Unverständliche Besitzstörung

Diskutieren Sie über allgemeine rechtliche Themen.
Antworten
PAAP
Beiträge: 2
Registriert: 19.05.2018, 16:13

Unverständliche Besitzstörung

Beitrag von PAAP » 19.05.2018, 16:40

Guten Tag

Vielleicht kann mir jemand behilflich sein.
Ich lebe in der Schweiz und war am 9. April in Österreich.
Dort suchte ich in einer kleinen Ortschaft den Besitzer von zwei Ackerflächen. Das erste Haus, bei dem ich anfragen wollte, grenzt direkt an diese Flächen. Vor dem Haus ist eine Reihe von Privatparkplätzen die zu dieser Immobilie gehören. Auch wenn es wohl keine Rolle spielt, war keines dieser Plätze belegt. Dort habe ich mein Fahrzeug kurz abgestellt um zu Fragen. Auf der Suche nach Auskunft bin ich auf das erwähnte Haus zugelaufen. Da ich am Eingang an der Vorderseite keine Klingel gesehen hatte und von dem Grundstück nebenan Stimmen gehört habe, bin ich erstmal dorthin. Leider konnte ich niemanden sehen. Daraufhin bin ich wieder zurück und seitlich um das Haus gelaufen, auf deren Parkplatz ich gestanden bin. Dort habe ich dann den Eingang mit Klingel gefunden. Habe geklingelt, doch es machte niemand die Tür auf. Als ich zurück zum Auto lief kam ein Herr vom Nebengrundstück, der mir die erhoffte Auskunft geben konnte. Der Besitzer des Ackers wohnte etwas weiter die Strasse hoch. Bin in meinen Wagen gestiegen und dorthin gefahren. Das ganze dauerte wenige Minuten.
Gestern kam ein Brief vom Anwalt des Herrn der die Tür nicht aufmachte. Dieser war zuhause und statt an die Tür zu gehen, fotografierte er mein Fahrzeug um mich wegen Besitzstörung dranzukriegen. Der Anwalt schlägt eine Zahlung vor, damit es nicht vors Bezirksgericht kommt.

Habe ich eine Chance dagegen Einspruch einzulegen? Der Herr hätte einfach die Tür oder Fenster öffnen können. Ich war stets in der Nähe des Fahrzeugs und "irrte" etwas umher nach Auskunft suchend.
Diese Reaktion scheint mir sehr überzogen und wäre ich beim Bezirksgericht, würde ich bei dieser Sachlage keine Klage zulassen. Da ich mich mit dem Recht in Österreich aber nur spärlich auskenne, bin ich mir über das weitere Vorgehen nicht ganz sicher.

Schon mal vielen Dank im Voraus und beste Grüsse!



Hank
Beiträge: 1450
Registriert: 26.08.2010, 15:39

Re: Unverständliche Besitzstörung

Beitrag von Hank » 20.05.2018, 05:58

Waren diese Parkplätze überhaupt deutlich und unmissverständlich als solche beschriftet und eingegrenzt/eingezäunt?

Ein Foto kann ja nicht beweisen, wie lange Sie unerlaubt geparkt haben!

Die gestörte äußere Ordnung wurde ja nach kurzer Zeit wiederhergestellt, das Gegenteil muss der Kläger beweisen und schreiben Sie dem Anwalt, dass Sie sich erstens aufrichtig für den Irrtum entschuldigen und dass keine Wiederholungsgefahr besteht, weil Sie ja in der Schweiz wohnen.

Außerdem ist der Sinn einer Besitzstörungsklage nicht eine behagliche Einkommensquelle für einen Parkplatzbesitzer, sondern soll verbotene Eigemacht und Gewaltanwendung und auch Schikanen vermeiden.

PAAP
Beiträge: 2
Registriert: 19.05.2018, 16:13

Re: Unverständliche Besitzstörung

Beitrag von PAAP » 20.05.2018, 08:44

Guten Morgen und vielen Dank für die erste Rückmeldung

Die Parkplätze waren als Privat gekennzeichnet, eingegrenzt/-zäunt jedoch nicht wirklich. Soweit ich mich mit dem Gesetz vertraut gemacht hatte müssen es diese aber auch nicht sein. Auch die Dauer des Abstellens ist irrelevant.

Ich würde zähneknirschend auf die Forderung eingehen, wäre mein Ziel nicht das Haus des potentiellen Klägers gewesen und die Absicht nur eine kurze Bitte um Auskunft. Diese Person war zuhause und muss mich sowohl beobachtet haben als auch die Türklingel gehört haben. Leider hatte ja niemand etwas von sich hören oder blicken lassen.

Empfinde die Situation als recht skurril. Es macht den Anschein, als würde diese Person den ganzen Tag auf solche Situationen warten. Einen Einspruch habe ich bereits verfasst und werde auch einen Abschnitt mit einer Unterlassungserklärung reinsetzen.

Was mich dennoch interessieren würde, ist wie das Gericht auf so etwas reagieren würde/müsste. Ist es verpflichtet jeder Klage stattzugeben oder kann es auch welche nicht zulassen?

Wünsche noch einen schönen Pfingstsonntag!

Hank
Beiträge: 1450
Registriert: 26.08.2010, 15:39

Re: Unverständliche Besitzstörung

Beitrag von Hank » 26.05.2018, 01:34

...jetzt sind schon sicher dreißig Tage seit dem Vorfall vergangen - wenn Sie bis jetzt noch keine Besitzstörungsklage erhalten haben, dürfte auch keine mehr kommen.

Denn der Gestörte muss innerhalb von 30 Tagen Klage bei Gericht einbringen - das geht dann ziemlich schnell, weil es ein abgekürztes Verfahren (sog. Possessorium) ist, wo es nur darum geht, den letzten ruhigen Besitzstand, also einen freien Parkplatz, wieder herzustellen.

Das Gericht prüft sicher auch inwieweit der Kläger Rechtsschutzbedürftig ist, weil vielleicht ist er ja ein amtsbekannter Klägermeister, dem eigentlich eine Mutwillensstrafe wegen Prozesstreiberei gebührt.

Es hängt bei Besitzstörungsklagen im weiteren vom Amtsgebrauch ab - in Wien wird Besitzstörung viel strenger gehandhabt als z.B. in der Südoststeiermark...

Gegengleis
Beiträge: 147
Registriert: 28.09.2017, 10:51

Re: Unverständliche Besitzstörung

Beitrag von Gegengleis » 15.06.2018, 13:54

Ich kenne die Örtichkeit, die "Beweislage", etc... nicht. Aber so wie sich das liest kann der Gute sch**** gehen. Dem Störer muss es nämlich möglich gewesen sein, den rechtswidrigen Eingriff in fremde Besitzrechte zu erkennen. Und das war hier wohl kaum möglich.

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 53 Gäste