Hallo Leute!
Ich habe einen Grundsteuerbescheid zu welchem nun die Gemeinde den Hebesatz geändert hat!
Im Grundsteuerbescheid steht eine jährliche Summe von bspw. EUR 100,--
durch die Änderung des Hebesatzes wären nun EUR 110,-- an Grundsteuer zu bezahlen!
Muss die Gemeinde nun einen neuen Grundsteuerbescheid erlassen, obwohl sich der Einheitswert bzw. der Grundsteuermessbetrag des Finanzamtes nicht geändert hat?
Danke!
Grundsteuer - Hebesatz
Grundsteuer - Hebesatz
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ohne Gewähr für Rechtsrichtigkeit, -verbindlichkeit oder -vollständigkeit!
dies ist keine Beratung, kein Ratschlag und auch keine verbindliche Auskunft!
alles ohne jede Gewähr, denn das o.a. sind nur grobe Einschätzungen u. Gedankengänge!
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Re: Grundsteuer - Hebesatz
Ja - die Gemeinde muss einen neuen Grundsteuerbescheid erlassen. Die Gemeinden können die Grundsteuer lt. Finanzausgleichsgesetz mit bis zu 500 % Hebesatz (Höchstsatz) vom Grundsteuermessbetrag festsetzen. Einige Gemeinden hatten bisher nicht die Höchstsätze ausgeschöpft, weil z.B. genügend andere Steuereinnahmen vorhanden waren. Diese Zeiten sind anscheinend jetzt vorbei. Sollte die Gemeinde statt des neuen Grundsteuerbescheides nur eine Vorschreibung erlassen haben, kann man bei der Gemeinde einen Antrag auf Erlassung eines Grundsteuerbescheides stellen. Die Gemeinde ist dann verpflichtet, einen Bescheid zu erlassen. Eine Berufung gegen die Höhe der Grundsteuer geht allerdings ins Leere, weil der Höchstsatz von 500 % im Finanzausgleichsgesetz festgesetzt wurde.
Re: Grundsteuer - Hebesatz
aha!
ich dachte mir nämlich es reicht, wenn der Gemeinderatsbeschluss die Erhöhung fixiert und somit die Folgewirkung jeden (alten) Grundsteuerbescheid adaptiert.
Auch ist es oft so, dass die Gemeinde statt des neuen Grundsteuerbescheides nur eine Vorschreibung erlassen hat, wobei aber auf der Rückseite dann steht: "Diese Vorschreibung gilt auch als Abgabenbescheid".
ich dachte mir nämlich es reicht, wenn der Gemeinderatsbeschluss die Erhöhung fixiert und somit die Folgewirkung jeden (alten) Grundsteuerbescheid adaptiert.
Auch ist es oft so, dass die Gemeinde statt des neuen Grundsteuerbescheides nur eine Vorschreibung erlassen hat, wobei aber auf der Rückseite dann steht: "Diese Vorschreibung gilt auch als Abgabenbescheid".
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