Brauche Hilfe,
wir haben diesmal einen Bieter der zwei Angebote abgegeben hat.
Es sind keine Alternativangebote zulässig.
Am 30.04.2018 das erste und heute den 03.05.2018 nochmals ein Angebot.
Was mache ich jetzt bei der Angebotsöffnung???
BVergG Angebotsöffnung
Re: BVergG Angebotsöffnung
Ein Alternativangebot wäre ein Angebot, welches nicht exakt dem gefragten entspricht, aber doch nahe genug dran ist, um eine Alternative zu sein. Quasi, wenn Sie nach einem Nagel fragen, und einen Klebehaken angeboten bekommen, weil Ihr Bild an beidem gleich gut hängt.
Hat der Bieter also zwei Hauptangebote abgegeben, können beide behandelt werden, als wären sie von unterschiedlichen Anbietern.
Hat der Bieter also zwei Hauptangebote abgegeben, können beide behandelt werden, als wären sie von unterschiedlichen Anbietern.
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