Urteilszustellung

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ThomasHofer
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Urteilszustellung

Beitrag von ThomasHofer » 13.03.2018, 15:34

Sehr geehrte Damen und Herren!

Mein Name ist Thomas und ich hätte einige Fragen und hoffe, hier vorerst die Antworten zu finden.

Konkret geht es um Folgendes:
Meine Lebensgefährtin hatte im vergangenen Jahr eine Verhandlung gegen Ihren Ex-Freund, der nicht nur Ihr Eigentum beschädigt oder zerstört sondern auch körperliche Gewalt angewendet hat. Der werte Herr wurde bei der Verhandlung im Bezirksgericht verurteilt, jedoch hat er bzw. sein Anwalt Berufung gegen das Urteil eingelegt, obwohl damals bereits die anwesende Richterin ihm ordentlich die Meinung geigte und meinte, er würde es damit verschlimmern.

Am Montag war die Berufungsverhandlung und obwohl meine Lebensgefährtin "eingeladen" war, nahm sie aus persönlichen Gründen nicht an der Verhandlung teil (war für Sie nicht verpflichtend).

Zu meinen Fragen:
1. Mit welchem Zeitraum können wir mit der Urteilszustellung rechnen?
2. Besteht die Möglichkeit vor der Zustellung mit der Post das Urteil zu erfahren (via Rechtsanwalt)?
3. Könnte es sein, dass das Urteil vom Bezirksgericht gemindert oder gar aufgehoben worden ist?

Ich bedanke mich im Voraus für die Beantwortung meiner Fragen!

Danke Thomas



MG
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Re: Urteilszustellung

Beitrag von MG » 14.03.2018, 18:34

Ich gehe davon aus, dass Sie von einem STRAFverfahren schreiben, richtig?
Hats sich Ihre LGF mit ihren zivilrechtlichen Ansprüchen (Schadenersatz, Schmerzengeld oä) dem Strafverfahren angeschlossen?

Wurde über die Ansprüche in der ersten Instanz entschieden?

Wenn ja, dann könnte dies der Grund für die Ladung zur Berufungsverhandlung sein.

Wäre über die privatrechtlichen Ansprüche nicht entschieden worden und Ihre LGF wäre "auf den Zivilrechtsweg verwiesen worden", dann würde ich aber keinen Grund sehen, sie zur Berufungsverhandlung zu laden...

In jedem Fall hat sie aber mM ein rechtliches Interesse, zu erfahren, wie das Berufungsgericht entschieden hat.

Sie kann daher beim Bezirksgericht Akteneinsicht nehmen und so feststellen, wie es ausgegangen ist. Ich würde vorher anrufen und bekannt geben, dass man das Opfer/die Geschädigte ist und fragen, ob der Akt vom Berufungsgericht schon zurück ist und wenn ja, wann man Akteneinsicht nehmen könne, weil man wissen wolle, wie über die Berufung entschieden wurde.

Dann Termin ausmachen, mit Ausweis hingehen und man wird sie Akteneinsicht nehmen lassen, bzw. ihr die entsprechenden Dokumente zeigen, bzw. allenfalls gegen Kostenersatz kopieren.
RA Mag. Michael Gruner
www.vertragsbegleiter.at

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