Guten Tag.
Kann bei Einstellung eines Verwaltungsstrafverfahrens eine Schadenersatzklage wegen den Anwaltskosten eingeleitet werden? Das Verfahren wurde wegen einem Formfehler eingestellt.
Danke
Schadenersatz?
Re: Schadenersatz?
Die RA Kosten können eingefordert werden, wenn die Behörde eine unvertretbare Rechtsansicht vertreten hat. Die Hürde ist daher doch sehr hoch angesetzt.
Sie können die Kosten sonst auch über eine allefnalls bestehende RSV abrechnen bzw. die Kosten der Amtshaftungsklage zumindest über die RSV abrechnen.
MfG RA Sebastian Kinberger
Sie können die Kosten sonst auch über eine allefnalls bestehende RSV abrechnen bzw. die Kosten der Amtshaftungsklage zumindest über die RSV abrechnen.
MfG RA Sebastian Kinberger
Re: Schadenersatz?
Die BH Behörde hat geklagt und ich als Privatkläger musste als Zeuge im VwG aussagen, das Verwahren wurde wegen Formfehler (Tatort war die nebenstraße) eingestellt. Nun fordert der Anwalt des gegners seine kosten von mir?
Mfg
Mfg
Re: Schadenersatz?
Klagen gibt es nur im Zivilverfahren.
Haben Sie eine Anzeige erstattet und wurde daher ein Verfahren eingeleitet? SE kann man nur fordern, wenn sie vorsätzich unrichtige Angaben abgegeben haben und muss dies in einem Verfahren nachgewiesen werden.
Haben Sie eine Anzeige erstattet und wurde daher ein Verfahren eingeleitet? SE kann man nur fordern, wenn sie vorsätzich unrichtige Angaben abgegeben haben und muss dies in einem Verfahren nachgewiesen werden.
Re: Schadenersatz?
Hallo.
Genauso ist es es wurde ein Ehrenkränküngssverfahren eingeleitet. Was ist eine vorsätzlich falsche angabe?Ich habe die Anzeige erstattet und geschrieben wir ( Familie) wurden mit “ihr sch... deutschen ihr werdet noch sehen“ beschimpft. Im Behördenakt wurde notiert “ unter anderem wurde ich mit sch... deutscher “ beschimpft. Ist dies eine falsche Angabe?
Vielen Dank.
Genauso ist es es wurde ein Ehrenkränküngssverfahren eingeleitet. Was ist eine vorsätzlich falsche angabe?Ich habe die Anzeige erstattet und geschrieben wir ( Familie) wurden mit “ihr sch... deutschen ihr werdet noch sehen“ beschimpft. Im Behördenakt wurde notiert “ unter anderem wurde ich mit sch... deutscher “ beschimpft. Ist dies eine falsche Angabe?
Vielen Dank.
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