Folgendes Problem: FA hat Forderung an die Bank geschickt die dann diese von meinem SPARKONTO beglichen hat.
Meine Einkünfte belaufen sich aber unter dem Existenzminimum.Habe dann diese Überweisung reklamiert und mit dem FA gesprochen...kein Problem..Ratenzahlung ! Bank stellt sich aber dumm und meint das der Pfändungsschutz nicht für das Finanzamt gilt.
Am selben Tag bekomme ich eine Ermahnung der Bank...das Finanztransaktionen über dieses Sparkonto nicht zulässig sind (außer man bedient das Finanzamt ?) ! Kundenservice stellt sich blöd und meint sie sieht nur das ich einen Betrag vom Sparkonto auf das(mein) Girokonto getätigt habe. Ich sehe im e-Banking Menü EIGENÜBERTRAG, das ist verboten ? aber das FA bedienen ist OK ?
Ich kann mir nicht vorstellen das auch das FA hier nach Lust und Laune Geld einziehen kann.
Hauptsache diese Arbeit(s)bank hat einen eigenen Menüpunkt FINANZAMTSÜBERWEISUNG. ? Wieso haben die nicht erst das Girokonto leer gemacht(ich habe keinen Überziehungsrahmen) und dann evtl auf ein Sparbuch zugegriffen. Was wäre wenn ich kein Sparkonto gehabt hätte.
Wer kann helfen ???
Herzlichen Dank
Pfändung der Bankkonten durch Finanz
Re: Pfändung der Bankkonten durch Finanz
Gepfändet wurde ja nicht Ihr Einkommen, sondern Ihr Erspartes (Forderungsexekution). Ihr Argument mit Ihrem niedrigen Einkommen geht daher ins Leere. Ich sehe kein Fehlverhalten Ihrer Bank.
RA Mag. Michael Gruner
www.vertragsbegleiter.at
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