Betrügt die GIS?
Betrügt die GIS?
Ich prüfe nun schon seit Tagen diese Petition:
https://openpetition.eu/!gispetition
Die Quellen sind seriös, sie werden korrekt zitiert. Ich kann keinen Fehler finden. Habe ich irgend etwas übersehen?
Die Schlussfolgerung ist so erstaunlich, dass ich es kaum glauben möchte. Wenn die terrestrische Versorgung nicht gegeben ist, dann muss niemand Programmentgelt bezahlen. Auch nicht Kabel- oder Satellitenteilnehmer.
Erhebt die Gebühren Info Servis GmbH (GIS) wirklich Forderungen ohne Rechtsgrund?
https://openpetition.eu/!gispetition
Die Quellen sind seriös, sie werden korrekt zitiert. Ich kann keinen Fehler finden. Habe ich irgend etwas übersehen?
Die Schlussfolgerung ist so erstaunlich, dass ich es kaum glauben möchte. Wenn die terrestrische Versorgung nicht gegeben ist, dann muss niemand Programmentgelt bezahlen. Auch nicht Kabel- oder Satellitenteilnehmer.
Erhebt die Gebühren Info Servis GmbH (GIS) wirklich Forderungen ohne Rechtsgrund?
Als Privatperson und Konsument teile ich meine Rechtskenntnisse kostenlos, zur Anregung einer professionellen Rechtsberatung, nicht aber als deren Ersatz.
Re: Betrügt die GIS?
Abgesehen davon, dass der implizite Vorwurf des Betruges (auch wenn er als Frage formuliert wird) in diesem Zusammenhang mehr als verzichtbar ist, empfehle ich, z.B. hier ein bisschen nachzulesen:
https://verbraucherrecht.at/cms/index.p ... 3beb353090
Kaufen Sie sich einen Monitor ohne jeglichen Empfangsteil, verbannen Sie jegliches Radioempfangsgerät aus Ihrem Haushalt (diverse Handies nicht vergessen, viele haben einen Radioempfänger..) und schon ist die GIS (zumindest nach derzeitiger Rechtslage) Geschichte.
https://verbraucherrecht.at/cms/index.p ... 3beb353090
Kaufen Sie sich einen Monitor ohne jeglichen Empfangsteil, verbannen Sie jegliches Radioempfangsgerät aus Ihrem Haushalt (diverse Handies nicht vergessen, viele haben einen Radioempfänger..) und schon ist die GIS (zumindest nach derzeitiger Rechtslage) Geschichte.
RA Mag. Michael Gruner
www.vertragsbegleiter.at
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Re: Betrügt die GIS?
Danke für den Link. Dieser gibt keine Auskunft über die Erfüllung des Versorgungsauftrags gem. § 3 Abs. 1. Auf dieses Thema wird in keiner Weise eingegangen.MG hat geschrieben: ↑04.04.2018, 11:42... empfehle ich, z.B. hier ein bisschen nachzulesen:
https://verbraucherrecht.at/cms/index.p ... 3beb353090
Vielen Dank für die Kaufempfehlung (vielleicht auch verzichtbar)!
Meine Frage haben Sie leider nicht beantwortet.
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Re: Betrügt die GIS?
Wieso eine solche Petition unterschreiben wenn es auch offiziell geht: https://www.bmi.gv.at/411/
Volksbegehren „ORF ohne Zwangsgebühren“
Der Nationalrat möge eine Änderung des ORF-Gesetzes und des
Rundfunk-Gebühren-Gesetzes beschließen, in dem die zwingenden
ORF-Gebühren und Abgaben ersatzlos abgeschafft werden und die
parteipolitische Einflussnahme auf die Organe des ORF beseitigt wird.
Wer keine GIS Gebühren zahlen möchte, soll einfach aufhören Rundfunkempfangseinrichtung im Sinne des § 1 Abs. 1 in Gebäuden zu betreiben. So wie ich, meine Rundfunkempfangseinrichtung steht in einer Glasbox im Garten.
Volksbegehren „ORF ohne Zwangsgebühren“
Der Nationalrat möge eine Änderung des ORF-Gesetzes und des
Rundfunk-Gebühren-Gesetzes beschließen, in dem die zwingenden
ORF-Gebühren und Abgaben ersatzlos abgeschafft werden und die
parteipolitische Einflussnahme auf die Organe des ORF beseitigt wird.
