Welche Drohung liegt hier vor ?

Diskutieren Sie über allgemeine rechtliche Themen.
Antworten
derbetrogene0815
Beiträge: 16
Registriert: 19.03.2018, 18:21

Welche Drohung liegt hier vor ?

Beitrag von derbetrogene0815 » 19.03.2018, 18:33

Guten Tag, ich habe von meinem ehemaligen Arbeitgeber folgende Nachricht erhalten:
Wenn du denkst du musst irgendwas erfundenes an die Öffentlichkeit bringen, dann kommen ein paar Kleinigkeiten von dir in die Öffentlichkeit: deine Gehaltsexekutionen, deine ganzen kranken Nachrichten, die Nachrichten deiner Familie an mich (ich weiss dass du das Leben deines Bruders zerstört hast, deine eigene Familie zwecks Misshandlung in Verruf gebracht hast),
und ganz nebenbei erwähnt deine Drogenabhängigkeit! Und dafür gibt es viele Beweise und reale Leute die reden würden!
Die Polizei hat all deine Daten und den ganzen Schriftverkehr, morgen auch mein Anwalt!
Bis auf die Gehaltsexekutionen ist alles gelogen und erfunden ! Ich bin Missbrauchsopfer meiner Familie (dies war aber dem Unternehmer bekannt von meiner Seite) und sowas grenzt für mich schon an seelische grausamkeit !!!

Meine Familie hat Ihn auch sicherlich keine Nachrichten geschrieben !!

Wie kommt ein Unternehmer dazu meine Exekution öffentlich darlegen zu wollen um mir zu schaden ?



lexlegis
Beiträge: 1186
Registriert: 01.07.2013, 19:24

Re: Welche Drohung liegt hier vor ?

Beitrag von lexlegis » 19.03.2018, 21:28

Drohen Sie ihm mit einer Klage wegen § 111 Abs 1 und Abs 2 StGB, wenn er diese Dinge veröffentlicht. Auf § 111 Abs 3 StGB kann er sich nicht stützen (§ 112 Satz 2 StGB).

Auch eine Anzeige wegen § 107 Abs 1 (§ 74 Abs 1 Z 5 StGB) könnte in Betracht gezogen werden.

derbetrogene0815
Beiträge: 16
Registriert: 19.03.2018, 18:21

Re: Welche Drohung liegt hier vor ?

Beitrag von derbetrogene0815 » 21.03.2018, 03:55

Werde probieren Sachlich zu bleiben:

Ich hab gewisse Meldungen erstattet und das Unternehmen wurde das erste mal überprüft, bekomme ich folgende Nachricht:

"Du Rate - es war das Gesundheitsamt da und bla bla bla. Du wirst deine Strafe bekommen beim Gericht bekommen und da werde ich meine Genugtuung haben !!"

Ich habe u.A ganz höflich darauf hingewiesen, dass ich es als Drohung auffasse !! Müsste er sich nun nicht rein rechtlich bei mir absichern und sagen, es tut mir leid. Die sollte nicht als Drohung aufgefasst werden ??

Ich hab gelesen, dass es eigentlich egal ist wie die Person das auffasst? Nicht dass ich es nicht als Drohung ausschilderung will, ich bin der Meinung der hat mir nix zu drohen mit einer Strafe die ich sicherlich akzeptieren kann ! Also droht er mir mit einer anderen Strafe sogesehen.

lexlegis
Beiträge: 1186
Registriert: 01.07.2013, 19:24

Re: Welche Drohung liegt hier vor ?

Beitrag von lexlegis » 27.03.2018, 08:47

derbetrogene0815 hat geschrieben:
21.03.2018, 03:55

Ich hab gelesen, dass es eigentlich egal ist wie die Person das auffasst?
Sehr richtig.

