offene Brandschutztür im Mehrparteienhaus

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Weissa41
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offene Brandschutztür im Mehrparteienhaus

Beitrag von Weissa41 » 12.04.2018, 16:48

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe ein müssiges Thema und zwar, die offene, aufgekeilte Brandschutztüre.
Ich habe der Hausverwaltung den Missstand schon x mal gemeldet, dass eine Mitbewohnerin die Brandschutztüre ständig/täglich ein paar mal, aufkeilt. Das geht nun schon ca. 2 Jahre so!
Seitens der Hausverwaltung geschieht nichts. Diese sagt nur, dass die Mitbewohnerin im Falle eines Brandes die Verantwortung für Folgen durch das Aufkeilen der Brandschutztüre entstanden sind, haftet!
Nun ist die Feder der Brandschutztüre so ausgedehnt, dass die Brandschutztüre nicht mehr schließt und ein Spalt von ca. 100 - 150 mm offen stehen bleibt.

Meine Fragen an Sie wäre:

welches Gesetz schreibt vor, dass eine Brandschutztüre (ohne Offenhaltung) nicht offen verkeilt werden darf und wie kann ich vorgehn, damit ein sicherer Zustand durch geschlossener Brandschutztüre erreicht wird.
Mit der Bitte um Hilfe,

mit freundlichen Grüßen



schanzenpeter
Beiträge: 412
Registriert: 02.02.2011, 16:48

Re: offene Brandschutztür im Mehrparteienhaus

Beitrag von schanzenpeter » 12.04.2018, 18:35

Vielleicht hilft das:
http://www.gts-austria.com/index.php/2- ... ellanlagen.
Auszug: Moderne Brandschutztüren mit Feststellanlagen sind hochentwickelte sicherheitstechnische Anlagen, die zur Erhaltung lebensrettender Funktionen regelmäßiger Wartung bedürfen.
Sicherheitsprüfungen sind von Gesetzgeber für automatischer Tür- und Toranlagen sowie für Feststellanlagen vorgeschrieben. Der Betreiber einer solchen Anlage ist verpflichtet diese Sicherheitsüberprüfung an den Anlagen mindestens einmal jährlich von einem Sachkundigen durchführen zu lassen, laut ÖNORM EN 14637.

isidoro
Beiträge: 89
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Re: offene Brandschutztür im Mehrparteienhaus

Beitrag von isidoro » 15.04.2018, 07:56

Die jeweilige Bauordnung (in jeden Bundesland anders) scheibt immer die volle Funktionsfähigkeit der Brandschutztüren vor. Wenn dies nicht mehr gegeben ist, kann man das bei der Gemeinde (Bauamt) melden. Die Feuerpolizei muss dann die Funktionsfähigkeit überprüfen und ev. Handlungen setzen.

Weissa41
Beiträge: 62
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Re: offene Brandschutztür im Mehrparteienhaus

Beitrag von Weissa41 » 17.04.2018, 19:42

Sehr geehrte Damen und Herren,

recht herzlichen Dank für die Auskünfte.
Ich werde einmal die Feuerpolizei unserer Gemeinde kontaktieren.

Hat jemand eine Idee, welches Gesetz das verkeilen verbietet.

In Deutschland gilt

"Wer eine Brand- oder Rauchschutztür mit einem Keil offen hält, macht sich strafbar (§ 145 Abs. 2 Nr. 2 Strafgesetzbuch)!"

Gibt es solch ein Gesetz auch in Österreich?

Danke im Voraus für Ihren Rat.

Mit freundlichen Grüßen

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