Wer keine GIS Gebühren zahlen möchte, soll einfach aufhören Rundfunkempfangseinrichtung im Sinne des § 1 Abs. 1 in Gebäuden zu betreiben. So wie ich, meine Rundfunkempfangseinrichtung steht in einer Glasbox im Garten.
Re: Betrügt die GIS?
Einerseits keine "parteipolitische Einflussnahme auf die Organe des ORF" und andererseits Finanzierung aus dem Staatsbudget. Glauben Sie an den Osterhasen, oder an die Quadratur des Kreises? Aber klar, unterschreiben Sie - am besten Volksbegehren und Petition.
Mir geht es hier um die Rechtsfrage. Mit welchen Fernsehprogrammen erfüllt der ORF seinen Versorgungsauftrag, wenn er nur noch kommerzielles simpliTV anbietet?
Der Autor der Petition hat mir auf meine Anfrage gemailt, dass er sich schriftlich an die GIS gewandt hat um den Rechtsgrund für die Vorschreibung von Programmentgelt nach der HD-Umstellung zu erfragen, schon vor mehr als einem Jahr. Er hat bis heute keine ausreichende Antwort erhalten. Die GIS würde zum Thema Erfüllung des Versorgungsauftrags gem. § 3 Abs. 1 ORF-G in keiner Weise Stellung nehmen, obwohl sie mehrfach explizit dazu aufgefordert wurde.
Darauf habe auch ich mich telefonisch an die (natürlich kostenpflichtige 0810) Service-Hotline der GIS gewandt. Ich habe ebenfalls keine befriedigende Antwort erhalten.
Von dieser Rechtsfrage sind nicht nur zukünftige Programmentgelte betroffen. Es könnten auch Rückforderungen an die GIS gestellt werden.
Wenn alle Rundfunkteilnehmer gesetzestreu sind und auf die Einhaltung geltender Gesetze bestehen, wenn sie von der GIS die gleiche Ehrlichkeit fordern, die diese jahrelang von ihnen forderte, dann geht es um die Kleinigkeit von EUR 50 Mio. monatlich, oder EUR 600 Mio. jährlich, seit der HD-Umstellung am jeweiligen Standort.
Also bitte, sagt mir dass ich mich irre. Sagt mir wo der Fehler im Petitionstext verborgen ist.
Mir geht es hier um die Rechtsfrage. Mit welchen Fernsehprogrammen erfüllt der ORF seinen Versorgungsauftrag, wenn er nur noch kommerzielles simpliTV anbietet?
Der Autor der Petition hat mir auf meine Anfrage gemailt, dass er sich schriftlich an die GIS gewandt hat um den Rechtsgrund für die Vorschreibung von Programmentgelt nach der HD-Umstellung zu erfragen, schon vor mehr als einem Jahr. Er hat bis heute keine ausreichende Antwort erhalten. Die GIS würde zum Thema Erfüllung des Versorgungsauftrags gem. § 3 Abs. 1 ORF-G in keiner Weise Stellung nehmen, obwohl sie mehrfach explizit dazu aufgefordert wurde.
Darauf habe auch ich mich telefonisch an die (natürlich kostenpflichtige 0810) Service-Hotline der GIS gewandt. Ich habe ebenfalls keine befriedigende Antwort erhalten.
Von dieser Rechtsfrage sind nicht nur zukünftige Programmentgelte betroffen. Es könnten auch Rückforderungen an die GIS gestellt werden.
Wenn alle Rundfunkteilnehmer gesetzestreu sind und auf die Einhaltung geltender Gesetze bestehen, wenn sie von der GIS die gleiche Ehrlichkeit fordern, die diese jahrelang von ihnen forderte, dann geht es um die Kleinigkeit von EUR 50 Mio. monatlich, oder EUR 600 Mio. jährlich, seit der HD-Umstellung am jeweiligen Standort.
Also bitte, sagt mir dass ich mich irre. Sagt mir wo der Fehler im Petitionstext verborgen ist.
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Re: Betrügt die GIS?