Ob das Opfer die gefährliche Drohung auch als solche wahrnimmt, spielt keine Rolle. Es genügt wenn die gefährliche Drohung mit der Absicht (§ 5 Abs 2 StGB) ausgesprochen wurde einen anderen in Furcht und Unruhe zu versetzen und ihrer Art nach geeignet war, dem Opfer begründete Besorgnisse einzuflößen (§ 74 Abs 1 Z 5 StGB), um das Delikt zu erfüllen. Auf die subjektive Auffassung des bedrohten Opfers kommt es dabei nicht an.

derbetrogene0815
Beiträge: 16
Registriert: 19.03.2018, 18:21

Re: Welche Drohung liegt hier vor ?

Beitrag von derbetrogene0815 » 27.03.2018, 16:22

lexlegis hat geschrieben:
27.03.2018, 08:47
derbetrogene0815 hat geschrieben:
21.03.2018, 03:55

Ich hab gelesen, dass es eigentlich egal ist wie die Person das auffasst?
Sehr richtig.

Ob das Opfer die gefährliche Drohung auch als solche wahrnimmt, spielt keine Rolle. Es genügt wenn die gefährliche Drohung mit der Absicht (§ 5 Abs 2 StGB) ausgesprochen wurde einen anderen in Furcht und Unruhe zu versetzen und ihrer Art nach geeignet war, dem Opfer begründete Besorgnisse einzuflößen (§ 74 Abs 1 Z 5 StGB), um das Delikt zu erfüllen. Auf die subjektive Auffassung des bedrohten Opfers kommt es dabei nicht an.
Kann man jemanden mit der Wahrheit bedrohen ?!

Z.b zu einem gewerbsmäßigen Betrüger sagen, dass ich seine Verbrechen öffentlich machen werde ??

Hier würde ich ja nur meiner Pflicht nachkommen und Furcht und schrecken dürfte da ja nur aufkommen, als Schuldiger ?? xD

Also ich formuliere es anders: Wenn ich das Opfer bin, darf ich den Täter bedrohen wenn der mich die ganze Zeit bedroht und damit in Furcht und schrecken versetzt ?

FHoll
Beiträge: 235
Registriert: 05.03.2018, 12:21

Re: Welche Drohung liegt hier vor ?

Beitrag von FHoll » 29.03.2018, 16:10

Ja, man kann jemanden mit der Wahrheit bedrohen. Genauer gesagt: Mit der Veröffentlichung von Tatsachen. Im Gegensatz zum deutschen Recht ist es in Österreich nicht zwingend notwendig, dass die Begehung einer Straftat angekündigt wird. Es reicht also auch, wenn eine an sich legale Handlung angekündigt wird, die jedoch geeignet ist, Furcht einzuflößen und Verletzung von Körper, Freiheit, Ehre oder Vermögen zur Folge hat.

Ihrer Pflicht nachkommen würden Sie, indem Sie Anzeige erstatten. Da es nicht Ihre Pflicht ist, Ihrem ehemaligen Arbeitgeber mitzuteilen, dass Sie Anzeige erstatten werden - warum haben Sie es ihm gesagt? Wenn Ihre Absicht war, dass er Angst bekommt, dann war es eine Drohung. Wenn Sie es ihm gesagt haben, damit er sich gleich vorab mit seinem Anwalt in Verbindung setzen kann und gleich besser vorbereiten, wäre es keine Drohung.

Ob Sie Opfer sind, spielt erstmal keine Rolle. Sie können auch jemanden bedrohen, der zuvor Sie bedroht hat. Wenn jemand eine Straftat begeht macht ihn das ja nicht Vogelfrei, als dass er nicht mehr selbst Opfer sein könnte. Also: Nein dürfen Sie nicht.

reduziertershit
Beiträge: 7
Registriert: 05.04.2018, 08:39

Re: Welche Drohung liegt hier vor ?

