Möglichkeiten bei mir eingelagerte Sachen von ehemaliger Bekannten loszuwerden ohne Rechtsverletzung

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Ur Arne
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Möglichkeiten bei mir eingelagerte Sachen von ehemaliger Bekannten loszuwerden ohne Rechtsverletzung

Beitrag von Ur Arne » 07.05.2018, 00:56

Ich habe vor 2 Monaten einer Freundin geholfen, bei ihrem Ex-Freund auszuziehen.
In einer wortwörtlichen Nacht- und Nebelaktion habe ich mit einem Handwagen in über 5 Touren ihr ganzes Hab & Gut zu mir rübergebracht.
Ich gewährte ihr und ihrem KOMPLETTEN Eigentum bei mir 2 Monate Unterschlupf, obwohl nur eine Woche geplant war.
Da sie mich aber u.A. bestohlen hat, habe ich sie mittlerweile rausgeschmissen.
Ihr Hab & Gut lagert allerdings weiterhin hier. Sie sagt, dass sie keine Möglichkeit hat das zu lagern und holt nur ab und zu ein paar Kleinigkeiten(Klamotten etc.).
Da es sich um wirklich viele und sperrige Gegenstände handelt und ich selbst keinen Platz mehr habe, möchte ich die Gegenstände möglichst schnell loswerden und auch nicht ständig bereitstehen müssen, wenn sie was braucht.
Welche Möglichkeiten habe ich in diesem Fall?
Wegschmeissen oder an die Straße stellen kann ich die Sachen nicht, da ich ja nicht der Eigentümer bin.

- Ist es nach Recht & Gesetz erlaubt ihr eine von mir bestimmte Frist zur Abholung zu setzen (gibt es da eine Mindestfrist?), so dass ich ihre Sachen nach Verstreichen dieser Frist auf ihre Kosten woanders einlagern lassen kann?
- Darf ich ihr in dem Fall den Zugang zu ihrem Eigentum verweigern, bis sie die Einlagerungskosten bezahlt hat?
- Darf ich die Sachen mit entsprechendem Hinweis darauf, nach Verstreichen der Frist, auch einfach aus dem Haus entfernen und in den Garten stellen, auch wenn diese durch die Witterung beschädigt werden könnten(was dann ja quasi ihre Schuld wäre)???
- Ist es erlaubt ihr bei Nichtabholung alle Gegenstände auf ihre Kosten einfach zuzuschicken, selbst wenn sie nicht alles lagern 'kann' / 'möchte' ? Was mache ich wenn die Annahme der Sendungen verwehrt wird?
- Inwieweit darf ich ihr allgemein den Zugang zu ihren Gegenständen verweigern? Z. B. ihr nur Zugang gewähren, wenn sie alles auf einmal abholt...
- Darf ich nach Ablauf einer Frist, wegen dem zu meinem Nachteil entstandenen Platzmangels, Lagerkosten für die weitere Lagerung in meinem Heim verlangen, bis die Sachen abgeholt sind?

Gibt es weitere Möglichkeiten die Sachen möglichst bald loszuwerden ohne einen Rechtsverstoß zu begehen?

Danke im Vorraus

Freundlichen Gruß
Arne P.



Das_Pseudonym
Beiträge: 725
Registriert: 29.02.2016, 20:39

Re: Möglichkeiten bei mir eingelagerte Sachen von ehemaliger Bekannten loszuwerden ohne Rechtsverletzung

Beitrag von Das_Pseudonym » 14.05.2018, 21:52

Zumindest Firmen haben die möglichkeit was Ich weiss die sachen wenn Sie niemand abholt versteigern zu lassen.
Also Frist setzen wenn diese ablauft die Sachen (Online) Versteigern und das Geld abzüglich der Versteigerungskosten kann Sie sich dann bei dir abholen. :lol:

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