Befristeter Mietvertrag - Eigenbedarf

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Jax
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Befristeter Mietvertrag - Eigenbedarf

Beitrag von Jax » 14.05.2018, 16:23

Hallo Zusammen,
ich bin hier sonst immer selbst unterwegs, da ich mich sonst relativ gut auskenne, aber in diesem Fall benötige ich nun dringend etwas "Erleuchtung".

Im November 2016 ging ich einen Mietvertrag auf 3 befristete Jahre ein. Ich hatte bisher noch nie einen Zahlungsverzug oder Sonstiges. Nun trennen (Scheidung) sich wohl meine Vermieter und ich soll bis spätestens Ende August das Feld räumen. Einfach so. Ich habe auch bis dato keinerlei schriftliche Kündigung oder ähnliches erhalten, werde dies aber einfordern. Die Vermieterin möchte Selbst in diese Wohnung einziehen.

Nun Frage ich mich, ob dies wirklich so einfach umzusetzen ist? Mein Vertrag läuft noch bis Ende 2019 und ich habe gerade einiges (im Februar) in eine Weiterbildung investiert und weiß jetzt natürlich nicht, wie ich auf der Stelle wieder eine Maklergebühr und 3 BMM usw aufbringen soll. Geschweige denn, dass diese Wohnung wirklich groß und vergleichsweise "günstig" war und ich um diesen Preis keine derartige Wohnung mehr finden werde und nicht einmal weiß wo hin ich mit meinem Inventar soll. Einen Teil kann ich bestimmt noch verscherbeln, aber eigentlich finde ich das alles unerhört. Kann meine Vermieterin mir einfach so, ohne Beweise, aufgrund von Eigenbedarf meinen bestehenden Mietvertrag kündigen?
Des Weiteren habe ich ab September bis Jänner wichtige Prüfungen und bin nun doch arg im Stress.

Kennt sich bei diesem Thema jemand aus? Ich wäre für Tipps wirklich dankbar und habe auch bereits einen Aufhebungsvertrag aufgesetzt, da ich durchaus bereit bin das Feld zu räumen, aber nicht ohne Entschädigung. Es ist mir schlichtweg einfach nicht möglich sämtliche Kosten zu Tragen und auch noch doppelt Miete zu bezahlen. Da mich diese Info am Samstag per Whatsapp erreicht hat, bin ich nun doch etwas überfordert. Kann ich als Mieter hier keinerlei Rechte geltend machen!?

Ich wäre um jeden Input sehr dankbar..

Liebe Grüße



SK
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Re: Befristeter Mietvertrag - Eigenbedarf

Beitrag von SK » 14.05.2018, 20:06

Zunächst ist zu klären ob die Wohnung in den Voll- bzw. Teilanwendungsbereich des MRG fällt und ob an der Wohnung Wohnungseigentum begründet ist. Trifft dies zu (in den meisten Fällen) so kann eine Eigenbedarfskündigung ohne Ersatzbeschaffung (Kündigung nach § 30 Abs. 2 Z. 8 MRG nur ausgesprochen werden, wenn zwischen Eigentumserwerb und Kündigung mindestens 10 Jahre vergangen sind (§ 30 Abs. 3 MRG). Hier erfolgt auch eine Interessensabwägung die zugunsten des Vermieters ausschlagen muss.

Ansonsten muss eine Ersatzwohnug angeboten und eine angemessene Entschädigung (meistens die Maklerkosten) bezahlt werden ( § 30 Abs. 2 Z. 9 MRG iVm § 32 MRG). Außerdem hat der Vermieter dem Mieter die Übersiedlungskosten zu ersetzen (diese sind auch bei einer Kündigung nach § 30 Abs. 2 Z 8 MRG zu ersetzen).

Bitte unterschreiben Sie nichts überstürtzt.

