§ 63 Unterbringung in einem...

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Lackluster85
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§ 63 Unterbringung in einem...

Beitrag von Lackluster85 » 20.04.2018, 18:19

... psychiatrischen Krankenhaus.
Hallo ehrenwertes Forum,
erstmal zu meiner Person: Bin 32 Jahre alt, männlich und seit Anfang 2016 nach Paragraph 63 untergracht. Mein Delikt war Diebstahl mit Waffe und ich habe 9 Monate vermindert schuldfähig kassiert. Aber da es sich hierbei um einen "Gummiparagraphen" handelt... ich hoffe ihr wisst bescheid.
Mich kotzt an der Ganzen Sache eines gewissermaßen an und zwar. Für die Entlassung braucht man eine Tagesstruktur und die habe ich im Moment in Form von Behindertenwerkstattstätigkeit. Aber ich bekomme Rente und die ist unbefristet. Die Rente steht mir auch so zu ohne das ich etwas dafür tun müsste. Jetzt gehe ich davon aus das ich nach Erwachsenenstrafrecht 5 Jahre Bewährung bekommen. Muss ich dann die 5 Jahre zwecks Tagesstruktur in dieser Werkstatt bleiben und für keinen Cent mir den Arsch auf reißen? Wie gesagt die Rente steht mir auch so zu.
Und wäre es ein Bewährungswidderruf wenn ich in der Bewährungszeit dort kündigen würde?
Ich bitte diejenigen um Hilfe die sich mit den Gegebenheiten etwas auskennen und hoffe auf eine Antwort.
Mit freundlichen Grüßen



MG
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Re: § 63 Unterbringung in einem...

Beitrag von MG » 24.04.2018, 12:27

Ich glaube, Sie beziehen sich auf das DEUTSCHE Strafgesetzbuch, richtig? Sie sind aber im österreichischen Forum gelandet. Stellen Sie Ihre Anfrage besser auf jusline.DE

Alles Gute,

MG
RA Mag. Michael Gruner
www.vertragsbegleiter.at

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