Der ORF war Empfänger des Großteils der Gebühren (Programmentgelt). Seit der ORF seinen Versorgungsauftrag nicht mehr erfüllt, besteht kein Rechtsgrund für die Vorschreibung von Programmentgelt, womit der Großteil der GIS Gebühren entfällt.
Das steht im Petitionstext und ist auch richtig. Ich sehe auch im restlichen Text keine Fehler.
Das steht im Petitionstext und ist auch richtig. Ich sehe auch im restlichen Text keine Fehler.
Re: Betrügt die GIS?
Danke für die Bestätigung meiner Einschätzung. Ein Widerspruch wäre einfacher. Denn wenn der Petent und wir beide richtig liegen, dann stellen sich für mich eine Menge neuer Fragen:
- Darf der ORF machen was er will, auch abseits geltender Gesetze?
- Wer überwacht die Tätigkeit des ORFs (und hat hier versagt)?
- Wer überwacht die Tätigkeit der GIS GmbH (und hat hier versagt)?
- Wie können Konsumentenschützer im Sozialministerium (siehe MG Link) Aussagen zum Programmentgelt machen, ohne die Versorgungssituation zu berücksichtigen?
- Was ist mit den anderen Konsumentenschützern (z. B. AK oder VKI), wieso bleiben die untätig?
- Was können/müssen Normalverbraucher unternehmen, damit die Rechtsordnung wieder hergestellt wird?
- Wie kann man überhaupt mit einer Situation umgehen, bei der staatliche Stellen mehrere hundert Millionen EUR gesetzwidrig kassiert haben?
Das scheint mir ein erster Schritt in die richtige Richtung. Aber ist das ausreichend?
Re: Betrügt die GIS?
Gesetzestext:
Das Programmentgelt ist unabhängig von der Häufigkeit und der Güte der Sendungen oder ihres Empfanges zu zahlen, jedenfalls aber dann, wenn der Rundfunkteilnehmer (§ 2 Abs. 1 RGG) an seinem Standort mit den Programmen des Österreichischen Rundfunks gemäß § 3 Abs. 1 terrestrisch (analog oder DVB-T) versorgt wird. Der Beginn und das Ende der Pflicht zur Entrichtung des Programmentgeltes sowie die Befreiung von dieser Pflicht richten sich nach den für die Rundfunkgebühren geltenden bundesgesetzlichen Vorschriften."
Das Programmentgelt ist unabhängig von der Häufigkeit und der Güte der Sendungen oder ihres Empfanges zu zahlen, jedenfalls aber dann, wenn der Rundfunkteilnehmer (§ 2 Abs. 1 RGG) an seinem Standort mit den Programmen des Österreichischen Rundfunks gemäß § 3 Abs. 1 terrestrisch (analog oder DVB-T) versorgt wird. Der Beginn und das Ende der Pflicht zur Entrichtung des Programmentgeltes sowie die Befreiung von dieser Pflicht richten sich nach den für die Rundfunkgebühren geltenden bundesgesetzlichen Vorschriften."
RA Mag. Michael Gruner
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Re: Betrügt die GIS?
Hallo MG, bald haben Sie es!
Ihr "Gesetzestext:" ist der Wortlaut des § 31 Abs. 10 ORF-G in der aktuellen Form. Und um genau diesen geht es hier. Wenn Sie jetzt noch die entscheidende Stelle markieren, dann werden Sie unser Problem verstehen:
Wie würden Sie diese Situation beschreiben?
Für mich ist das Betrug, solange die GIS nicht informiert, dass es sich um eine freiwillige Spende handelt. Und solange die GIS den Rundfunkteilnehmern nicht die Wahl lässt, ob sie diese entrichten wollen.
Ihr "Gesetzestext:" ist der Wortlaut des § 31 Abs. 10 ORF-G in der aktuellen Form. Und um genau diesen geht es hier. Wenn Sie jetzt noch die entscheidende Stelle markieren, dann werden Sie unser Problem verstehen:
In der Petition heißt es dazuDas Programmentgelt ist unabhängig von der Häufigkeit und der Güte der Sendungen oder ihres Empfanges zu zahlen, jedenfalls aber dann, wenn der Rundfunkteilnehmer (§ 2 Abs. 1 RGG) an seinem Standort mit den Programmen des Österreichischen Rundfunks gemäß § 3 Abs. 1 terrestrisch (analog oder DVB-T) versorgt wird. Der Beginn und das Ende der Pflicht zur Entrichtung des Programmentgeltes sowie die Befreiung von dieser Pflicht richten sich nach den für die Rundfunkgebühren geltenden bundesgesetzlichen Vorschriften.