MfG RA Sebastian Kinberger

SK
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Re: Befristeter Mietvertrag - Eigenbedarf

Beitrag von SK » 14.05.2018, 20:07

PS:

Eine Kündigung per WhatsApp ist unwirksam, auch eine normale schriftliche Kündigung. Der Vermieter (wenn es zwei Eigentümer sind beide Vermieter) müssen gerichtlich aufkündigen.

nononame
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Re: Befristeter Mietvertrag - Eigenbedarf

Beitrag von nononame » 17.05.2018, 17:22

das finde ich ja immer, dass das der schlechte Beigeschmack von diesen befristeten Mietverträgen ist. Die Mieter gehen dann wohl davon aus, dass sie die Mieter nach dieser Zeit einfach kündigen können?! Es ist doch lediglich ein kleiner Schutz, dass man den Mieter bei Nicht Bezahlen der Miete oder sonstigen Problemen kündigen kann. Aber einfach so kündigen, geht das wirklich?
Aus diesem Grund wäre es wahrscheinlich sowieso sinnvoller, unbefristete Wohnungen zu suchen, auch wenn diese sehr rar sind.

Jax
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Re: Befristeter Mietvertrag - Eigenbedarf

Beitrag von Jax » 18.05.2018, 13:58

Sehr geehrter Herr Kinberger,
Hallo Nononame,

danke erstmals für die Antworten und ich entschuldige mich gleichzeitig für mein "längeres" fernbleiben.
Die letzten Tage waren ziemlich nervenaufreibend. Nicht nur, dass mir am Vorabend gegen 22.00 Uhr angekündigt wurde, dass man am nächsten Tag bei mir vorbeischauen wird (unter einem fadenscheinigen Vorwand) was eigentlich meine kompletten Pläne über den Haufen geschmissen hat und ich sogar bei der Arbeit frei nehmen musste (Gott sei dank habe ich eine verständnisvolle Vorgesetzte), nein natürlich, das war mir aber eh klar, wurde gleich die Wohnung inspiziert. Ohne auch nur zu Fragen ob es okay wäre. Dann wurde mir "freundlicherweise" das ausmalen erlassen. Als ich erwiderte, dass ich ohnehin nicht ausmalen müsse, kam: "Mein Rechtsanwalt hat mir gesagt, dass ich darauf bestehen könne". Ich habe daraufhin erwidert: "Das kannst du gerne machen, ich werde aber nicht ausmalen."

Im Endeffekt darf ich jetzt in 2 Monaten raus, muss mein Internet noch bis Ende Jahr weiterzahlen weil ich die 24 Monatsbindung nicht eingehalten habe und in eine Wohnung einziehen werde, die bereits Internet zur Verfügung hat, darf sämtliche Möbel versuchen zu verkaufen und ansonsten Entsorgen weil die neue Wohnung auch möbliert ist. In meiner Umgebung ist es nicht einfach etwas passendes zu finden, außerdem musste ich mich um ca 25 qm verkleinern und daher kann ich nun natürlich meinen Hausrat nicht mehr im gleichen Ausmaß mitnehmen. :roll:

Ich finde es einfach eine bodenlose Frechheit. Ich hätte mich natürlich quer stellen können, aber sind wir uns mal ehrlich:
Sie hat noch einen Schlüssel, würde daher bestimmt bis alles unter Dach und Fach ist und ich rausgeklagt wurde dauernd heimlich in der Wohnung stehen, würde dauerhaft generell vor meiner Türe stehen und mir das Leben schwer machen. Und kurz vor meinen Prüfungen so ein Theater möchte ich mir nicht antun, zumal ich glücklicherweise diese Wohnung gefunden habe.

Der Mieter wird hier wirklich behandelt wie ein lästiges Ungeziefer, dass man schnellstmöglich entfernen lassen muss.
Immerhin konnten wir uns mittels Vertrag einigen, dass ich bis zu meinem Auszug keine Miete mehr zahle.
Das ist dann aber auch das einzige erfreuliche, schließlich sind es bis dahin noch 2 Monate und sämtliche meiner Verträge laufen noch und haben Minimum eine 3 Monatige Kündigungsfrist.

Jedenfalls habe ich eines gelernt: Ich werde nie wieder in eine Mietwohnung ziehen. Es ist jetzt das Zweite Mal das mir das passiert in meinen jungen Jahren und ich werde nun versuchen mir in baldiger Zeit eine Eigentumswohnung zuzulegen.

Danke jedenfalls für die Hilfe in diesem Forum und liebe Grüße

SK
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Re: Befristeter Mietvertrag - Eigenbedarf

Beitrag von SK » 19.05.2018, 21:46

Da muss man leider sagen, selber schuld wenn man sofort aufgibt.

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