Rechnung nicht erhalten - jetzt droht Inkassobüro

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niobe68
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Rechnung nicht erhalten - jetzt droht Inkassobüro

Beitrag von niobe68 » 26.04.2018, 22:43

Hallo,

ich bin bzw. war Abonnentin des Spotlight Verlags. Schon gute drei Jahre habe ich ein Digitalabo bezogen. Die Jahresrechnung habe ich immer Ende Oktober per Mail erhalten und fristgerecht bezahlt. Im Oktober 2017 habe ich keine Rechnung erhalten. Daraufhin habe ich per Mail im November eine Rechnung urgiert. Man hat mir ohne Begründung eine Halbjahresrechnung geschickt. Daraufhin habe ich gebeten mir eine Jahresrechnung zu schicken. Das war offensichtlich nicht möglich. Ich habe Mails geschrieben, bin vertröstet worden und bekam irgendwann keine Antwort mehr. Ende Dezember habe ich den Vertrieb nochmals gebeten mir eine Rechnung innerhalb einer Woche zu schicken, andernfalls könnten Sie mein Schreiben als Kündigung betrachten.

Ich habe nie wieder etwas gehört. Ich konnte auch ab Dezember 17 keine Hefte mehr abrufen. Also dachte ich man hat meine Kündigung auf diesem Weg akzeptiert.

Bis ich vor zwei Wochen Post von einem Inkassobüro bekam. Die verlangen nun von mir 126,- Euro. Also knapp das doppelte vom Abopreis. Sie haben behauptet ich hätte dir mir zugesendente Rechnung nicht bezahlt.

Aber wie schon erwähnt habe ich nie eine korrekt ausgestellte Rechnung erhalten. Lt. Schreiben des Inkassobüros wurde mir die Rechnung am 9. Dezember 2017 per Post zugeschickt und zwar an meine alte Adresse.

Ich habe aber bei meinem ersten Mailkontakt im November 2017 meine neue Adresse mitgeteilt.

Ich würde um eure Einschätzung bitten. Ist es rechtens ein Inkassobüro einzuschalten, obwohl ich mehrmals versucht habe eine korrekte Rechnung zu erhalten? Und kann man mir "einen Strick drehen" weil das Vertriebsbüro die Rechnung an die alte Adresse geschickt hat, obwohl die neue Adresse bereits bekannt war? Ich habe mit dem Inkassobüro zweimal gemailt und denen den ganzen Sachverhalt dargestellt. Nun habe ich seit einer Woche nichts mehr von denen gehört. Können die mich uU verklagen? Was kann ich noch tun um mich vor Schaden zu schützen?

Spotlight Verlag, Vertrieb und inkassobüro sitzen in Deutschland.

Danke im Voraus für eure Meinungen bzw. Einschätzungen.
Liebe Grüße
Niobe68



Hank
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Re: Rechnung nicht erhalten - jetzt droht Inkassobüro

Beitrag von Hank » 28.04.2018, 01:17

Im Internetzeitalter keine Papierrechnung zu erhalten ist ganz sicher kein Grund für eine außerordentliche, d.h. fristlose Kündigung eines Vertrages.

In Bezug auf die ordentliche Kündigung spielen Kündigungstermine eine wichtige Rolle, d.h. man muss in den AGB schauen, wann so ein Vertrag unter Einhaltung einer gewissen Frist gekündigt werden kann.

Die ordentliche Kündigung löst so ein sog. Dauerschuldverhältnis daher erst nach Ablauf der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist auf, nicht schon mit dem Zugang einer informellen Erklärung.

pacta sunt servanda!

FHoll
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Registriert: 05.03.2018, 12:21

Re: Rechnung nicht erhalten - jetzt droht Inkassobüro

Beitrag von FHoll » 02.05.2018, 15:00

Hank hat geschrieben:
28.04.2018, 01:17
Im Internetzeitalter keine Papierrechnung zu erhalten ist ganz sicher kein Grund für eine außerordentliche, d.h. fristlose Kündigung eines Vertrages. [...]
pacta sunt servanda!
Inhaltlich wohl richtig, aber relevant? Geht es nicht um ältere Forderungen von vor der 'Kündigung'?

Es kam gar keine Rechnung (weder wie sonst per Mail, noch an die genannte, neue Anschrift), nun wird ein Inkassobüro eingeschaltet, womit sich der Betrag erheblich erhöht. Die Frage dahinter ist: Kann ein Inkassobüro eingeschalten werden, ohne dass eine Rechnung eintraf?
Der Bestand einer Forderung ist meines Wissens nicht von einer Rechnung abhängig, sofern das nicht vertraglich festgelegt wurde oder die Rechnung zur Festlegung des geforderten Betrags benötigt wird (zB. weil die genau erbrachte Leistung nicht aus einem Vertrag hervorgeht, sondern erst auf der Rechnung aufgeführt werden, wie es bei Handwerkern der Fall ist. Da ein Abo immer das gleiche kosten wird, ist davon hier nicht auszugehen). Da eine Rechnung in dieser Hinsicht optional ist, besteht die Forderung auch, wenn die Rechnung falsche Daten oder einen falschen Betrag ausweist, damit also auch, wenn sie an eine falsche Adresse geschickt wurde (und womöglich sogar, wenn sie gar nie existierte).
Wenn die Forderung dem Grund und der Höhe nach existiert und diese fällig ist, kann ein Inkassobüro eingeschalten werden. Theoretisch ist das auch ohne Rechnung der Fall.

Praktisch? Das mag auch davon abhängen, was genau Sie mit der Gegenseite geschrieben haben. Denn da die Forderung existiert könnten Sie beispielsweise nicht sagen, Sie würden nicht zahlen, bis eine Rechnung da wäre. Sie hätten zwar einen Anspruch auf Rechnungslegung, aber keinen darauf, die Zahlung zurückzuhalten.

Wenn Sie nicht vorhaben, die Forderung an sich anzufechten, und es noch nicht getan haben: Zahlen Sie den ursprünglichen Betrag, nicht aber die Leistung des Inkassobüros. Idealerweise an den Verlag, nicht an das Büro (wenn Sie es an das Inkassobüro überweisen, werden die das als Tilgung der Zusatzleistungen ansehen, nicht des Grundbetrags).
Sobald Sie das tun, ist der Rest ja nur die Eintreibung des Betrags. Hierbei dürfen nur "sinnvolle" Methoden verrechnet werden. Die einzig sinnvolle Methode in diesem Fall wäre es, Ihnen Ihre Rechnung zukommen zu lassen, das wären vielleicht noch mal 5-10 Euro Porto/Bearbeitungsgebühr.


Sollte es sich, wider meiner Erwartung, nicht um eine Bezahlung der bisherigen Hefte, sondern um Zukünftige handeln, greift zwar Hanks Einwurf, dass Sie zu diesem Zeitpunkt nicht kündigen konnten, im Wesentlichen bleibt der Rest aber gleich: Eine Rechnung war für den Anspruch nicht erforderlich, und entsprechend müssen Sie den regulären trotzdem Betrag zahlen.

Möglicherweise wurde die Kündigung nicht akzeptiert, sondern Sie erhalten nur keine Hefte mehr, bis Sie zahlen - in jedem Fall also prüfen, wie es sich damit verhält, und gegebenenfalls regulär kündigen.

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