Haben Sie die Petition überhaupt gelesen? Verstehen Sie jetzt, warum andere der Meinung sind, dass die GIS sich nicht an das geltende Gesetz hält und ohne Rechtsgrund Programmentgelt vorschreibt.In Österreich ist nach Vollendung der HD-Umstellungen jetzt kein einziger Standort mit den Fernsehprogrammen des Österreichischen Rundfunks gemäß § 3 Abs. 1 terrestrisch versorgt. Der Anspruch auf Programmentgelt entfällt damit komplett.
Wie würden Sie diese Situation beschreiben?
Für mich ist das Betrug, solange die GIS nicht informiert, dass es sich um eine freiwillige Spende handelt. Und solange die GIS den Rundfunkteilnehmern nicht die Wahl lässt, ob sie diese entrichten wollen.
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Re: Betrügt die GIS?
Also! Zuerst einmal es ist möglich über DVB-T2 (zumindest in Wien 100%) ohne Verschlüsselung ORF1 + 2 Anzuschauen mit einen ordinären Empfänger!
Re: Betrügt die GIS?
Wie bitte? (Also! Danke für den Beitrag!)Das_Pseudonym hat geschrieben: ↑10.04.2018, 21:01Also! Zuerst einmal es ist möglich über DVB-T2 (zumindest in Wien 100%) ohne Verschlüsselung ORF1 + 2 Anzuschauen mit einen ordinären Empfänger!
Sind Sie sich wirklich 100% sicher? Denn damit sagen Sie, dass auch der ORF betrügt, wenn er behauptet:
Warum weiß die GIS GmbH davon nichts?Man "... benötigt nun unbedingt entweder eine simpliTV-Box oder einen DVB-T2-fähigen Fernseher samt simpliTV-Modul."
Bzw. warum gibt sie zum Thema Versorgungsauftrag keine Stellungnahme ab, wenn diese Empfangsmöglichkeit zumindest in Wien besteht?
Wie verhält sich das im Rest von Österreich?
Und kann die GIS GmbH die Vorschreibung von Programmentgelt überhaupt juristisch begründen mit einem Programmangebot, dessen Existenz vom ORF bestritten wird?
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Re: Betrügt die GIS?
JaSind Sie sich wirklich 100% sicher?
https://www.simplitv.at/fileadmin/user_ ... ntenne.pdf
No: 91, 92
Theoretisch sollte es in ganz Österreich verfügbar sein aber Ich kann keine Garantie abgeben dafür!Wie verhält sich das im Rest von Österreich?
Re: Betrügt die GIS?
- Da steht "Österreichweit".
- Da steht "(für mobile Endgeräte)"
- Da steht keine Angabe zur Verschlüsselung.
- Da steht Regionalprogramm Wien auf ORF 2.
Und was soll der vorarlberger Almbauer anfangen mit den Beiträgen von Wien HEUTE, und dem Wetterbericht für das Wiener Becken und die Pannonische Tiefebene?
Soll der dafür volles Programmentgelt entrichten, oder bekommt er einen Nachlass?
Scherz beiseite, es ist völlig belanglos was in dieser Liste steht. Es geht um öffentlich-rechtliches Fernsehen. Der ORF hat vom Gesetzgeber einen offiziellen gesetzlichen Auftrag. Dafür stehen ihm Programmentgelte zu, für deren Erhebung das Bundesministerium für Finanzen (BMF) verantwortlich ist. Das BMF hat das Unternehmen GIS GmbH beliehen, also mit der Aufgabe betraut. Das alles ist gesetzlich geregelt.
Eine gesetzliche Regelung zum Unternehmen simpliTV ist mir nicht bekannt. Eine rechtliche Wirkung kann diese Liste aus der Online-Präsenz eines kommerziellen Tochterunternehmens vom Tochterunternehmen nicht entfalten (simpliTV -> ORS -> ORF).
