Guten Tag,
ich habe eine Frage zum Vertragsrecht. Konkret geht es um einen Breitband-Internetanschluß eines Anbieters, mit dem ich seit ca. 5 Jahren einen Vertrag habe. Diese sendeten mir nun ein Schreiben, in dem sie mir mitteilten, dass sowohl die Breitbandgeschwindigkeit als auch die Kosten erhöht werden würden. Ich hätte außerdem ein Sonderkündigungsrecht, das vor zwei Wochen abgelaufen ist.
Nun war es aber so, dass ich beruflich nicht im Land war und ich dieses Schreiben zu spät bekam. Ich konfrontierte den Anbieter mit diesen Gegebenheiten und wies darauf hin, dass ein Vertrag von beiden Seiten zu akzeptieren sei und der Brief zB eingeschrieben hätte sein sollen. Eine Verlängerung der Sonderkündigungsfrist kommt für sie ebenso nicht in Frage.
Meine Frage nun: Können die den Vertrag einseitig einfach so ändern bzw. muss ich die höheren Kosten nun bezahlen?
Wäre schön, wenn jemand was dazu sagen könnte. Vielen Dank!
Preiserhöhung Internetanschluß
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Re: Preiserhöhung Internetanschluß
Hast du die Post irgend wo lagern lassen?
Hast du einen Vertreter gehabt der deine Post anschauen konnte?
Hast du einen Vertreter gehabt der deine Post anschauen konnte?
Re: Preiserhöhung Internetanschluß
Nein, die Post war lag einfach in meinem Postfach. Mein Aufenthalt im Ausland war auch nicht so lange geplant, hat sich mehrmals verlängert.
Würde das eine Rolle spielen? Müsste ich sowas wie eine Abwesenheitsmeldung machen?
Würde das eine Rolle spielen? Müsste ich sowas wie eine Abwesenheitsmeldung machen?
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Re: Preiserhöhung Internetanschluß
Hast du versucht mit der Firma zu reden? Du könntest ja den nachweis erbringen das die Post im Postfach war und du sie nicht lesen konntest. Man kann ja immer mal nett fragen.
Re: Preiserhöhung Internetanschluß
Ja, hab ich natürlich versucht. Sie machten mir auch diverse Angebote, aber auch solche, wo ich mich wieder für 2 Jahre binden soll etc... Aber zurück zu den bisherigen Vertragsbedingungen (die ich auch so unterschrieben habe und meiner Meinung nach auch weiterhin gültig sind), geht aus welchen Gründen auch immer, auf keinen Fall.
Ich werde wahrscheinlich einfach kündigen, der Markt hat schließlich besseres zu bieten. Den Dauerauftrag vom Bankkonto hab ich mal gesperrt, die restlichen Beträge werde ich manuell überweisen. Mal sehn was passiert..
Vielen Dank für deine Antworten!!
Ich werde wahrscheinlich einfach kündigen, der Markt hat schließlich besseres zu bieten. Den Dauerauftrag vom Bankkonto hab ich mal gesperrt, die restlichen Beträge werde ich manuell überweisen. Mal sehn was passiert..
Vielen Dank für deine Antworten!!
Re: Preiserhöhung Internetanschluß
Wie lange war die Frist, bis die Vertragsänderung durch Stillschweigen Ihrerseits zu Stande gekommen ist?
Eine Einsicht in die AGB des Unternehmers wäre zudem vorteilhaft.
Eine Einsicht in die AGB des Unternehmers wäre zudem vorteilhaft.
Re: Preiserhöhung Internetanschluß
hatte einen ähnlichen Fall. habe auf vertragsrechtsinfo.at echt gute Infos erhalten dazu.
Vielleicht hilft es dir weiter..
LG Yasmin
Vielleicht hilft es dir weiter..
LG Yasmin
Re: Preiserhöhung Internetanschluß
In solchen Fällen kann man sich auch an eine Schlichtungsstelle wenden, deren Anfrage bei Providern einen gewichtigeren Eindruck hinterlässt als das Anliegen einer Einzelperson, siehe
https://www.rtr.at/de/tk/TKKS_Schlichtung01
Der Provider darf nicht einfach ihr Einverständnis zu den technischen Veränderungen voraussetzen, insbesondere wenn Sie diese ausdrücklich ablehnen. Wenn das alte Vertragsverhältnis tatsächlich nicht eingehalten werden kann, dann muss der Provider Ihnen kündigen, und nicht umgekehrt.
Die Schlichtungsstelle kann übrigens auch einen "Aufschub der Fälligkeit" erwirken.
https://www.rtr.at/de/tk/TKKS_Schlichtung01
Der Provider darf nicht einfach ihr Einverständnis zu den technischen Veränderungen voraussetzen, insbesondere wenn Sie diese ausdrücklich ablehnen. Wenn das alte Vertragsverhältnis tatsächlich nicht eingehalten werden kann, dann muss der Provider Ihnen kündigen, und nicht umgekehrt.
Die Schlichtungsstelle kann übrigens auch einen "Aufschub der Fälligkeit" erwirken.
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