittelfälschung nach § 293 StGB sein. Viel naheliegender aber ist, dass es sich um einen einfachen Fehler bei der Datenverarbeitung und um keine vorsätzliche Begehung handelt.
Für mich persönlich wirkt die Rechnung die angfügt ist vielmehr um eine nachträglich erstellte wo die Zahlungsart geändert wurde.
Heron hat geschrieben:
21.06.2018, 16:46
Soweit die Gegenseite davon ausgeht, dass Sie das Paket erhalten haben, gewinnen Sie auch nichts aus dieser Argumentation. Denn Sie wären auch bei "Zahlung auf Rechnung" zahlungspflichtig, sofern Sie die Ware erhalten und nicht rechtzeitig vom möglichen Widerruf im Fernabsatzgeschäft Gebrauch gemacht hätten.
Ich habe die Ware nicht erhalten.
Mir liegt jedoch ein Schreiben seitens DHL vor, dass das Paket zwar an meiner Adresse zugestellt worden sei, jedoch von jemanden entgegengenommen/unterschrieben wurde wo mir der Name unbekannt ist. Das Paket wurde mir somit nicht zugestellt. Ich sehe mich in dieser Geschichte als Opfer welches für Fehler anderer gerade stehen muss.

Seht Ihr mich hier etwa als "Schuldigen"?
Angenommen die ganze Geschichte geht in einen Zivilprozess, welcher gegen mich entschieden wird, mit welchen Kosten darf ich so ungefähr rechnen?

Herzlichen Dank,

0x7

Heron
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Re: Europäischer Zahlungsbefehl

Beitrag von Heron » 21.06.2018, 20:56

Sinnvoll ist es, wenn Sie der Gegenseite (im Zweifel dem Unternehmen und dem Inkassobüro) den Widerruf des Vertrags erklären.
Eine formfreie schriftliche Benachrichtigung Ihrerseits genügt. Unabhängig davon, ob österreichisches oder deutsches Recht anzuwenden ist, wird in beiden Rechtsordnungen der Widerruf seitens des Kunden vor Erhalt der Ware akzeptiert.

Stützen Sie sich im Einspruch einfach darauf, dass die Ware nie an Ihrer Abgabestelle zugestellt wurde und Sie die Ware somit nie erhalten haben. Was noch etwas unklar bleibt: Sie schreiben, das Paket sei "an ihrer Adresse" zugestellt worden. Ich nehme an, Sie meinen, dass das Paket im selben Haus (selbe Hausnummer), aber an einen anderen Haushalt (andere Türnummer) zugestellt wurde.

Ich würde Ihnen raten, Sie nehmen rechtzeitig den Einspruch gegen den Europäischen Zahlungsbefehl vor und erklären daneben der Gegenseite den Vertragsrücktritt und verweisen nochmals darauf, nie die Ware an Ihrer Anschrift zugestellt bekommen zu haben.

Sollte dann wider Erwarten die Gegenseite doch einen ordentlichen Zivilprozess anstreben und Sie verständigt werden, nehmen Sie rechtzeitig eine Rechtsberatung (Arbeiterkammer, Verein für Konsumenteninformation, erste anwaltliche Beratung) in Anspruch. Stellt sich der Sachverhalt so wie beschrieben dar, haben Sie nichts zu befürchten und erhalten vielmehr Ihre Vertretungskosten bzw. Aufwand ersetzt.
Zuletzt geändert von Heron am 21.06.2018, 22:42, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Europäischer Zahlungsbefehl

Beitrag von 0x7 » 21.06.2018, 22:25

Heron hat geschrieben:
21.06.2018, 20:56
Sinnvoll ist es, wenn Sie der Gegenseite (im Zweifel dem Unternehmen und dem Inkassobüro) den Widerruf des Vertrags erklären.
Eine formfreie schriftliche Benachrichtigung Ihrerseits genügt. Unabhängig davon, ob österreichisches oder deutsches Recht anzuwenden ist, wird in beiden Rechtsordnungen der Widerruf seitens des Kunden vor Erhalt der Ware akzeptiert.
Danke für diesen Tipp!
Heron hat geschrieben:
21.06.2018, 20:56
Stützen Sie sich im Einspruch einfach darauf, dass die Ware nie an Ihrer Abgabestelle zugestellt wurde und Sie die Ware somit nie erhalten haben. Was noch etwas unklar bleibt: Sie schreiben, das Paket sei "an ihrer Adresse" zugestellt worden. Ich nehme an, Sie meinen an, dass das Paket im selben Haus (selbe Hausnummer), aber an einen anderen Haushalt (andere Türnummer) zugestellt wurde.
Bezüglich dieses Themas: lt. DHL wurde das Paket an meiner Hausnummer abgestellt und entgegengenommen. Auf dem Schreiben von DHL ist sogar eine Unterschrift drauf, welche bei der "Paketübergabe" getätigt wurde. Die Unterschrift ist von einer mir unbekannten Person. Kenne diese nicht!

Vielen Dank für Ihre Hilfe & Zeit!

Danke,

0x7

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