Entscheident ist was der ORF auslobt. Und nach dessen Aussagen gibt es keine unverschlüsselten Signale. Er sagt, dass unbedingt ein Gerät von simplTV notwendig ist. Sonst sehen wir "dunkelschwarz". Und damit ist nach den Angaben des ORFs der öffentlich-rechtliche Auftrag nicht mehr erfüllt.
Wahrscheinlich ist das der Grund, warum die GIS nicht über diese simpli# 91, 92 Angebote informiert. Die wissen wohl auch, dass eine rechtliche Wirkung ausgeschlossen ist, und nur die Angaben des ORF gewertet werden können.
Ist das überhaupt noch öffentlich-rechtlicher Rundfunk, worüber wir hier diskutieren, wenn nicht einmal die Programmangebote klar ersichtlich sind, und der ORF und sein Tochterunternehmen unterschiedliche Angaben machen?
Und die kassierende Stelle sich überhaupt weigert Stellung zu beziehen?
Wie soll sich meine Mutter, eine Dame von fast 70 Jahren, bei diesem Durcheinander zurechtfinden?
Ich war bisher davon ausgegangen, dass ich Programmentgelt bezahle, damit ich besonders zuverlässige Informationen von den öffentlich-rechtlichen Medien erhalte. Trügt mich mein Gefühl, oder ist hier genau das Gegenteil der Fall?
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Re: Betrügt die GIS?
Technisch gesehen ist DVB-T2 nicht für Mobile Geräte geeignet.Da steht "(für mobile Endgeräte)"
Und du kannst natürlich auch Stationär die Programme schauen.
lange reder kurzer sinn mit jeden DVB-T2 fähigen Fernseher kannst du Stationär ORF1, 2 schauen.um meldepflichtig stationär fernzusehen?
Genau da hast du den EINZIGEN unterschied genannt zwischen den "Lokalen" Versionen.Und was soll der vorarlberger Almbauer anfangen mit den Beiträgen von Wien HEUTE, und dem Wetterbericht für das Wiener Becken und die Pannonische Tiefebene?
Was Technisch gesehen falsch ist.Und nach dessen Aussagen gibt es keine unverschlüsselten Signale.
Wenn sie einen DVB-T2 fähiges Gerät hat kann sie ORF1 , 2 (W) schauen ohne Verschlüsselung oder Anmeldung.Wie soll sich meine Mutter, eine Dame von fast 70 Jahren, bei diesem Durcheinander zurechtfinden?
Re: Betrügt die GIS?
Aber doch wohl den entscheidenden. Bundesland HEUTE ist so ziemlich die einzige Sendung, die noch nennenswerte Einschaltquoten hat. Deswegen hat der ORF doch mit den Moderatoren dieser Sendung für simpliTV geworben.Das_Pseudonym hat geschrieben: ↑12.04.2018, 10:07Genau da hast du den EINZIGEN unterschied genannt zwischen den "Lokalen" Versionen.Und was soll der vorarlberger Almbauer anfangen mit den Beiträgen von Wien HEUTE, und dem Wetterbericht für das Wiener Becken und die Pannonische Tiefebene?
Das sehe ich auch so. Es ist nicht nur technisch gesehen eine Falschaussage vom ORF. Und diese suggeriert den Fernsehteilnehmern, dass sie unbedingt den simpli brauchen, ob sie wollen oder nicht.Das_Pseudonym hat geschrieben: ↑12.04.2018, 10:07Was Technisch gesehen falsch ist.Und nach dessen Aussagen gibt es keine unverschlüsselten Signale.
Wie ist das mit Werbung auf der Basis von Falschaussagen, ist das nicht strafbar?
Anmelden muss sie schon (GIS).Das_Pseudonym hat geschrieben: ↑12.04.2018, 10:07Wenn sie einen DVB-T2 fähiges Gerät hat kann sie ORF1 , 2 (W) schauen ohne Verschlüsselung oder Anmeldung.Wie soll sich meine Mutter, eine Dame von fast 70 Jahren, bei diesem Durcheinander zurechtfinden?
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