Beitrag von reduziertershit » 05.04.2018, 11:17

FHoll hat geschrieben:
29.03.2018, 16:10
Wenn Sie es ihm gesagt haben, damit er sich gleich vorab mit seinem Anwalt in Verbindung setzen kann und gleich besser vorbereiten, wäre es keine Drohung.
Ich habe einen Unternehmer mitgeteilt, wenn "sein Anwalt" mir lästig wird, zeig ich Ihn (den Anwalt) davor schon wegen einer Sache an ! Drohung oder Hinweis ?

Hab mich an das Unternehmen wegen billiger Markenfälschung gewendet und die Beweise schön sachlich vorgelegt und angeboten, Ihnen bei Ihren Grafikproblem beizustehen! Daraufhin wurde mir mit Klage gedroht und da ich den Anwalt kenne, hab ich darauf verwiesen, dass er den Anwalt erinnern soll was letztens vor vielen Zeugen vorgefallen ist und wenn er mir hier lästig wird, mach ich von meinem Recht gebrauch und Klage ! :roll: :roll:

FHoll
Beiträge: 235
Registriert: 05.03.2018, 12:21

Re: Welche Drohung liegt hier vor ?

Beitrag von FHoll » 05.04.2018, 16:04

reduziertershit hat geschrieben:
05.04.2018, 11:17
Ich habe einen Unternehmer mitgeteilt, wenn "sein Anwalt" mir lästig wird, zeig ich Ihn (den Anwalt) davor schon wegen einer Sache an ! Drohung oder Hinweis ?
Na, im Zweifelsfall wird es Ziel einer Gerichtsverhandlung sein, genau das rauszufinden. :roll:
Ich würde sagen: Nein. Sie können den Unternehmer nicht damit bedrohen, dessen Anwalt zu verklagen, da dies für den Unternehmer nicht besorgniserregend wäre, und der Anwalt wohl keine nahestehende Person ist.
Gegenüber dem Anwalt selbst würde ich es aber nicht so formulieren, je nachdem, weshalb Sie ihn klagen können, könnte es meiner ungebildeten Meinung nach nicht nur Drohung, sondern Nötigung sein. Ich glaube aber nicht, dass das greift, wenn mans einem Dritten gegenüber ausspricht.

Ich würde, als Faustregel, nur dann eine Klage ankündigen, wenn damit dem Übeltäter eine Chance eingeräumt wird, diese Klage durch Berichtigung des Klagegrundes zu verhindern. Wenn Ihnen jemand Geld schuldet, können Sie ihm durchaus 'drohen', dass Sie ihn verklagen, wenn er nicht zurückzahlt. Sie können ihm aber nicht damit drohen, ihn zu verklagen, wenn er Ihnen nicht irgendeinen Gefallen erweist. Eine Möglichkeit wäre hier, ihm zu 'drohen', Sie würden ihn verklagen, wenn er nicht die Schuld begleicht, und ihm zugleich eine alternative Zahlungsmöglichkeit zu geben, sofern dies nicht gegen die guten Sitten verstößt (Also keine sexuellen Gefälligkeiten).
Niemals sollte man sagen "Tu dies (nicht), oder ich verklage dich wegen dieser davon unabhängigen Geschichte.", denn damit liegt man eigentlich immer daneben.

reduziertershit
Beiträge: 7
Registriert: 05.04.2018, 08:39

Re: Welche Drohung liegt hier vor ?

Beitrag von reduziertershit » 05.04.2018, 19:20

FHoll hat geschrieben:
05.04.2018, 16:04
Ich würde, als Faustregel, nur dann eine Klage ankündigen, wenn damit dem Übeltäter eine Chance eingeräumt wird, diese Klage durch Berichtigung des Klagegrundes zu verhindern.
Genau so war es auch gedacht ! Ich habe darauf verwiesen, dass dieser Anwalt vor Monaten mir als Zeuge "verfahrensbetrug" im Gerichtssaal unterstellt hat. Richter war auch richtig empört :lol: :lol:

Darauf habe ich verwiesen!

Also war es ja ein Hinweis, dass er sich dieses mal vorher überlegt welchen Schwachsinn er vor Gericht von sich gibt !

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 22 Gäste