Gerichtliche Exekution

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Fabio Huber
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Gerichtliche Exekution

Beitrag von Fabio Huber » 27.04.2018, 03:36

Sachlage:
In einem Streitfall um ein kleines Haus mit wenig Grund kam es zwischen mir und dem zweiten Besitzer jahrelang zu keiner Einigung und somit zu einer Zivilteilungsklage der Gegenpartei.
Wenn das Gericht eine Zivilteilungsklage meiner Gegenparteit gewilligt hat, kann die gerichtliche Versteigerung beantragt werden und ich als Besitzer kann auch mitsteigern.

Frage:
-Wenn nun die Gegenpartei die gerichtliche Versteigerung beantragt, fallen für mich ebenfalls Kosten uund welche Kosten sind das dann an (z.B. Gerichtskosten oder was auch immer noch folgt) oder muss nur derjenige bezahlen, der die gerichtliche Versteigerung beantragt hat?

-Brauche ich einen Anwalt, wenn die Gegenpartei eeinen hat oder ist es nicht nötig bzw. vom Gesetzt bin ich nicht dazu verpflichtet?
-Kann das Haus bis zur Versteigerung noch bewohnt werden oder ab wann darf niemand mehr drinnen sein?

Herzlichen Dank



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