Fahrzeug bei Händler in D gekauft, beim Kauf nicht kritisch genug gewesen! Was kann man tun?Wie schaut es rechtlich aus?

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Helene
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Fahrzeug bei Händler in D gekauft, beim Kauf nicht kritisch genug gewesen! Was kann man tun?Wie schaut es rechtlich aus?

Beitrag von Helene » 10.05.2018, 15:59

Hallo Miteinader,

ich habe mir in Deutschland 500 Kilometer entfernt einen gebrauchten AUDI S4 mit 100000 Kilometern aus Mitte 2013 gekauft. Dabei bin ich leider vor 10 Tagen bisschen blauäugig an den Kauf rangegangen. Ferner hatte ich wohl nicht meinen besten Tag und konnte die Sympathie des Händlers nicht richtig deuten. Da das Fahrzeug soweit weg stand wurde schon vorher etwas über den Zustand etc. per Telefon & E-Mail ausgetauscht.

1. Jedenfalls ist mir ist jetzt im Nachgang aufgefallen das das Fahrzeug anders als im ausgeschriebenen Inserat keine Sitzheizung hat. Da gebe ich zu, da habe ich geschlafen bzw. mein Beistand hat seine TODO-Liste nicht sauber abgearbeitet. In der Inserat-Beschreibung steht allerdings auch das auf die Korrektheit kein Gewähr übernommen wird.

2. Des weiteren wurden laut Verkäufer alle 4 Alufelgen pulverbeschichtet. Das Pulverbeschichten hat zur Folge das die Reifen von den Felgen abmontiert worden sind, anschließend die Pulverbeschichtung durchgeführt wurde und danach wieder die Reifen aufmontiert wurden. Zum Abschluss müssen die Räder wieder neu gewuchtet werden, was mit Klebegewichten auch gemacht wurde. Hierbei hätte auffallen müssen das eine Felge der 2 vorderen nicht rund läuft und somit defekt ist.
Nun ließ ich die 2 vorderen Räder von diesem Fahrzeug in einer Werkstatt wuchten. Dabei wurde ein erheblicher Schlag in einer der Felgen festgestellt.

3. Im Verkaufsraum war der Wagen verschlossen da gestanden und von mir und meinem Beistand wurde sofort der Innenraum auf Gerüche inspiziert. Wir konnten nix feststellen, auch auf der Probefahrt war nix zu merken.
Nun wenn das Fahrzeug vor der Garage steht, riecht es allerdings für mich als Nichtraucher störend nach Rauch. Laut Verkäufer wurde schon per Telefon vornerein bestätigt das es sich um ein Nichtraucherfahrzeug handelt.

4. Im Inserat und auch in der vorigen Konversation wurden Bilder gesendet von den durchgeführten Wartungen/Inspektionen und das nix mehr fällig ist. Was auch fast komplett stimmt, die Seite mit dem fälligen Bremsflüssigkeitswechsel im Januar 2018 wurde aber absichtlich ausgelassen. Dieser steht jetzt noch aus.

5. Ein vermeintlich laut Verkäufer intensiver Steinschlag auf der Motorhaube war laut Dellendoktor wohl schon ein
größerer Schaden welcher nicht hochprofessionell rausgedrückt wurde und etwas ausgebessert wurde.

6. Ferner hat das Fahrzeug doch noch einige mehr Schrammen/Dellen als an dem Tag für uns ersichtlich waren. Es müssen auch zusätzlich laut mehreren Lackierbetrieben kleinere Ausbesserungen/Beilackierungen stattgefunden haben, ein Unfallfahrzeug wird allerdings ausgeschlossen.

7. Laut meinem Serviceberater der Werkstatt hat das Fahrzeug einen Austauschmotor inkl. Turbolader/Kompressor vor 10000 Kilometer auf Garantie bekommen, was der Verkäufer auch verschwiegen oder eben nicht wusste. Dies Werte ich allerdings als Wertsteigerung.

8. Um meine Mängelliste komplett zu machen, hab ich noch festgestellt das das Leder an der Beifahrertüre ein Loch hat, welches mir auch nicht aufgefallen ist.

Meine Frage wäre jetzt bezüglich der Mängel was ich da machen kann? Was ich tun soll? Wie schaut es rechtlich aus? Der Verkäufer ist ein Palästiner, welcher aber sehr gut deutsch konnte und wem wohl auch der Autohandel gehört.

PS: Ich hab jetzt sehr kritisch geschrieben und das Auto auch kritisch beurteilt. Das Fahrzeug wurde jetzt erstmal von mir nur überführt und noch nicht zugelassen. Bitte erspart mir jedoch, mich bezüglich des Kaufs mich zu kritisieren oder zu belehren. Mein nächster Autokauf wird garantiert anders ablaufen. Das Fahrzeug wird während der Besichtigung von mir gereinigt, in der Werkstatt vorgefahren, ausreden vom Verkäufer werden nicht akzeptiert, vorallem aber sollte ich einen guten Tag haben und Zeit sollte ich auch mitbringen (Notfalls dort übernachten) usw. Wenn es nicht sogar ein Neuwagen wird. Alles in allem, wenn jetzt nicht bald die ganz große Überraschung kommt war es dennoch ein guter/günstiger Kauf.

Danke für sinnvolle antworten
Helene



FHoll
Beiträge: 235
Registriert: 05.03.2018, 12:21

Re: Fahrzeug bei Händler in D gekauft, beim Kauf nicht kritisch genug gewesen! Was kann man tun?Wie schaut es rechtlich

Beitrag von FHoll » 11.05.2018, 12:28

Grundsätzlich sollte geklärt werden, ob das österreichische Konsumentenschutzgesetz greift. Dazu bedarf es zweierlei:
1.) Es handelt sich um einen Verkauf eines Unternehmers an einen Privaten. dh. der Verkäufer hat nicht gerade seinen eigenen Gebrauchtwagen verkauft, sondern ist ein Autohändler.
- Diese Frage wäre ohnehin sehr wichtig zu klären, denn selbst wenn das österreichische KSCHG nicht greift gäbe es immer noch das deutsche Äquivalent, und diese begünstigen Sie eher als das allgemeinere ABGB
2.) Der Verkäufer übt seine Tätigkeit in Österreich aus oder ist zumindest darauf ausgerichtet.
- als Beispiele werden gerne der Versand von Flyer in ein Land oder die Auswählbarkeit des Landes für den Versand im Onlinehandel angegeben. Woher hatten Sie die Information, dass das Auto zum Verkauf steht?

Wenn nicht beides zutrifft, dann greift das österreichische Konsumentenschutzgesetz auch nicht - dann wäre die Frage in einem deutschen Forum besser aufgehoben, weil wohl nur deutsches Recht greifen wird.

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