obligatorisches Wohnungsgebrauchsrecht löschen

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curios13
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obligatorisches Wohnungsgebrauchsrecht löschen

Beitrag von curios13 » 11.03.2018, 22:20

Hallo meine Damen und Herrn!

Und zwar hab ich eine Frage zum Wohnrecht. Oder besser gesagt ob ich sowas auch wieder loswerden kann.

Ich hab 2010 von meinen Eltern ein Grundstück mit Gebäuden darauf geschenkt bekommen. Notariatsakt. Im Nebengebäude haben sich die Geschenkgeber (meine Eltern) ein Nutzungsrecht im Sinne des Wohnungsgebrauchsrechts vorbehalten. Für sich und ihre weiteren Kinder, also meine Geschwister.
Das Nebengebäude steht mitten im Hof (Wohnhaus eigentlich, mit Keller) und wird als Ferienhaus benutzt quasi, steht also 95% des Jahres leer. Kosten trage ich.
Dieses Wohnrecht ist nicht im Grundbuch eingetragen. Im Grundbuch eingetragen sind sonst nur Veräußerungs - und Belastungsverbot.

Mittlerweile habe ich geheiratet, wohne mit meiner Frau hier und wir arbeiten an der Familienplanung.

Nun ist mir dieses Nebengebäude mit Wohnrecht ein Dorn im Auge da es mitten im Hof steht, und ich nix damit anfangen kann. Ich würds am Liebsten aus dem Boden nehmen und woanders hinsetzen wo es mich nicht stört und im Weg ist wenn da jemand zu Besuch kommt.

Gibts hier eine Möglichkeit dieses Wohnrecht zu kündigen im Einvernehmen mit den Geschenkgebern? Oder eine andere Möglichkeit? Mit Geschwistern einigen-> sinnlos.
Vertragsparteien im Notariatsakt sind Ich, meine Eltern und der Notar, falls es wichtig ist.
Wäre über jeden, auch noch so absurden, Tipp dankbar! :)

lg



MG
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Re: obligatorisches Wohnungsgebrauchsrecht löschen

Beitrag von MG » 12.03.2018, 08:20

Mit Zustimmung der Berechtigten können Sie natürlich die Wohnrechtsvereinbarung aufheben. Einseitig wäre das ein klarer Vertragsbruch.
RA Mag. Michael Gruner
www.vertragsbegleiter.at

curios13
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Re: obligatorisches Wohnungsgebrauchsrecht löschen

Beitrag von curios13 » 12.03.2018, 09:00

Danke!
Wie gesagt, Vertragsparteien im Notariatsakt sind meine Eltern. Also meinen Sie dass ich zusammen mit meinen Eltern dieses Wohnungsgebrauchsrecht wieder löschen kann beim Notar?
Denn mit allen Geschwistern ist keine einvernehmliche Lösung möglich. Die würden sowas nicht unterschreiben.

Lg

MG
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Re: obligatorisches Wohnungsgebrauchsrecht löschen

Beitrag von MG » 13.03.2018, 07:24

Nachdem Ihre Eltern Ihren Geschwistern eine Wohnmöglichkeit eingeräumt haben (ich formuliere das so schwammig, weil ich nicht weiß, ob ein Mietvertrag abgeschlossen wurde, oder nur eine Bittleihe, oder bloß eine familiäre Wohnsituation entstanden ist) wäre die sauberste Lösung, dass Ihre Eltern dieses Wohnmöglichkeit zuerst formell beenden, Ihre Geschwister ausziehen und dann Ihre Eltern auf das Wohnrecht schriftlich verzichten. Eine Löschung muss nicht statt finden, da das Wohnrecht - wie Sie angegeben haben - ja nicht im Grundbuch eingetragen ist.

Ich erlaube mir aber auch den kritischen Kommentar, dass Sie sehr wohl die Schenkung angenommen haben, in dem Wissen, dass darin auch das Wohnrecht entsprechend zu akzeptiern war, sodass ich es durchaus nachvollziehen könnte, wenn Ihre Eltern nicht so ohne weiteres bereit sind, darauf jetzt zu Lasten Ihrer Geschister zu verzichten.

mfG
RA Michael Gruner
RA Mag. Michael Gruner
www.vertragsbegleiter.at

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